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Die Glasfabriken Becker / Buthe in der Giesmecke
Einfühlung vom Überblick zum Einblick
Überblicke über Glashütten sind angeboten im Buch von Dr. Manfred Wolf: „Freiheit Freienohl 1272 – 1975“, Seite 131 – 132: b) und im Web: Glashütten: wohl 14 Texte mit Bildern, ein Zitat prägt sich ein: „Der Wald hat das Glas gerettet“, passt genau zur Giesmecke; dann 10 Texte in Freienohler.de t-online. Das ist der Überblick. Nun zum Einblick: Die angemerkten Texte und Akten sind im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein. Noch ein Grund: vom Überblick zum Einblick siehe den Beitrag „Grußwörter“ bei den „Geschichtstexten“ rechts auf der Homepage von Freienohler.de, vom „Halloh“ zum „Hallelujah“.
Erstens: Die Original-Fassung ist eine Hand-Schreibfassung:
Friedrich Wilhelm Becker Glas-Faktor in der Giesmecke
Die Familie:
Friedrich Wilhelm Becker aus Alten-Böddeken
seine Ehefrau: Wilhelmine geb. Zenin; 2 Söhne: Friedrich Wilhelm Becker,Ernst Rudolf Becker; 5 Töchter: Wilhelmine Becker, Clementine Becker, Emilie Becker, Auguste Becker,
Elfriede Becker.
Diese hier vorliegende Schreibfassung übernimmt nicht das Zeilen-Ende des Original-Textes wie in der Transkription. - Drei fortlaufende Punkte und – kursiv – die Mengen-Angabe in der Klammer geben an die Anzahl nicht korrekt lesbarer Wörter; ein Fragezeichen in der Klammer meint einen nicht korrekt lesbaren Wort-Teil. Die römischen Zahlen geben die Nummerierung im Original-Text an.
Auf dem quer liegenden Umschlag, Couvert steht:
Dieses Paket enthält meinen letzten Willen. Ich erbitte, alle gerichtliche Versiegelung.
Glasfabrik auf Alten-Böddeken, den 24. Oktober 1838 – Fried. Wilh. Becker. Hierin befindet sich das Testament des Glasfaktors Herrn Friedrich Wilhelm Becker zu
Alt-Böddeken, welches derselbe heute der unterzeichneten Gerichts-Deputation verschlossen zur gerichtlichen Deputation überreicht. Hat sich die Versiegelung nur ...(3,4 Wörter) verbeten. Butin (?) 24. Oktober 1838. - Justiz-Rat Sommer, Gerichts-Aktuar Brunge (?)
Das Testament:
Ich, Friedrich Wilhelm Becker zu Alten-Böddeken, Faktor, Eigentümer der Glasfabrik zu Alten-Böddeken und der Glasfabrikmit allen dazu gehörenden Gebäuden bei Freienohl in der Giesmecke, habe auch entschlossen auf den Fall meines Absterbens festzusetzen
...(1) mit meinem nachzulassenden Vermögen gehalten werden soll und errichte ich hierdurch folgendes Testament, welches ich eigenhändig niederschreibe und dann dem Gericht zur Deposition übergeben will. Ich habe sieben Kinder mit meiner verstorbenen
Ehefrau Wilhelmine EhrbareZenin gezeugt, die ich alle gleich liebe, ich will aber nicht, dass sie nach meinem Tod in Misshelligkeiten geraten. Ich befehle ihnen väterlich den Segen ihrer Eltern durch geschwisterliche Bänderzu erwidern. Dies meine Kinder sind
a : meine Söhne Friedrich Wilhelm Becker, Ernst Rudolf Becker; b : meine Töchter Wilhelmine Becker, Clementine Becker, Emilie Becker, Auguste Becker, Elfriede Becker.
Ich verordne nun von Todes wegen. Sobald ich mit Tod abgehen soll:
I.
Soll meine Glasfabrik zu Alten-Böddeken mit sämtlichen dazu gehörenden Gebäuden, Ländereien, Wiesen, Holzgründen, wie ich sie und die Anrechte, deren bei meinem Ableben Bestand gehabt, sowie die vorrätigen Materialien, Fabriken und sonstige Sachen, die zur Fabrik gehören werden, die vorhandenen Pferde, Kühe, ...(1) und alles, was zum Feld...(?) gehört, meinen beiden Söhnen Friedrich Wilhelm Becker, Ernst Rudolf Becker
gemeinschaftlich zu halten und vererbt seinen für sie zur Erbschaftsmasse 6000 Taler – schreiben sechstausend Reichstaler beil. (?) Couvert zu con...(?) haben.
