Ein Tag Gefängnisstrafe für Freienohler Pfarrer Johann Heinrich Adams

durch Bismarcks Preußische Kulturkämpfer –                                             spannender als die Wikipedia-Seiten

 

Bevor unser Freienohler Pfarrer Johann Heinrich Adams ins Gefängnis muss, ist wegen des Wortes „Kulturkampf“ eine Einleitung sinnvoll. Die kann man auch auslassen und dann beim „Paukenschlag“ mit dem Lesen beginnen.

Theologisches Denken lag dem Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck nicht bei seiner politischen Geschäftstüchtigkeit, um das Wort Gschaftlhuberei nicht in den Vordergrund zu stellen oder Machtgebrauch oder Macht-Missbrauch… oder IchIchIch Der Kulturkampf war auch mehr als preußisches Säbelrasseln. Und „ultramontan“ versierte Berater in seinem Arbeitsumfeld einzustellen, schien Bismarck sicher gegen seine Würde zu sein. Ultramontan, „jenseits der Berge“ befand sich der Vatikan, der Papst, zuerst Pius IX., 1871 – 1887, dann Leo XIII. bis 1903 Schade, auch Bismarck hatte seinen blinden Fleck. Wenn ein blinder Fleck da ist: dann sieht einer etwas nicht, und wenn er dann da doch etwas zu sehen meint, dann ist das ein Fleck, etwas dem Schmutz Ähnliches.

Wer theologisch denkt, stolpert auch nicht über das aus dem Alt-Griechischen überlieferte Wort „katholisch“. Doch mit dem lateinischen Wortgebrauch „universale Kirche“ kann er so denken: „Die universale Kirche geht den Teilkirchen voraus und diese müssen sich immer einem Kriterium der Einheit und Universalität entsprechend an jene Universalität angleichen. Die Kirche bleibt nie innerhalb politischer, rassischer und kultureller Grenzen gefangen; sie kann weder mit den Staaten noch mit Zusammenschlüssen von Staaten verwechselt werden, da ihre Einheit von anderer Art ist und darauf abzielt, alle menschlichen Grenzen zu überwinden.“ (Dieses Zitat könnte ein zweites Mal gelesen werden.) Weil dieses Kapitel über den Preußischen Kulturkampf heutzutage gelesen wird – um 2010 – und auch mit der heutigen Brille, ist dieses Zitat ebenfalls von heute, von Papst Benedikt XVI., am Pfingstsonntag, dem 22. Mai 2010.

Dieses Kapitel über das Zusammenleben Freienohler, - darum geht es vorrangig, - während des Preußischen Kulturkampfes (Freienohl war politisch: preußisch!) ist erstellt aus zumeist zwei Quellen:

Erstens aus den Akten des Archivs Freienohl; Akten Nummern 1122, 1113. Akten sind ein sehr knapp getextetes Informationsmaterial, nicht für die Allgemeinheit und nicht für Zukunft, sondern hier für den Landrat in Arnsberg als dem behördlich nächsten Vorgesetzten. Und die Textfassung ist auch schon eine Auswahl vom wirklichen Leben. Die Texte sind straff zusammenfassende Protokolle von Sitzungen, Konferenzen einiger Weniger, freilich auch offizieller, maßgeblicher Politiker (nicht im heutigen Sinn!) mit ihrem Blick auf die Wirklichkeit und dabei ist die Blickrichtung und das in den Blick Genommene schon mit Vor-Urteilen (zeitlich gesehen, nicht negativ gewichtet) behaftet. Die Texte sind Briefe, in denen auch nur das steht, was der Adressat lesen soll, muss, darf... Und wer „zwischen den Zeilen“ kann, möchte, der hat von seiner Seite aus auch einen subjektiven Blick. Man sei also nicht unwillig über seine eigene Brille, sondern bemühe sich vor allem, das Zusammenleben wahrzunehmen.

Zweitens: Viele Passagen werden dem Buch „Der Preußische Kulturkampf“ vom Freienohler Pfarrer Julius Falter entnommen. Diese Zitate (zitiert: Falter, Seitenzahl) sind keine ausdrücklichen Tagebuch-Texte während der Kulturkampf-Zeit, sondern – wegen der Buchform – wohl auf Tagebuch-Notizen zurückblickende und andere Erinnerungen, Erfahrungen, Aufzeichnungen. Im Stadtarchiv im Alten Amtshaus Freienohl kann das Falter-Buch in aller Ruhe gelesen werden. Auch einige Freienohler besitzen das Buch oder eine Kopie.

Manche Bücher über den Preußischen Kulturkampf gibt es; zumeist nur unter dem Wort „Kulturkampf“, so auch in Lexika. In ihnen tauchen Sammelbegriffe auf: Absolutismus, Aufklärung, Liberalismus, Demokratie, Sozialdemokratie, Sozialismus. Diese Zusammenfassungen gibt es gleichlautend auch heutzutage, aber nicht gleichbedeutend. Zum Beispiel: seit nahezu 100 Jahren hat das Wort „Kindergarten“ einen guten Klang. Aber um 1840, 1850 war das Wort verpönt, ja verboten, es war nicht von seinem Erstformulierer Friedrich Fröbel in Umlauf gebracht worden, sondern von dessen Neffen, dem Lehrer und Professor Julius Fröbel, der aber wegen seiner „sozialdemokratischen“ Gedanken und politischen Tätigkeiten bei den Preußen überhaupt nicht geachtet war.

Noch einmal: In diesem Kapitel geht es vor allem um das Zusammenleben Freiemohler. Um das deutlich zu machen, ist es sinnvoll, vorher das Kapitel über die „Zeitungsberichte“ zu lesen. In ihnen kommt das Wort Kulturkampf kaum vor, aber seine Zeit, das alltägliche Leben mit seinen Sorgen.

Noch eine Vorbemerkung: Wer sich an das Kinderspiel „Teekesselchen raten“ erinnert, möge im Sinn haben, dass auch das Wort „Kultur“ im Preußischen Kulturkampf etwas anderes beinhaltet, als das heutige Wort „Kultur“.

Mit einem Paukenschlag geht das preußische Säbelrasseln nicht los. Soweit ist es noch nicht. Zunächst geht es um das fast ganz normale Leben vor dem Kulturkampf, nur um etwas Freienohler Atmosphäre.

Pfarrer in Freienohl ist Franz Joseph Brand, geboren am 20.6.1808 in Paderborn. In Freienohl zuerst Pfarrverweser und dann Pfarrer ab 15.9.1853.

Am 9. April 1855 schreibt Pfarrer Brand an den Freienohler Bürgermeister Thüsing (Hier handelt es sich um den damals üblichen Briefstil in Wortwahl und Formulierungen; und die beiden Freienohler Autoritäten waren sich gewiss nicht fremd.): „Euer Wohlgeboren habe ich bereits am Ende des vorigen Jahres die mir durch den Herrn Rendanten Bracht eingereichten Kommunalsteuerzettel für die Pfarrei und Kirche übergeben mit der Bitte, den (politischen) Gemeindevorstand zur Niederschlagung (zum Nichtberechnen) dieser Abgaben, welche nie von einem Pfarrer in Freienohl oder von der Kirche verlangt sind, zu veranlassen. Ich bin dadurch, dass mir der Rendant Bracht, die mir schuldigen 20 Taler Zinsen verweigert, veranlasst meine gehorsamste Bitte zu erneuern. Es wäre mir sehr lieb, wenn Sie die Güte hätten,, den Gemeindevorstand aufmerksam darauf zu machen, dass der Pfarrer, der Jahr aus (für) Jahr in nur der Gemeinde seine Dienste tut, ohne die mindeste Vergütung, der selbst von den Stiftern der Pfarrei, den Grafen von Arnsberg unter der Bedingung, dass für sie an den vier Hochzeitfesten (höchsten Kirchen-Festen) öffentlich gebetet werde von allen Abgaben durch eine Urkunde vom Jahr 1237m freigesprochen ist. Diese Wohltäter der Gemeinde würden sich im Grabe umdrehen, wenn sie wüssten, dass die Nachkommen in der Freiheit einstens ihren Pfarrer und ihre Kirche besteuern würden. Ich zweifle nicht, dass die Herren Gemeindevorstände, wenn sie die Sache nach Ruhe und Billigkeit überlegen, von dieser Besteuerung Abstand nehmen und den Herrn Rendanten Bracht mit Niederschlagungsorder versehen werden. Euer Wohlgeboren werden die Güte haben, dem Gemeindevorstand diesen Antrag baldigst vorzulegen und mir die Resolution nebst den Annahmezettels gleich mitteilen. Euer Wohlgeboren ergebenster Diener Pfarrer Brand.“ (AA 1116)

Am 9. Mai folgt der Gemeinderatsbeschluss: „In der heutigen außerordentlichen Sitzung des hiesigen Gemeinderats, welcher aus 6 Mitgliedern besteht, wurde unter Vorsitz des Bürgermeisters Thüsing und Teilnahme nachbenannter Gemeinderats-Mitglieder: Franz Tönne, Heinrich Sasse, Friedrich Schwefer, Joseph Funke folgendes verhandelt und beschlossen. Der Antrag des Pfarrers Brand vom 9. vorigen Monats um Niederschlagung seiner rückständigen Kommunalsteuer wurde vorgelegt. Die Versammlung konnte sich zu der beantragten Begünstigung nicht verstehen, erachtete es vielmehr den übrigen Gemeinde Eingesessenen gegenüber als eine Ungerechtigkeit, den Antrag zu willfahren, weshalb dessen Abweisung beschlossen wurde. Weiter wurde nichts verhandelt. Vorgel.(esen), genehm.(igt) und unterzeichnet: Thüsing, Funke. - Wird hiermit in glaubhafter Form ausgefertigt (angefertigt). Urkundlich unter Siegel und Unterschrift. Freienohl, den 10. Mai 1855. Der Gemeindevorsteher: Thüsing. (AA 1116)

Am 5. September 1857 informiert der Landdechant Schlüter aus Hüsten den Amtvorsteher Boese in Freienohl, dass er das Generalvikariat in Paderborn dringend gebeten habe, einen Seminarpriester zur Aushilfe sofort zu schicken. (AA1122) Seminarpriester sind junge, vom Bischof sofort verfügbare Neupriester.

Nur kurz darauf, am 22. September 1857 wendet sich der Landdechant Schlüter an den (nun etwas genauer) Amtverweser Gerichts-Assessor Boese in Freienohl: „Bei dem vorgerückten Alter des Pfarrers Brand (49 Jahre!) und in Anbetracht seiner Gesundheitsumstände ist es wünschenswert für die Gemeinde, wenn ein Kaplan dauernd angestellt würde. Aber der Ort ist für eine Kaplanei, für 2 Geistliche, nicht dotiert. Die Gemeinde Freienohl hatte für den erkrankten Pfarrer Sporkmann bereitwillig einen Kaplan bezahlt.“ Der Dechant hofft, „dass dieselbe auch jetzt wieder ihren frommen, religiösen Sinn betätigt, und die zur Haltung eines Kaplans notwendigen Mittel aus der Gemeindekasse bewilligen werde...“ (AA 1122)

Aus Rumbeck vertritt Kaplan Böller in Freienohl den kranken Pfarrer Brand.

Dann kommt als Kooperator / Kaplan der Seminarpriester Hogrebe, am 18.9.1857. Er erhält von der Gemeinde sein Geld; der Betrag wird nicht genannt.

Am 28.9.1857 antwortet Amtverweser Boese dem Dechant Schlüter u.a.: „dass die 2 Klafter Brennholz nach einem früher geäußerten Wunsch des Herrn Pfarrers Brand auf meinen Antrag von der (Gemeinde-)Versammlung bewilligt und von der hiesigen Gemeindekasse (durch den Rendanten Bracht) genehmigt sind.“   (AA 1122)

Der neue und gewiss auch noch junge, vielleicht 26-jährige Kaplan Hogrebe stirbt knapp drei Monate später, am 9.12.1857 an der auch in Freienohl herrschenden Ruhr-Seuche.

Am selben Tag, am 9.12.1857 stirbt auch Pfarrer Brand an den Folgen eines Leberleidens und an der Ruhr-Seuche.

Am 19. Januar 1858 schreibt der Bischof von Paderborn Dr. Conrad Martin an den Landrat in Arnsberg und an den Amt-Assessor Boese in Freienohl: „...dass ich die durch den Tod des Pfarrers Brand erledigte Pfarrstelle zu Freienohl heute dem Vikar Heinrich Adams zu Kallenhardt definitiv verliehen habe“. (Bischof Dr. Conrad Martin: geb. 1812, gest. 1879; Bischof 1856 – 1878; anschließend: Sedisvakanz eines Bischofs; 1891 – 1899: Hubert Theophil Simar, er „stieg auf“ zum Erzbischof von Köln, bis 1902.)

Amt-Assessor Boese notiert in dem Schreiben am 19. Februar 1858: „ Der Herr Pastor ist gestern Abend hier eingetroffen. Ad acta.“ - „Zu den Akten“ ist keine negativ gewichtete Bemerkung und bedeutet für den Sekretär nicht: „In den Papierkorb!“ (AA 1122)

Was alle oder die meisten Freienohler vom „Kulturkampf“ in den gut 10 Jahren nach 1871 mitbekommen, erlebt haben, ist nicht immer gründlich genug feststellbar. Sicher ist jedenfalls dies: der Freienohler Pfarrer Johann Heinrich Adams wurde zu 1 Tag Gefängnisstrafe verurteilt. Ob er dann in Freienohl „einsaß“ oder in Arnsberg, das ist ungewiss. Sicher musste er wohl nicht nach Wesel ins Gefängnis wie sein Paderborner Bischof Dr. Conrad Martin und noch 8 Bischöfe aus Preußen. Keiner der anderen Bischöfe fügte sich dem Reichskanzler Bismarck und seinem Kultusminister Falk in Berlin. Von vier tausend Priestern nur 24. In Preußen verwaisten ein tausend Pfarreien. Was war passiert?

Von der im Grunde anti-katholischen Schulgesetzgebung Februar, März 1872 hörten Freienohler von diesem „Adress-Sturm“ wohl wenig: Beim preußischen Regierungsgremium, dem „Herrenhaus“, waren 2000 Petitionen mit über 200 000 Unterschriften gegen das geplante Gesetz eingegangen, darunter 1462 von Katholiken (u.a. von sämtlichen Bischöfen) und 861 von Protestanten. Das Gesetz wurde mit 216 gegen 174 angenommen. - Aber die Freienohler erlebten im Schulalltag ihrer Kinder, dass den Pfarrern und Hilfsseelsorgern das Erteilen des Religionsunterrichts untersagt worden war. - Die Ersetzung der Pfarrer in den Städten war nicht so schwer, da sich dort mehr oder weniger geeignete Männer fanden. Anders dagegen lag die Sache in den Dörfern und auf dem platten Lande, wo für Geld und gute Worte oft kein „Lokalschulinspektor“ zu haben war. - Mit diesem Titel konnte, durfte man Religionsunterricht erteilen.

(Falter 107-110, 115)

Klarstellung liefert die Verfügung der Königlichen Regierung in Arnsberg vom 28. Mai 1872 an die Landräte des Bezirks; die stand schon am 9. März im hiesigen katholischen „Central-Volksblatt“: „...die Erteilung des Religionsunterrichts in den Volksschulen durch Geistliche. Die Erteilung des Religionsunterrichts in der Volksschule liegt, wie der Unterricht in allen übrigen obligatorischen Unterrichts-Gegenständen dem Lehrer ob und darf nur in solchen Fällen ausnahmsweise durch andere erfolgen, in denen dies von uns ausdrücklich genehmigt worden ist. Da dem ungeachtet in vielen katholischen Schulen unseres Bezirks der Religionsunterricht ohne unsere Genehmigung durch Geistliche erteilt wird, so beauftragen wir Euer Hochwohlgeboren, schleunigst fest zu stellen, in welchen Schulen Ihres Kreises dies zur Zeit geschieht, und zur Abstellung dieses Verhältnisses alsbald das Geeignete zu veranlassen.. Wir machen dabei ausdrücklich darauf aufmerksam, dass das in Artikel 24 der Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850 den Religionsgesellschaften gewährleistete Recht zur Leitung des Religionsunterrichts in der Volksschule die Befugnis der Geistlichen, diesen Unterricht selbst zu erteilen, in keiner Weise begründet und dass dieselben, soweit sie im Sinne der Staatsgesetze als Organ ihrer Religions-Gesellschaft anzusehen sind, bzw. soweit nicht andere Rücksichten ihrer Zulassung entgegenstehen, daraus nur den Anspruch herleiten können, den schulplanmäßigen Religionsstunden als Zuhörer beizuwohnen und ohne Einmischung in denselben, dem Lehrer Winke und Ratschläge, sowie etwaige sachliche Berichtigungen zu teil werden zu lassen, bzw. etwaige Beschwerden über die Art und Weise des Unterrichts zur Kenntnis des Schulvorstandes bzw. des Schul-Inspektors zu bringen. Gesetzwidrig angestellte oder solche Geistliche, welche von uns aus dem Schulvorstand entfernt worden sind, dürfen dem Unterricht niemals beiwohnen und sind eventuell durch Exekutions-Maßregeln davon zurück zu halten. Euer Hochwohlgeboren wollen die Schulvorstände und Lehrer im Sinn des Vorstehenden mit Anweisung versehen und dieselben für die genaueste Befolgung dieses Erlasses verantwortlich machen.“