Ich erwartevon meinen Söhnen, dass sie in brüderlicher Liebe und Eintracht diesen meinen Nachlass beachten, bewahren und sich ohne alle Prozesse als Weitläufigkeit durch bekannte Rechtsmänner,Sachverständige oder Schiedsrichterauf einander setzen, wann die Umstände dieses notwendig machen sollten.
II.
In gleicher Art vererbe auf meinen Todesfall meinen Töchtern: Wilhelmine Becker, Clementine Becker, Emilie Becker, Auguste Becker, Elfriede Becker: meine Glasfabrik bei Freienohl mit den dortigen Gebäuden, Ansprüche der Fabrik-Materialien, Vorrat, Fabrik-Utensilien, jedoch mit dem Bedingen, dass sie die Administrations-Contrakte, die ich bei meinen Lebzeiten geschlossen, für die Dauer der stigulirten(?) Zeit gelten lassen und halten, wogegen ...(1) von Zeit meines Todes an, erben wie meinen Söhnen von der
Fabrik zu Alten-Böddeken Vorteil(?)und(?) Vorlage gleicherhält und berechnet wird ...(1)
meinevorgedachten Töchter conferieren für diese ihnen ...(?)haltene Fabrik zu Freienohl nebst B...(?)- ...(1) Zubehör zur Erbschaftsmasse die Summe von 3000 Taler schreibe dreitausend Taler berliner(?) Courant.
III.
Diese 6000 Taler, die meinen Söhnen und die 3000 Taler, welche meine Töchter zu conferierenhaben, werden indes erst sechs Jahre nach meinem Absterben conferiert und bleiben bis dahin zinsenfrei bei meinen ernannten Erben stehen.
IV.
Sollte mein Sohn E. Rudolf unverheiratet mit Tod abgehen, so tritt sein Bruder Friedrich
Wilhelm in alle dem ersten übertragenen Rechten und Pflichten, sollte eine oder die andere meiner Töchter vor zurückgelegtem 24. Lebensjahr unverheiratet versterben, so erhalten nur vererbene die übrigen Schwestern die Ansprüche und Verpflichtungen der Verstorbenen.
V.
Meine Söhne sollen nach meinem Tode, sobald wie möglich und ohne Abbrüche der Handels- und Erben (mit/aus?) Conjunktionen geschehen kann, meinen Nachlass in der Art ordnen, dass meine ...(1) die (1 durchgestrichenes Wort) Forderungen eingezogen daraus die Schulden bezahlt werden, wodurch sich unter Zurechnung der Collationssteuer von 6000 Taler und 3000 Taler für die Fabriken etc.die Erbschafts- und… (1) im Allgemeinen sowohl als der Erbenteil jedes einzelnen Kindes bleibt.
VI.
Meine Söhne erhalten die Verpflichtung, meine Töchter gerade so, wie sie es bei ihren Eltern gewohnt gewesen zu ernähren, zu erziehen, zu veranschlagen, zukleiden und überhaupt anständig zu erhalten. Sollte eine meiner Töchter das 24. Lebensjahr un-
verheiratet erreicht haben, so steht es ihr frei, auch für die Zukunft und bis an ihr Le-
bensende ihre vorbestimmte Pflege vorab von den Brüdern beide oder einen derselben
zu fordern, will sie das nicht, so kann sie eine Schwester wählen. Stirbt sie beim Bruder
oder der Schwester unverheiratet, so wird ihre Erbportion an diejenige vererbt, bei dem sie ihre letzten Tage oder ihr Leben nach dem 24. Lebensjahr zugebracht. Diejenige meiner Töchter, die in dieser Art unverheiratet ihr Leben beschließt, zieht aber(?) als Taschengeld außer Erhaltung ad Pflege die Zinsen ihrer Erbportion mit vier Prozent, das Kapital bleint bei den Brüdern stehen, wofür sie erforderlichen Falls gebührende hypothekerische Sicherheit stellen müssen. Dagegen muss sie, wenn sie bei mehreren der Geschwister einzeln gewohnt, diese durch ihre Zinsen entschädigen, wenn(?) sie endlich ...(1) der letzten ihr Erbteil zuwendet.
VII.
Mein Sohn Friedrich Wilhelm, der mit seiner Frau und Kinder bei mir lebt und das Geschäft erben wird und Rudolf besorgt hat und seinem ...(quirat?) Vermögen 620 Taler – schreibe: sechshundertzwanzig Taler - aus meinem Nachlass vorab zurück erhalten, sobald ich tot
bin, jedoch Zinsen frei, da er mit seiner Familie weiter bei mir lebt, wie meine anderen Kinder.