(Falter, 250,251)

Am 12. Dezember 1872 befragt der Landrat von Lilien in Arnsberg den Freienohler Amtmann Ley zum Thema Kirchenvorstand; der soll „schleunigst und jedenfalls binnen 3 Tagen“ antworten: - ob Kirchenvorstände im dortigen Ort gebildet werden; - ob dabei eine Wahl stattfindet; - ob beim Abgang (Tod) eines Mitglieds ein Vorschlag seitens des Kirchenvorstands stattfindet; - ob etwa der Pfarrer einen solchen abgibt; - ob darauf die Ernennung durch das bischöfliche General-Vikariat stattfindet; ob die Mitglieder auf Lebenszeit gewählt werden; - ob der Amtmann ein sogenanntes geborenes Mitglied des Kirchenvorstandes ist (aufgrund seines Amts als Amtmann) ; - ob für die Mitgliedschaft eine bestimmte Qualifikation erforderlich ist; - ob und aus welchen Gründen ein Kirchenvorstandsmitglied entlassen werden kann; - welche Stellung der Patron zum Kirchenvorstand hat (eine noch lebende Person, die aufgrund ihres Standes, z.B. Adel, einen selbstverständlichen Bestimmungs-Einfluss auf die Pfarrei, den Kirchenvorstand und noch über den Pfarrer hinaus)?                                                               (AA 1121)

In seiner Antwort am 19. Dezember 1872 schreibt der Amtmann Ley, dass die „Erklärung der Pfarrer des hiesigen Orts geben kann und dass ich als Amtmann ein sogenanntes geborenes Mitglied des Kirchenvorstands nicht bin.“                                     (AA 1121)

Noch hat der Kulturkampf nicht „richtig“ angefangen.

Vielleicht aber ist doch eine Zwischenbemerkung sinnvoll über den Preußischen Kulturkampf. Weil es sich um einen Kampf gegen die katholische Kirche handelt, wird zur Erklärung das LThK gewählt, das „Lexikon für Theologie und Kirche“, ein 10-bändiges Lexikon aus dem Herder-Verlag hier die 2. Auflage von 1957, allerdings wieder nur ein Auszug: „Kulturkampf ist die Auseinandersetzung, die sich in Preußen und anderen deutschen Ländern, in der Schweiz und in abgeschwächter Weise in Österreich z prägte R. v. Virchow 1873 den Begriff Kulturkampf als Auseinandersetzung zwischen katholischer Kirche und moderner Kultur...Der Reichskanzler Preußens, Fürst Otto von Bismarck, stand mit seiner unitaristischen Reichsauffassung im Gegensatz zur föderalistischen Einstellung der katholischen Kreise, die Anhänger der groß-deutschen Idee waren...Die feindseligen Maßnahmen gegen die katholische Kirche begannen 1871 mit der Aufhebung der katholischen Abteilung im preußischen Kultusministerium (8.7.1871); im Dezember Einführung des „Kanzelparagraphen“; 1872 Beschluss des Schulaufsichtsgesetzes (11.3.1872), das u.a. den kirchlichen Einfluss auf die Schule brechen sollte; Verbot von Niederlassungen der Jesuiten und ähnlicher Orden im Deutschen Reich (4.7.1872); Abbruch der diplomatischen Beziehungen zum „Hl. Stuhl“ (Papst in Rom). Höhepunkte des Kulturkampfs waren , unter dem Kultusminister A. Falk, die Maigesetze von 1873. Ihrer Annahme war im April die Aufhebung der Artikel 15 und 18 der preußischen Verfassung vorausgegangen, die die Unabhängigkeit der Kirche vom Staat garantiert hatten. Die 4 Gesetze betrafen 1) die Vorbildung des Klerus (u.a. das „Kulturexamen“); jede Anstellung musste den Staatsbehörden angezeigt werden; 2) Aufhebung der päpstlichen Jurisdiktion für die katholische Kirche Deutschlands; 3) Erlaubtheit bloß der geistlichen Disziplinarmittel; 4) Anzeige der Kirchenaustritte allein vor den staatlichen Gerichten, 1874 wurden die Maigesetze ergänzt; das Vermögen „unrechtmäßig“ besetzter kirchlicher Stellen sollte beschlagnahmt werden; das Verbannungsgesetz bot die Handhabe,missliebige Geistliche aus dem Reichsgebiet auszuweisen. 1875 wurde die obligatorische Zivilehe eingeführt und das „Brotkorbgesetz“ erlassen, das allen Geistlichen die Bezüge sperrte, bis sie die Staatsgesetze ausdrücklich anerkannt hätten. Keiner der Bischöfe und nur 24 von 4000 Priestern fügten sich. Am 3.5.1875 wurden alle Orden und Kongregationen mit Ausnahme der krankenpflegenden aufgehoben, Mit einigen Verschärfungen endete die Kulturkampf-Gesetzgebung 1876, - aber nicht der Kulturkampf.“

Im Sinn heutiger Ökumene ist auch diese Zwischenbemerkung angebracht. Der Protestantismus Bismarcks hat kaum etwas zu tun mit dem heutigen evangelischen Christentum. Aus einer Bismarck-Biographie von vor über hundert Jahren (Busch): Bismarck „galt als gläubiger Protestant, welcher jährlich zweimal sein Abendmahl nahm, wenn er sich auch sonst in keiner Kirche blicken ließ, keiner Predigt beiwohnte und kein Kirchenlied sang“.

Am 1. Januar 1874 ordnete Preußen die „Temporaliensperre“ an, im Volksmund die „Brotkorbgesetze“: Oft wurde den kirchlichen Beamten, den Pfarrern ihr vom Staat zu gewährendes Gehalt zur Erzwingung des Gehorsams gegen die Staatsgesetze vorenthalten. - So war auch den Klöstern das Betteln von Geld und Naturalien verboten. Die Freienohler spendeten den Minoriten-Brüdern in Brilon (Franziskanern) Geld, indem sie bei den Patres (= Priestern) „Hl. Messen bestellte“, in denen die Minoriten für konkret angegebene Anliegen der Freienohler beteten. (PfA 18,19; Falter, 131)

Pfarrer Falter berichtet, dass dem Volk überhaupt der Humor nicht ausging, da ihm am Namenstag eine reiche Spende an Geld, Fleischwaren, Wein und dergleichen zuging, welche mit folgenden Versen begleitet war: „Hängt der Brotkorb noch so hoch in Berlin am Schalter, sorgt der Metzger doch für Falter.“ (Falter, 134)

Am 12. August 1874 fragt der Landrat von Lilien den Amtmann Ley, ob sich in seinem Bezirk nicht-deutsche katholische Geistliche aufhalten. Die Antwort ist: nein. (AA 1122)

Priester, Pfarrer wurden „entsetzt“, d.h. Ihres Amtes enthoben, mussten ihren Wohnsitz verlassen. Eine Reaktion des Kirchenvolks: „Wehe tun könnt ihr uns. Erschweren könnt ihr unsere Lage. Unsere Herzen könnt ihr verletzen. Aber von dem Glauben uns abbringen, das könnt ihr nicht. Wenn ihr uns die Priester nehmen oder verfälschte Priester senden wolltet, dann irrt ihr euch sehr. Ihr irrt, wenn ihr glaubt, dass wir die ersteren nicht entbehren könnten und den letzteren folgen werden. Haben wir keine Priester, dann werden wir allein beten und uns in den sauerländischen Bergen versammeln, wenn ihr uns die Kirche schließen solltet.“   (Falter, Kk 54/55)

In einem Schreiben vom 2. Oktober 1874 vom Landrat von Lilien an den Amtmann Ley wird gesprochen von „Hauskaplänen, die in Pfarreien gottesdienstliche Hilfen leisten“.

In einem Schreiben vom Landrat von Lilien am 22. Oktober 1874 an den Amtmann Ley wird gesucht der Seminarpriester Stracke aus Finnentrop.

Am 6. November 1874 schreibt der Landrat von Lilien an den Amtmann Ley: „Der Kaplaneiverweser Fischer zu Meschede ist der Aufenthalt untersagt. Sollte derselbe sich im dortigen Bezirk (also auch in Freienohl) aufhalten, soll er sich innerhalb 24 Stunden entfernen.“ - Der Priester Norbert Fischer war also nicht der offizielle Kaplan; in Meschede gibt es zur Erinnerung an ihn die Norbert-Fischer-Straße.

Vom „Ministerium für geistliche Angelegenheiten zu Berlin“ werden am 24. November 1874 zwei Tabellen kommentiert, die von den Amtmännern – also an der Basis – auszufüllen sind: A: für die Geistlichen der katholischen Kirche; B: für die der katholischen Kirche. - Man will wissen, wo sich die „entsetzten“ Priester aufhalten.

In einem ergänzenden Schreiben aus Berlin vom 30. November 1874 wird erklärt, „dass es um das Feststellen des Vermögens der Kirche geht: Einem guten Hauswirt obliegt es, der Gefahr einer übermäßigen Ansammlung von Kapitalvermögen zu begegnen“.

Mit gleichem Datum benachrichtigt der Landrat von Lilien den Amtmann Ley, dass „dem Vikar Deimel zu Bruchhausen im Bezirk Brilon der Aufenthalt im Bezirk Freienohl untersagt ist, dass er innerhalb von 24 Stunden auszuweisen ist und dass unverweilt (sofort) Anzeige zu erstatten ist“. - Amtmann Ley informiert darüber die Polizeidiener Hölter, Kaulmann und Glahsmeier.

Berlin informiert am 12. Dezember 1874 die Landräte und die die Amtmänner, dass „die Hauskapläne die Stellung eines Pfarrergehilfen einnehmen“ – (also praktisch Pfarrer sind) - „und das ist nicht zulässig.“ (auch oben AA 1122)

Auszug aus dem Schreiben des Ober-Präsidenten der Provinz Westfalen, Münster, am 11. Februar 1875, dessen Inhalt wohl schon Einfluss genommen hat auf das Zusammenleben in Freienohl: „Nachdem der bischöfliche Stuhl von Paderborn durch die Amtsentsetzung des bisherigen Bischofs Dr. Martin erledigt und zufolge der diesseitigen Bekanntmachung vom 6. d.M. in Gemäßheit des § 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Mai v.J. Eine commissarische Verwaltung des dem bischöflichen Stuhl gehörigen...“   (AA 1122)

Zu diesem Ereignis gibt es sogen. Ergebenheits-Adressen. „So ließ man beispielsweise in manchen Orten des Sauerlandes die Schützenfeste ausfallen, was viel sagen will in Gegenden, wo nur ein (einziges) Volksfest, nämlich das Schützenfest, alljährlich gefeiert wird, worauf man sich 365 Tage freut.“ Ob diese Erfahrung von Pfarrer Falter auch für Freienohl gilt, ist nicht aktenkundig.   (Falter, 31)

Nach Auskunft bei der St. Nikolaus-Schützenbruderschaft ist in Freienohl kein Schützenfest ausgefallen in den Jahren 1872 bis 1886. Freilich fehlen in der Liste der jährlichen Schützenkönige+Schützenköniginnen die Namen für 1874, 1875, 1877, 1878, 1884; aber das kann andere Ursachen haben.

Zwischenbemerkung: 1872 wurde die bisherige Schulaufsicht vor Ort durch den Pastor oder Pfarrer geleistet; der galt aufgrund seines Studiums (das nicht immer ein Universitätsstudium war!) als allgemein ausgebildeter als mancher Lehrer. Die wurden auch als solche nicht genügend bezahlt, deswegen auch ihre Zusatzämter des Organisten und Küsters.

Am 11. Dezember 1873, am 30. Januar 1874, am 12. Februar 1874 hatte ein Freienohler (in AA 1122 namentlich genannt) dem Landrat in Arnsberg zur Weitergabe an die Königliche Regierung Abteilung des Inneren Berichte geschickt, die nicht mehr aktenkundig sind. Der Landrat antwortet am 8. April 1874 dem Freienohler nach der zeitüblichen Einleitung: „...eröffnen wir Ihnen, dass nach angestellter Erörterung derselben (davon steht inhaltlich nichts in diesem Brief; die Erörterung kann auch zwischen der Abteilung des Inneren und dem Landrat stattgefunden haben) es allerdings als erwiesen anzusehen ist, dass in einzelnen Fällen die regelmäßige Wahrnehmung der Schulstunden durch die Ausdehnung des Gottesdienstes und der Begräbnisse über die zum Beginn des Schulunterrichts festgesetzte Zeit hinaus gehört und der Lehrer Korff in seiner Eigenschaft als Küster während der Schulzeit zu persönlichen Diensten herangezogen ist. Wir haben in diesen Beziehungen Fürsorge getroffen, dass derartige Unzuträglichkeiten künftig vermieden werden. Im übrigen hat der Pfarrer Adams seine Obliegenheiten (Dienstpflichten) als Mitglied des Schulvorstandes nicht versäumt und kann er mit Recht verlangen, dass der Lehrer Korff die ihm zustehenden Stolgebühren (Bezahlung für Küsterdienst oder / und als Organist), worin er nicht verkürzt ist, persönlich in Empfang nimmt.“ Als Anmerkung von der Abteilung des Inneren für den Landrat stand da noch: „...mit dem Auftrag, den Schulvorstand zu Freienohl anzuweisen, in Gemäßheit zur Verhütung ähnlicher Unzuträglichkeiten seine Maßregeln zu treffen.“ (AA 1122)

Zu den patriotischen Festen – z.B. Kaisers Geburtstag - wurden 1873 die Bischöfe von hohen Staatsbeamten persönlich eingeladen. Doch sie reagierten so: „Non possumus“ - „Wir können nicht“. (Falter, 268)

Am 23. Februar 1875 informiert der Landrat von Lilien den Amtmann Ley, dass „in der Diözese Paderborn zu einer Adresse (für ein offizielles Schreiben) an den vormaligen Bischof (Dr. Conrad Martin) Unterschriften gesammelt werden... Der Amtmann soll sich schleunigst darum kümmern... die Beschlagnahme bewirken! Über die einzelnen Fälle, in welchen die Kolportierung der Adresse zu polizeilichem Einschreiten Anlass gegeben hat, wollen Sie mir sofort Anzeige machen. Dieses Stück ist übrigens als ein durchaus sekretes (geheimes) zu behandeln und dürfen Sie Sich (kein Rechtschreibfehler!) dabei neben den Gendarmen der Mitwirkung nur solcher Gemeindevorsteher und Polizeidiener bedienen, welche nicht eben selbst der Beziehung der der ultramontanen Wühlerei verdächtig sind.“ (AA 1122)

Nicht nur Kulturkampf-Sprache!

Über Bischof Dr. Conrad Martin steht im Lexikon „Der Große Brockhaus“ von 1932, 20 Bände, hier Band 12: „Geboren in Geismar im Eichsfeld am 18.5.1812; gestorben in Mont St. Guibert bei Brüssel am 16.7.1879; Priesterweihe 1836; 1844 außerordentl. Professor, 1845 ordentl. Prof der Moral-Theologie in Bonn, 1856 Bischof von Paderborn. Im Kulturkampf 1874 zu Gefängnis (in Wesel) verurteilt und vom preußischen „Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten“ für abgesetzt erklärt; er floh1875 von Wesel nach Holland, 1876 nach Belgien.“ - Seine Bücher werden in diesem Text nicht zitiert. Ähnlich wurde mit Kardinal Paulus Melchers: Münster – Osnabrück – Köln – Rom verfahren.