VIII.
Wenn eine meiner Töchter bei meinem Leben heiratet, so soll die Ausstattung derselben notiert werden, dieses wird ihr an ihrem einstigen Erbteil abgezogen und der Gesamtmasse zugerechnet, damit alle Töchter gleiche Rechte haben.
IX.
Was mein übriges Hab und Gut (darüberstehend eingeschoben, nicht korrekt lesbar) Vermögen, vorzüglich in Silber und goldenen Sachen …(Troll ?) und Leinen, Tischtücher,
Servietten, Betten etc. betrifft, so sollen sich meine obigen Kinder gütlich teilen, damit
darüber kein Anlass zu irgend einer Verdrießlichkeit entstehe.
X.
Meine Tochter Auguste hat ein Legat von 100 T, schreiben: einhundert Taler, zu Courant
von der Tante zu Bielefeldererbt. Diese hundert Taler habe ich erhalten und im Geschäft
verbraucht. Die hundert Taler sollen derselben aber vorab von der Erbschaftsmasse nebst 4 Prozent Zinsen von der Zeit der Einlage ausbezahlt werden.
XI.
Wünsche und erwarte(?) ich, dass ...(1) meiner lieben Kinder, die ich alle herzlich liebe, auch nach meinem Tod in der Einigkeit bleibt, als wie ich als Vater noch unter euch weilte.
Euch segne der allmächtige Gott und unser Herr Jesus Christus! Und meinem Segen folgt auch … (1) der, wenn ich zur Mutter gegangen bin. So gesehen Glasfabrik auf Alten-Göddeken, den dreiundzwanzigsten Oktober eintausendachthundertachtunddreißig.
Friedrich Wilhelm Becker Senior
Bekräftigt durch Schrift und Unterschrift mit Beteilung (Beteiligung?) meines gewöhnlichen Posthefts.
Friedrich Wilhelm Becker Senior
Zweitens: Faktor August Buthe: Glasfabrik in der Giesmecke
Akten-Auszüge und Auszüge aus amtlichen Listen, Registern von Freienohl.
AA 1361, 1375, 1162, - 1124, 1191, 1949, 1950, 1953, 1954, 1970, 1971.
(AA = Amts-Archiv Freienohl im Stadtarchiv Meschede; B steht für Meschede)
„Protestationen“ und Schulbetrieb zwischen Glashütten in der Giesmecke und Freienohl (Abschnitt aus dem Gesamt-Kapitel:“Unsere Schule in Freienohl“)
Einleitend zunächst über Glashütten eine knappe Information: In Glashütten wird Glas hergestellt. Neu entwickelten die sich im 19. Jahrhundert in stark bewaldeten Gebieten, so auch in der Giesmecke. Viel Holz wurde für die Herstellung der Pott-Asche benötigt und zur Befeuerung der Schmelzöfen große Mengen an Brennholz. Wenn das Holzangebot verbraucht war, wechselten die Standorte. Siehe Wikipedia „Glashütte“ und bei den Weblinks: Wikisource: „Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten“.
Die zweite Einleitung steht oben im Unter-Kapitel „Zur ganz alten Schule im Alten Rathaus“ mit dem 27. Oktober 1829. - Dann geht’s hier weiter:
Am 10. September 1844 beantragen von der Glasfabrik Giesmecke die Glasfabrikarbeiter Carl Bender und August Buthe „um Abstellung der ihnen von der Kommune Freienohl gemachten Schulgeld-Forderung“. Schon wegen des Wortes „Kommune“ - anstatt „Freiheit“ - kann es Ärger geben.
Es folgt ein intensiver Briefwechsel. Darin geht es um Geld. Nicht erwähnt wird z.B. die für Kinder und Eltern nicht immer leicht zu bewältigende Wetter bedingte Belastung in unterschiedlichen Jahreszeiten. - In dem einige Jahre sachlich und korrekt zusammenfassenden Protokoll vom 3. März 1845 wird auch Gewichtiges leider nur über diese beiden Familien berichtet:
Zur Familie August Buthe: der Name der Ehefrau und das Lebensalter beider wird nicht genannt. Ihre schulpflichtigen Kinder, also zwischen 6 und 15 Jahren, heißen Franzisca und Albert. Diese Familie ist wohl evangelisch; es geht um das jährliche Schulgeld: „...indem bekanntlich in einem Jahr nicht hinlänglich der zur Konfirmation erforderliche Religionsunterricht erlangt werden könne.“ Für diese Jahre ist unbekannt, wer den evangelischen Religionsunterricht erteilt hat; zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Arnsberg oder Oeventrop in Freienohl.