Über den „Kanzel-Paragraphen“ steht im gleichen Lexikon Band 9: „Bezeichnung für den § 130a StGB, dessen erster Teil 1871 und dessen zweiter Teil1875 Gesetz wurde. Er bestimmt, dass Religionsdiener, die öffentlich vor einer Menschenmenge oder an einem zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor mehreren Personen Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise erörtern oder amtliche Schriftstücke dieser Art ausgeben, mit Gefängnis oder Festung bis zu zwei Jahren bestraft werden. Der Kanzel-Paragraph ist auf Anregung des bayrischen Kultusministers von Lutz anlässlich der Entstehung des Altkatholizismus geschaffen worden.“

Mit „ultramontaner Wühlerei“ kann gemeint sein (wieder „Der Große Brockhaus“ 1932, Band 19): „Ultramontanismus (lateinisch: ultra montes – jenseits der Berge, Alpen), von Preußen aus gesehen: Rom, Vatikan, Papsttum; seit den 70ger Jahren des 19. Jahrhunderts ein Schlagwort zur Bezeichnung derjenigen Katholiken, die im Kulturkampf und später sich verpflichtet fühlten, zur Verteidigung der Rechte der Kirche in die Politik und die öffentlichen Angelegenheiten einzugreifen.“ - Differenzierter nachlesbar in der historischen Fachliteratur. - Für das Sauerland nicht unwichtig: Die preußische Regierung war damals bemüht, alle gewichtigen Leitungen, bis hin zum Amtmann, mit Protestanten (so sagte man damals) zu besetzen.

Der Freienohler Amtmann Ley, hat sich für sein Arbeitsfeld jener Jahre ein über 8 selbstverständlich handgeschriebene Seiten langes Papier zusammengestellt, immer mit Quellen-Hinweisen zu den entsprechenden Verfügungen. Nach 8 Seiten hören die Blätter in der Akte AA 1130 plötzlich. (Bei handgeschriebenen Texten gab es damals keine Seiten-Zahlen, wenn der Text noch nicht beendet war, schrieb man auf die Seite ganz unten das erste Wort von der nächsten Seite, das gibt es, aber die nächste Seite nicht.). Auch fehlt leider in der Akte „Sammlung der Abschriften der Verfügungen usw.“ die gewichtige Akte der „Mai-Gesetze“ (11.-14. Mai 1873) und die vom 1.1.1874 mit dem „Brotkorb-Gesetz“. Zur Erinnerung: Die „Kulturkampf-Gesetze“ stammen vom „Ministerium der geistlichen Angelegenheiten“ in Berlin vom Kultusminister Falk.

Aus jenen 8 Arbeitsblättern des Amtmanns sei hier auszugsweise zitiert:

„Der Kirchenvorstand besteht: 1. in der Pfarrgemeinde aus dem Pfarrer...; 2. aus mehreren Kirchenvorstehern, welche durch die Gemeinde gewählt werden; 3...- Die Zahl der für jede Gemeinde zu wählenden Kirchenvorsteher beträgt in Gemeinden bis 500 Mitgliedern: vier; bei mehr als 500 bis 2000 Mitgliedern: sechs...- Wahlberechtigt sind alle männlichen (Frauen besaßen noch kein Wahlrecht), selbstständigen Mitglieder der Gemeinde, welche bereits ein Jahr in derselben sind, an diesem Ort wohnen und zu den Kirchenlasten nach Maßgabe der dazu bestehenden Verpflichtungen beitragen. Selbstständig sind diejenigen, welche einen eigenen Hausstand haben oder ein öffentliches Amt bekleiden oder ein eigenes Geschäft oder als Mitglied der Familie die Geschäfte führen... - Der Kirchenvorstand wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzen und einen Stellvertreter desselben, beide auf 3 Jahre. - Die Kassenverwaltung und die Rechnungsführung ist einem Kirchenvorsteher zu übertragen, welcher vom Kirchenvorstand gewählt wird. Durch Beschluss des Kirchenvorstandes kann ein demselben nicht angehöriger besonderer Rendant oder Rechnungsführer angestellt werden...- Die Wahl der Kirchenvorsteher muss derjenigen der (politischen) Gemeindevertreter vorangehen. - Das Wahlrecht wird in Person durch verdeckte im Wahlraum nieder zu legende Stimmzettel ohne Unterschrift ausgeübt. - Geistliche oder andere Kirchendiener gehören nicht zu den Wahlberechtigten und wählbaren Mitgliedern der Gemeinde. - Niemand kann zugleich Mitglied des Kirchenvorstandes und der (politischen) Gemeindevertretung sein. - Die Gewählten können das Amt eines Kirchenvorstehers oder eines Gemeindevertreters nur ablehnen oder niederlegen, 1. wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet, oder 2. das Amt schon 6 Jahre bekleidet haben, oder 3. wenn andere erhebliche Entschuldigungsgründe vorliegen, z.B. Kränklichkeit, häufige Abwesenheit oder Dienstverhältnisse, welche mit dem Amt unvereinbar sind. Über Erheblichkeit und tatsächliche Richtigkeit entscheidet der Kirchenvorstand, die bischöfliche Behörde im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidenten...“   (AA 1130)

Soweit die Arbeitsblätter des Amtmanns. Vielleicht im Juni, Juli 1875 zusammengestellt.

Am 13. Juli 1875 informiert der Regierungs-Präsident in Arnsberg den Amtmann in Freienohl über das „Gesetz über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden vom 20. Juni 1875“.                                                           (AA 1121)

Dazu erhält am 28. Juli 1875 der Landrat in Arnsberg die Information über die Mitglieder der Wahlvorstände für die erste Wahl der Kirchenvorsteher und Gemeindevertreter; für Freienohl sind die Beisitzer: 1. Fabrikbesitzer Norbert Klagges, 2. Postexpediteur Caspar Toene, 3. Maurermeister Franz Göckeler, 4. Bäcker Franz Trumpetter; „sämtlich hier wohnhaft“. Ähnlich für Grevenstein, Rumbeck... Am Schluss erklären die vier Freienohler: „sich hierdurch bereit, sofern sie zum Wahlvorstand für die erste Wahl der Kirchen-Vorsteher und Gemeinde-Vertreter ernannt werden sollten, diese Wahl anzunehmen.“

Der Landrat von Lilien informiert darüber am 6. September 1875, dass die bischöfliche Vermögensverwaltung der Diözese Paderborn damit einverstanden ist. (AA 1121)

Es folgen am 17. September 1875 vom Landrat in Arnsberg Freiherr von Lilien, - hier in Auszügen -, behördliche Ergänzungen, Klarstellungen: „Die Zahl der für jede Gemeinde zu wählenden Kirchenvorsteher gemäß... bemisst sich nach Seelenzahl und nicht nach der Zahl der männlichen Gemeindemitglieder.“ Auf der Rückseite – damals so üblich – steht vom Amtmann Ley abgezeichnet: „Am 27.10.1875 zum Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde sind gewählt: 1. Gemeindevorsteher Wirt Joseph Kerstholt, 2. Gemeindevertreter Tagelöhner Ferdinand Stirnberg.“ Weitere Namen stehen da nicht. (AA 1130)  

Nun wieder zurück zum aktenkundigen Zeitablauf. (Wenn nicht extra angemerkt: AA 1130)

Im Februar 1874 hatten die deutschen Bischöfe in einem gemeinsamen Hirtenbrief erklärt, dass es in der römisch-katholischen Kirche u.a. auch nicht angeht, dass sich unabhängig von ihrem Bischof eine Pfarrgemeinde sich ihren Pfarrer wählt.

Am 12. August 1874 fordert Landrat von Lilien in Arnsberg den Amtmann Ley in Freienohl auf: „Sie wollen (gemeint ist: müssen) innerhalb von 8 Tagen anzeigen, ob sich in Ihrem Bezirk nicht deutsche katholische Geistliche aufhalten.“

Am 14, August 1874, morgens um 8 Uhr wurde der Paderborner Bischof Dr. Konrad Martin vom Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten als abgesetzt erklärt und ins Gefängnis geführt. Er gehörte auch zu den Verfassern jenes Hirtenbriefs; aber das war nicht der einzige Anklagepunkt. Im bischöflichen Palais war gerade das Domkapitel vollständig versammelt anwesend. Die Abführung in das damalige Inqisitoriats-Gebäude erfolgte mit Extrapost (mit einem Extra-Kutschwagen). Wie ein Lauffeuer verbreitete sich die Nachricht durch die Stadt und wie im Fluge hatten sich Hunderte von Gläubigen vor der bischöflichen Wohnung versammelt... Dann kam er ins „Bischofsgefängnis“ nach Wesel... Seine Geschichte wird hier abgebrochen. - Am 31. März 1874 war ja schon der Kölner Erzbischof Paulus Melchers verhaftet und in das Arrest-Gebäude am Klüngelpütz gebracht worden, ganz dicht an der erzbischöflichen Wohnung gelegen. (Falter, 99)

Noch 8 Bischöfe aus Preußen mussten ins Gefängnis. Keiner der Bischöfe im Jurisdiktionsbereich der Maigesetze fügte sich; von 4000 Priestern nur 24. In Preußen verwaisten 1000 Pfarreien. Im Jahr 1879 waren im Bistum Paderborn 112 Pfarreien ohne Pfarrer, 45 Pfarreien waren ganz verwaist, 67 nur halb, da gab es einen sogen. Hilfsgeistlichen. (Falter , 295)

Diese Ereignisse dürften den Freienohlern bekannt gewesen sein.

Am 19. August 1874 informiert der Landrat den Freienohler Amtmann, „dass dem Kaplaneiverweser Fischer zu Meschede sein Aufenthalt im hiesigen Kreis untersagt ist, - „Mai-Gesetze“ 1873 -, falls er des ungeachtet hier Aufenthalt nimmt, habe der Amtmann ihn sofort polizeilich auszuweisen.“ Wie immer in solchen Schreiben notieren die 3 Polizeidiener: „gelesen“: Kaulmann, Ullmann, Hölter, Glahsmeier.

Das gleiche Verfahren am 1. September 1874 und 22. Oktober 1874 in Bezug auf den Seminarpriester Stracke.

An dieser Stelle sei zitiert der Freienohler Pfarrer Falter aus seinem Buch „Der Preußische Kulturkampf“: „Es war gerade die Zeit der Eismänner (auch „Gestrenge Herren“ genannt: Mamertus, Pankratius und Servatius, mancherorts auch noch Bonifatius und die „kalte Sophie“), als die Mai-Gesetze das Licht der Welt erblickten. An die Tatsache musste man sich erst gewöhnen... Fürst von Bismarck sprach bekanntlich dem Bischof Emmanuel von Ketteler zu Mainz als seinem Mitschüler die feste Zuversicht aus auf den Sieg des Staates über die Kirche. Der Bischof warnte ihn, den Kampf nicht anzufangen, weil der Staat doch unterliege, wobei er sich erlaubte, auf den Streit mit dem Bischof Clemens August von Köln hinzuweisen unter dem Bemerken, dass die Sache jetzt ungleich ungünstiger wie damals für den Staat stehe, da er es nicht mit einem einzelnen, sondern mit den gesamten Bischöfen zu tun hätte. Fürst Bismarck soll darauf erwidert haben, wie gerade darin der Fehler seines Vorgängers beruhe, dass er nur mit einem Bischof anstatt mit allen zugleich angeknüpft habe, und dass der Sieg ganz zweifellos an seine Fahne sich hefte, sobald sämtliche Bischöfe verhaftet und abgesetzt seien. „Wir werden sehen, mein lieber Otto“, so soll der Bischof gesagt und „Gehab´ dich wohl, mein lieber Emmanuel“, der Fürst geantwortet haben; jedoch wurden hiernach die Brücken zwischen der Kirche und dem Staat abgebrochen. (Falter, 32-33)

Am 23. Oktober 1874 wird vom Landrat von Lilien dem Pfarrer Brinkmann zu Grevenstein sein Einkommen erhöht „auf die Dauer von 10 Jahren“. Ergänzt wird, dass „die vorstehende Bewilligung nur für die Person des Stelleninhabers gilt, so ist mir von dem Abgang (Tod) desselben sofort Anzeige zu machen, falls diese vor dem 1. Januar 1874 erfolgt.“ Dazu ist auch die „Temporaliensperre“ (Zeit gebundene Gehälter) vom 1. Januar 1874 wissenswert: eine preußisch staatliche Maßnahme, durch die den kirchlichen Beamten (auch den Pfarrern) ihr vom Staat zu gewährendes Gehalt zur Erzwingung des Gehorsams gegenüber den Staatsgesetzen vorenthalten wird. - Siehe: 14. Mai 1875.

Am 6. November 1874 teilt der Landrat dem Amtmann mit,, dass „dem Kaplaneiverweser Fischer zu Meschede erneut der Aufenthalt in den Kreisen Brilon, Meschede und Arnsberg untersagt ist, dass er vom heutigen Kreisgericht wegen Vornahme von pfarramtlichen Handlungen bestraft worden ist,... mit seiner sofortigen faktischen Ausweisung vorzugehen...“ Beim Nennen dieser drei Orte ist es durchaus wahrscheinlich, dass Kaplan Fischer, selbstverständlich in sauerländischer Verkleidung mit blauem Kittel durch Freienohl kam. Während des „Kulturkampfes“ gab es natürlich in Meschede zu Ehren dieses Kaplaneiverwesers noch keine „Norbert Fischer Straße“.

Am 10. November 1874 teilt der Landrat im Auftrag des Ministeriums in Münster dem Freienohler Amtmann (und gewiss auch seinen anderen Amtmännern) mit, „dass jede Messe als eine geistliche Amtshandlung den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Mai des Jahres unterliege, zu welchem Mitglieder der Gemeinde zugelassen werden.“ Dazu gehört auch die sogen. „stille Messe“, die der Priester vielleicht am Seitenaltar „liest“ (ein damals üblicher Ausdruck) ohne die liturgischen Wechselgebete zwischen ihm und der Gemeinde, egal wie zahlreich die ist.

Aus dem Freienohler Alltag: Pfarrer Falter in Erinnerung an seinen Vorgänger Pfarrer Adams: „Die Bürgermeister, welche mit der Ausführung der Verfügung betraut wurden, waren vielfach von der Erfolglosigkeit einer Revision von vornherein überzeugt und machten dieselbe gemütlich mit einem Kolloquium (Gespräch) bei einem Glas Wein im Pfarrhaus ab. Andere dagegen gingen scharf vor... (Falter, 24)

Ein ganz anderes Kulturkampf-Ereignis haben Freienohler wohl nur beim Vorbeifahren der Eisenbahn gesehen, vielleicht da, wo Pfarrer Falter später für einen Bahnhof sorgte. Pfarrer Falter berichtet: In dem Dorf Wenholthausen des Kreises Meschede, eine Gemeinde von ca. 800 Seelen, hatte der Pfarrer und Dechant Schonlau 8 Tage sitzen müssen (zur Strafe gegen Verstoß des Kanzel-Paragraphen). Als derselbe den 23. Januar 1875 von der Festung (Wesel) zurüc kommend in Wennemen ausstieg, machte er große Augen, dass ihm ein besonderer Empfang bereitet wurde. Er wurde nämlich mit einem kräftigen Hoch begrüßt und sodann zu einem bekränzten Wagen geführt, da im Ganzen 80 Männer und Jünglinge mit 8 Wagen erschienen waren, um ihn festlich seinem Pfarrdorfe wieder zuzuführen. Und hiermit war es noch nicht genug. Im Gegenteil: in allen Orten, welche der Zug passierte, wiederholten sich die Glückwünsche, bis dann im Pfarr-Ort selbst ein schlichter Bauer vortrat und mit den Worten: „Gelutzt, aber nicht beschmutzt!“ dem Pfarrer 150 Mark als Ersatz für seine baren Auslagen, Prozess-Reisekosten usw. übergab, welche jedoch derselbe nur annahm, um sie zum Bau eines Kreuzweges zu verwenden. - Lutz hieß der bayrische Kultusminister auf Seiten Bismarcks; Lutz galt als dessen „Klinke“. - (Falter, 105)

Genau einen Monat später, am 23. Februar 1875 schreibt der Landrat dem Amtmann: „Nach einer mir höheren Orts zugegangenen Mitteilung werden in der Diözese Paderborn zu einer Adresse (Schreiben) an den vormaligen Bischof Unterschriften gesammelt und zu diesem Zweck gedruckte (unterstrichen!) Exemplare verbreitet, die dem Strafgesetz vom 7. Mai 1874 zuwider kamen und Wohnort des Druckers fehlt. Sie wollen (müssen) schleunigst festzustellen suchen, ob dies auch im dortigen Amtsbezirk geschieht und eventuell aufgrund des § 23 des Strafgesetzes die Beschlagnahme der betreffenden Druckschrift bewirken. Über die einzelnen Fälle, in welchen die Kolportierung (Verbreitung) der Adresse zu polizeilichem Einschreiten Anlass gegeben hat, wollen Sie mir sofort Anzeige machen. Dieses Stück (Schreiben) ist übrigens als ein durchaus sekretes (geheimes) zu betrachten und dürfen Sie sich neben den Gendarmen der Mitwirkung nur solcher Gemeindevorsteher und Polizeidiener bedienen, welche nicht eben selbst der Beziehung der ultramontanen Wühlerei verdächtig sein.“