Zur Familie Carl Bender; auch wird der Name der Ehefrau und beider Lebensalter nicht genannt; ihre schulpflichtigen Kinder heißen Johannes und Christian. Auch diese Familie bezeichnet sich als katholisch; der Vater ist evangelisch, die Mutter ist katholisch. „Die beiden älteren Kinder hat er (der Vater) katholisch einsegnen lassen, er habe schon dem Lehrer versichert, dass auch die Schulpflichtigen (Johannes und Christian) noch nicht konfirmierten Kinder katholisch konfirmiert werden sollen.“ Ohne unhöflich sein zu wollen: das hört sich „evangelisch“ an.
Nun über den Schulbetrieb: „Es müsse darauf bestanden werden, dass die in den Regierungs-Verfügungen vom 27. Oktober und 13.November 1829 bestimmte Vereinigung der in der Giesmecke belegenen (liegenden) Glashütte und die damit verbundenen Etablissements (Wohnhäuser) mit der hiesigen Schule aufrecht gehalten werde. Aus dem Hebezettel (Schein mit den Natural-Abgaben) des Lehrers Leismann ergebe sich, dass er auch auf das Schulgeld der Kinder aus der Giesmecke berufen sei (ein Anrecht habe) ...über das seit 3 Jahren ergangene Schulgeld... In der Regierungs-Verfügung vom 5. November 1843 sei auch nicht die Rede davon, die in der Giesmecke belegenen Etablissements wieder vom Schulbezirk Freienohl zu trennen; es werde darin vielmehr nur die Genehmigung erteilt, dass der damals von dem Factor Becker (Direktor) angewonnene (angestellte) Hauslehrer Jürgensmeier, der bereits seit 1 ½ Jahr wieder entlassen, auf den übrigen Kindern der evangelischen Arbeiter in der gedachten (erwähnten) Glasfabrik den nötigen Elementar-Unterricht erteile...Die Regierungs-Verfügung vom 5. November 1843 schien sich nur auf evangelische Arbeiter zu beziehen... Was im Übrigen die angewiesene Tüchtigkeit der Privatschule (!) in der Giesmecke betrifft, so müsse bemerkt werden, dass durch heutige neue Lehrer die Anstalt viele Unterbrechungen erlitten hat. Der Jürgensmeier sei bereits Weihnachten 1843 von dort fort gegangen und in den seit Weihnachten 1843 bis jetzt reichen kurzen Zeit (März 1845) sei jetzt wieder der dritte Lehrer, worunter sich ein Präparant befunden habe, vom Factor Becker angenommen worden. Während der Zeit habe aber oft eine geraume Zeit der Lehrer ganz gefehlt. Es müsse aus vor angegebenen Gründen also darauf angetragen werden (beantragt), dass sämtliche (unterstrichen) schulpflichtigen Kinder aus der Giesmecke, selbst dann, wenn es den evangelischen Eltern daselbst erlaubt wird, einem Privatunterricht beizuwohnen, zur hiesigen Schule beitragspflichtig bleiben, sowohl hinsichtlich des Schulgelds als des Schulbaus. Nachträglich bemerkt der Schulvorstand noch, dass voraussichtlich der Privatunterricht in der Giesmecke nur von kurzer Dauer sein könne und sein Ende sobald erreichen würde, als die Kinder des Factors Becker aus dem schulpflichtigen Alter getreten sein würden. - Der Schulvorstand: Pfarrer Sporkmann, Flinkerbusch, F. Becker, Amtmann von Devivere“
Am 17. April 1845 hält aus Arnsberg die Königliche Regierung, Abteilung des Innern die Freienohler Schulordnung fest; bestätigt vom Landrat von Lilien am 23. April 1845: „dass die Bewohner der Giesmecke ihrer Pflicht rücksichtlich (bezüglich) des Schulunterrichts ihrer Kinder genügen, wenn sie dieselben entweder zuhause oder in der mit unserer Genehmigung bestehenden Privatschule in der Giesmecke unterrichten lassen. Dieselben sind in beiden Fällen zur Zahlung eines Schulgeldes an den Lehrer zu Freienohl nicht verbunden, weder nach gesetzlicher Regel, noch auf Inhalt der diesem Lehrer erteilten Vokation (Berufung). Wohl aber sind dieselben gleich den übrigen Mitgliedern der Schul-Gemeinde zu dem durch Umlage aufzubringenden Teil der Schulerhaltungskosten verhältnismäßig beizutragen verbunden.“ (AA 1361)