Folgendes haben die Freienohler bestimmt auch mitbekommen, zumal sie auf jeden Fall später den Pfarrer Caspar Berens aus Rumbeck kennen gelernt haben:

Arnsberg, 22. April 1875; der Landrat an den Amtmann: „geheim“. „Nach Zeitungsnachrichten ist der Pfarrer Caspar Berens in Rumbeck bei einer Rückkehr aus der Strafhaft in Wesel (nicht nur Bischöfe waren da inhaftiert!) am Bahnhof Oeventrop (bis dahin gab es schon die Eisenbahn) feierlich empfangen und in einem unter Musikbegleitung veranstalteten Zuge nach seiner Wohnung geführt worden. Sie wollen (Amtmann müssen) umgehend (unterstrichen) anzeigen, in wie weit diese Nachrichten der Wahrheit gemäß sind, eventuell wie es möglich gewesen ist, dass ein derartiger Unfug hat vorkommen können, obwohl Sie über den Zeitpunkt der Rückkehr des Berens unterrichtet sein müssten? Gleichzeitig ist anzuzeigen, was geschehen ist, um etwaige Übertretungen gegen die beteiligten Personen zu straffälliger Ahndung zu bringen. Ihrem Bericht sehe ich bestimmt bis um 24 Stunden entgegen.“

Aus dem Bericht vom Amtmann am 23. April 1875: Zunächst eine nahezu wörtliche Wiederholung des Textes vom Landrat, - als Zeichen des Verstandenhabens. Dann: „Schulkinder sind ohne Begleitung des Lehrers am Bahnhof erschienen und haben ein verschämtes Hoch auf den Pfarrer Berens ausgebracht. Meiner Weisung, den Bahnhof zu verlassen, aber sofort Folge leisteten.“ Darauf werden einige Rumbecker und Oeventroper Namen genannt; „als sie seiner (Pfarrer Berens) ansichtig wurden, (ihn) begrüßten, jedoch in kein er auffälligen Weise. Auffallend war nur, dass von der sogen. Hünenburg Böllerschüsse ertönten und in dem Garten des Berens zwei Fahnen aushingen“ (mit welchen Zeichen, steht nicht im Text). Wieder werden die Namen der Herren genannt, die Pfarrer Berens ins Haus begleiteten. „Mir gegenüber in Abrede gestellt ist ein feierlicher Empfang des Pfarrers Berens... was das Schießen betrifft.“ Genannt werden die Namen derer, die das Pulver – aus Uentrop – besorgt hatten. „Von wem das Schießen selbst ausgegangen ist, hat bis jetzt noch nicht festgestellt werden können und es werden die Ermittlungen fortgesetzt.“ - Ende des Berichts vom Amtmann.

Das Ministerium des Innern in Berlin am 31. März 1875 und 6. April 1875: zwei seitenlange juristisch sehr differenzierende Verfügungen, Erklärungen, die manche auch peinliche Kulturkampf-Praxis etwas entschärfen. Weil die aber wohl mit der Basis, etwa in Freienohl, kaum etwas zu tun haben, werden diese beiden Texte hier nicht wieder gegeben..

Es gibt auch kulturkampflose Kommunikation!

Pfarrer Franz Brinkmann, Priesterweihe am 7. März 1853, seit 21 Jahren Pfarrer in Grevenstein, reicht am 14. Mai 1875 beim Amtmann Ley in Freienohl zur Weiterleitung an den Landrat seine „Einkommen-Erklärung“ ein. Noch ein persönliches Schreiben liegt bei, eine Art Notiz-Zettel: 20 mal 10 cm: „Mein lieber Amtmann! Nicht eher konnte ich dir das Verzeichnis zurückstellen (zurückschicken), da sich dieses selbstverständlich mit den früheren in Einklang bringen lässt, welche zweifelsohne noch bei den Rechnungsakten liegen. Besten Gruß / dein / F. Brinkmann / Pfr. / n.b. Gestern (13) morgen 10 Uhr erst habe ich das Schema vom Hölter erhalten.“ (Hölter: Polizeidiener in Freienohl)

„Auswirkungen“ der Mai-Gesetze:

Am 16. Juni 1875 vom Landrat in Arnsberg an den Amtmann in Freienohl zur Information: „Für den Geistlichen Kaspar Schmitz aus Lütgen-Dortmund: Aufenthaltsverbot im Regierungsbezirk Arnsberg.“ - „Gesehen“: die Polizeidiener Handlos und Hölter.

Aufenthaltsverbote: am 15. Juli 1875 der Geistliche Johann Sievering aus Ossendorf und Kaplan Heinrich Muermann zu Wilmsdorf und Vikar Althaus aus Messinghausen; am 19. Juli 1875 der Kaplan Strickmann aus Herne.

Am 20. Juli 1875: Ein geradezu sehr energischer Brief des Landrats an den Amtmann (und die anderen Amtmänner): „Es ist der Fall vorgekommen, dass in einem Ort hiesigen Regierungsbezirks ein fremder Geistlicher erschien, dort Messe las, und sich wieder entfernte, ohne dass über seine Persönlichkeit irgendwelche Auskunft erlangt werden konnte. Da die Befürchtung nahe liegt, dass in anderen Gemeinden, namentlich in solchen, welche der Seelsorge entbehren, versucht werden wird, so fordere ich Sie bei eigentlicher (bei Ihrer eigenen) Verantwortlichkeit auf, dieselben zu verhaften, falls sich solche Geistliche über ihre Berechtigung hierzu (Gottesdienste zu feiern, Sakramente zu spenden usw.) nicht ausweisen können und ungesäumt Bericht zu erstatten.“

Am 2. August 1875 informiert der Arnsberger Landrat: „Die gegen den Vikar Althaus aus Messinghausen verfügte Aufenthaltsversagung wird zurück genommen. - Ebenso am 12. August 1875 gegen den Seminarpriester Joseph Stracke zu Finnentrop, gegen den Rektor F. Schwarze zu Wattenscheid. - Wahrscheinlich haben diese Priester ordnungsgemäße Ausweise von ihrer Behörde in Paderborn.

Am 28. August 1975 aus Arnsberg: Den Vikarien (also keine Pfarreien) Kaspar Lutter zu Wormbach und Georg Henne zu Oberkirchen sind die Strafverfahren zum Aufenthalt vertagt worden. Vielleicht stimmt da etwas doch nicht.

Keine Schönwetterlage:

Am 17. August 1875 schreibt die Königliche Kommission der bischöflichen Vermögensverwaltung in der Diözese Paderborn in Paderborn an den Landrat von Lilien in Arnsberg in Abschrift an den Amtmann Ley in Freienohl an Pfarrer Adams in Freienohl; hier zusammengefasst: Pfarrer Adams hat bestimmte aufgestellte Verfügungen nicht eingehalten, auch nicht die entsprechenden Mahnungen; jetzt soll er eine Ordnungsstrafe von 30 Mark zahlen. Mit gleichem Inhalt folgt das Schreiben am 20. August 1875.

Am 24. August 1875 informiert der Landrat in Arnsberg von Lilien den Amtmann Ley in Freienohl: „Höherer Anordnung zufolge soll der vormalige Bischof von Paderborn, Dr. Martin, welcher bekanntlich heimlich die Stadt Wesel, wo er interniert wurde, und das Preußische Staatsgebiet verlassen hat, für den Fall seiner Rückkehr in dieses angehalten und nach Wesel gebracht werden, worauf auch der dortige Gendarm mit Instruktion, mit der gleichzeitigen Verpflichtung zur strengen Geheimhaltung (beide Wörter sind unterstrichen), zu versehen ist. Für den Fall der Verhaftung ist mir sofort auf dem kürzesten Weg Aussage zu machen. Meine gegenwärtige Verfügung ist strenge zu sekretieren“ (geheim zu halten; unterstrichen).