Das Stichwort „Fabrik-Schule“ sei hier eingeschoben, weil die Glashütte auch als Fabrik gilt. Dabei ist schon dargestellt: Solange die Kinder des Factor (Direktor) Becker noch schulpflichtig waren, hatte er für sie und die anderen Kinder der Arbeiter eine Privatschule in der Giesmecke eingerichtet. Danach gingen die Kinder der Glashütten-Arbeiter in Freienohl zur Schule. Für diesen Schulbetrieb gilt der Begriff „Fabrikschule“ nicht. Aus Arnsberger Regierungs-Erlassen vom 29. Juni 1874 und 14. Juni 1876 stammen diese knappen Informationen, dort über 4 Seiten: Wo schulpflichtige Kinder, d.h. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, schon für ein paar – offiziell genau geregelte – Stunden in einer Fabrik arbeiten (müssen), dort gibt es „neben“ der üblichen Elementarschule eine Fabrikschule. In Freienohl nicht; auch nicht in Wildshausen. - „In den beiden letzten Jahren ist mehrfach darüber geklagt worden, dass in den Fabrikschulen die Kinder nicht überall genügend mit den notwendigsten Schulkenntnissen ausgerüstet werden...“ - „Es ist nicht gestattet, schulpflichtige Kinder, welche nicht vorschriftsmäßig als Arbeiter in Fabrikschulen angenommen sind und darin regelmäßig beschäftigt werden, in Fabrikschulen mit abgekürztem Tagesunterricht aufzunehmen...“ Der Tagesunterricht, der tägliche Unterricht besteht aus 3 zusammenhängenden Schul-Stunden mit „richtigen“ Lehrern... Also: Die Fabrikschulen sind nicht zu vergleichen, nicht gleichzusetzen mit den jetzt zeitigen Berufsschulen, Berufskollegs. (AA 1162)
Trauungsregister: kath. Pfarrei St. Nikolaus Freienohl
Trauung 20.05.1832 Ferdinand Lardon mit Justina Buthe aus Fürstenberg (bis 1894 keine weiteren Einträge: Buthe)
Sterberegister
13.11.1841 Ferdinand Lardon, Tagelöhner, 34 J., hinterlässt Ehefrau Justina Buthe mit (keine Zahl, Namen der Kinder genannt, wie sonst hier üblich).
Im Sterberegister bis 1900 kein Eintrag von Justina Lardon / Buthe, auch nicht von möglichen Kindern.
Einwohnerliste 4.12.1846
Alte Haus-Nr. 34 c (c = Zeichen für Mieter) Parzelle 877: Mittelstraße / St. Nikolaus Str.:
Justina Lardon geb. Buthe, Witwe, Tagelöhnerin, 41 J., kath.,ihre Kinder: Tochter Friedrice Lardon 12 J., Tochter Lisette Lardon 11 J., Tochter Gertrud Lardon 7 J., Sohn Ferdinand Lardon 5 J.
Einwohnerliste 4.12. 1849: Tochter Friederice nicht eingetragen.
AA 401: Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 15. Dezember 1852 : TOP 213: Der Antrag der Witwe Lardon um Niederschlagung (Löschung) ihrer rückständigen Kommunal-Gefälle wurde nicht genehmigt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Aus der Einwohnerliste vom 3. Dezember 1849 mit den Altersangaben von 1852: Justina (Christina ?) Lardon geb. Buthe, Witwe 48 J., Tochter Lisetta 17 J., Tochter Gertrud 13 J., Sohn Ferdinand 11 J; Alte Haus-Nr. 34 c: Parzelle 877 (St. Nikolaus Straße). Aus der Sterbeliste: Ehemann und Vater Ferdinand Lardon,Tagelöhner, gest. 13. November 1841 mit 34 J.
AA 2165: Protokoll „Zeitungsberichte“ vom Amtmann, Februar 1842: Unglücksfälle: In der Nacht vom 8. auf den 9. Februar ist der Glasfabrikant Grün aus der Giesmecke aus dem Fenster eines Zimmers der zweiten Etage des Raulffschen Gasthauses im schlaftrunkenen Zustand auf die Straße gefallen; er war der Meinung, er schlafe in der ersten Etage und könne wegen eines Bedürfnisses durch das Fenster auf die Straße steigen. Er ist mit einer starken Verletzung im Rückgrat davon gekommen und wird wieder genesen.
Heinrich Pasternak, der alte Lehrer und frühere Altsprachler für Latein, Alt-Griechisch und Hebräisch am Gymnasium Antonianum in Vechta und dann am Gymnasium Marianum in Warburg; nach dem Ende der Altsprachen an Gymnasien zum Berufskolleg in Meschede; Juli 2013, August 2013, aktualisiert Januar 2025.