Am 31. August 1875 erklärt der Königliche Kommissarius für die bischöfliche Vermögensverwaltung in der Diözese Paderborn in Paderborn sein Einverständnis mit der Wahlordnung vom 20. Juni 1875. Die Mitglieder des Wahlvorstanes in der katholischen Kirchengemeinde Freienohl sind: 1. Amtmann Ley, 2. Fabirkbesitzer Norbert Klagges, 3. Postexpediteur Caspar Toenne, 4. Maurermeister Franz Göckeler, 5. Bäcker Franz Trumpetter; Vorsitzer ist Amtmann Ley. - Dies wird am 12. September 1875 vom Polizeidiener Schröer bekannt gemacht „durch Ausrufen unter Schallaufschlag (Glocke) und im Ortskasten angeheftet.“ - Diesen „Ortskasten“ gibt es heutzutage – 2010 – immer noch: Eingang St. Nikolaus-Straße, am Alten Schulhaus „zu Füßen“ des Friseur-Salons Friseurmeisterin Frau Brigitte Bornemann.

Für die Wahlen folgen mit dem 17. September 1875 Auszüge von behördlichen Ergänzungen durch den Landrat in Arnsberg von Lilien: „Die Zahl der für jede Gemeinde zu wählenden Kirchenvorsteher gemäß...bemisst sich nach Seelenzahl und nicht nach der Zahl der männlichen Gemeindemitglieder.“ - Auf der Rückseite – so üblich – steht vom Amtmann Ley abgezeichnet: „Am 27. Oktober 1875 zum Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde sind gewählt...“ Siehe unten die entfaltete Darstellung.

Weitere Klarstellungen (aufgrund von politisch beabsichtigten Verzögerungen?): Der Berliner Kulturminister Falk in seinem Schreiben zur Weiterleitung an die entsprechenden Instanzen, u.a.: „Der Pfarrer ist Mitglied des Kirchenvorstandes, aber nicht Kirchenvorsteher und kann daher auch nicht die Funktionen des Kassenverwalters und des Rechnungsführers übernehmen.“

Die folgenden Seiten: Wahllisten und Ergebnis-Protokolle sehen beim ersten Hinschauen nicht nach Kulturkampf aus! Zunächst nicht. Dann freilich schon: Auf dem Irrweg des Bismarck´schen Missverständnisses, die Kirche sei eine politisch organisierte Gesellschaft.

Wahlliste der Pfarrgemeinde Freienohl, 10. September 1875                       (AA 1121)

„Name ist Schall und Rauch!“ Diese Weisheit des deutschen Dichters und Politikers Johann Wolfgang von Goethe gilt hier nicht. Denn alt eingesessenen Freienohlern mit weit über hundertjähriger Lebenserfahrung „hierselbst“,- so heißt es in ebenso alten Akten-Texten -, gehören diese Namen , die Menschen zum Zusammenleben ihrer Familien.

Zu den Wahlberechtigten für diesen ersten Kirchenvorstand und diese erste Gemeindevertretung der Pfarrgemeinde gehören alle männlichen, katholischen, volljährigen (21 Lj.), selbstständigen Mitglieder der Gemeinde, welche bereits 1 Jahr in der Gemeinde sind, an diesem Ort wohnen und zu den Kirchenlasten nach Maßgabe der dazu bestehenden Verpflichtungen beitragen; selbstständig sind diejenigen, welche einen eigenen Hausstand haben oder ein öffentliches Amt bekleiden oder ein eigenes Geschäft oder Mitglied einer Familie ihre Geschäfte führen. - Angemerkt sei: Frauen hatten noch kein Wahlrecht.

Eine knappe Auswertung: insgesamt werden 197 Namen genannt, davon 7 ohne Altersangabe. Für die Durchschnittsalter-Berechnung: 190. Damit ist das Durchschnittsalter aller dieser Wahlberechtigten mit Altersangabe: 46,4 Jahre. Das jüngste Lebensalter ist 26 und kommt 1-mal vor, dann 27 kommt 4-mal vor; das älteste LA ist 80, dann 74, kommen je 1-mal vor, ferner 73: 1-mal, 71 : 2-mal. Der meistgenannte Beruf ist Tagelöhner: 79 mal, dann Ackerer: 27 mal, dann Maurer: 15 mal.

Die in der Original-Akte vorgegebene Nummerierung wird nicht übernommen, weil in ihr zwei Namen durchgestrichen sind: Adams, Heinrich, Pfarrer; Korff, Lehrer, Küster.

 

Beruf + Name gt. = Beiname LA   Beruf + Name gt. + Beiname LA
Ackerer Johann Altenwerth, Senior 67   Zimmermeister Franz Korte, Junior 31
Tagelöhner Johann Altenwerth, Junior 38   Maurer Franz Kohsmann 40
Ackerer Bernard Ahsmann 52   Tagelöhner Fritz Kaulmann 47
Schneider Heinrich Albers 50   Zimmermann Fritz Kehsler 36
Schneider Johann Albers 32   Ackerer Engelhard Kraas  
Wirt Louis Bracht 33   Ackerer Johann Lenze 53
Schmied Lorenz Bruder 53   Amtmann Franz Ley 43
Ackerer Gottfried Becker 45   Tagelöhner Johann Lichte 54
Ackerer Kaspar Becker gt. Necker 40   Tagelöhner Fritz Lenze gt. Funke 62
Schuster Fritz Becker 38   Schaufeldreher Joh. Lenze gt. Oels 41
Schuster Kaspar Becker 46   Tagelöhner Engelhard Maatz  
Wagner Ferdinand Becker 36   Tagelöhner Johann Mester 41
Zimmerer Kaspar Becker gt. Kanei 50   Tagelöhner Fritz Miehse 32
Briefträger a.D. Franz Beckmann 68   Tagelöhner Heinrich Mester 29
Schüsseldreher Anton Bauerdick 43   Wagenwärter Franz Mester 64
Tagelöhner Heinrich Cordel 37   Schuster Heinrich Molitor 52
Tagelöhner Fritz Düring 49   Schreiner Georg Mester 48
Schmied Kaspar Düring 23   Tagelöhner Heinrich Neise 57
Schaufelmacher Franz Düring 55   Ack. Kaspar Neise gt. Flinkerbusch 54
Schmied Adolph Düring 46   Tagelöhner Joseph Nolte, Junior  
Unternehmer Johann Düring 43   Ackerer Ludwig Neise 57
Tagelöhner Franz Eickelmann 39   Tagelöhner Joseph Nolte, Senior 53
Maurer Kaspar Espenloer 61   Tagelöhner Georg Neise 41
Ackerer Heinrich Funke gt. Schilling     Tagelöhner Kaspar Noeke 65
Ackerer Kaspar Flinkerbusch 31   Rentner Kaspar Neise 54
Tagelöhner Nikolaus Frank     Tagelöhner Fritz Neise  
Tagelöhner Arnold Feldmann 39   Tagelöhner Joseph Ortmann 41
Schuster Fritz Funke 53   Tagelöhner Kaspar Pöttgen gt. Rante 35
Schreiner Adolph Feldmann 67   Maurer Franz Pottschulte 41
Maurer Kaspar Göckeler 43   Tagelöhner Ferdinand Pöttgen 37
Ackerer Heinrich Geihsler gt. Göbel 34   Ackerer Heinrich Petz 53
Tagelöhner August Geihsler 42   Ackerer Adam Pöttgen 43
Tagelöhner Bernard Gasse 47   Tagelöhner Kaspar Pöttgen gt. Göbel 59
Tagelöhner Kaspar Geihsler 35   Maurer Franz Rocholl 33
Ackerer Ludwig Geihsler 44   Bahnwärter Joseph Rocholl 43
Maurer Franz Göckeler 48   Maurerpolier Kaspar Rocholl 35
Ackerer Arnold Geihsler 43   Krämer Johann Röther 50
Sattler Anton Geihsler 46   Maurer Johann Rocholl 46
Maurer Fritz Göckeler , Senior 62   Ackerer Franz Stratmann 52
Maurermeister Franz Göckeler 59   Ackerer Heinrich Sahse 74
Maurer Fritz Göckeler, Junior 40   Tagelöhner Franz Schmitz 53
Strohdecker Kaspar Hirnstein 34   Tagelöhner Kaspar Schröer, Junior 33
Tagelöhner Franz Humpert gt. Rocholl 57   Tagelöhner Fritz Stirnberg 52
Tagelöhner Kaspar Heckmann 49   Tagelöhner Johann Schirp 61
Tagelöhner Johann Handlos 59   Schreiner Anton Stirnberg 59
Tagelöhner Johann Humpert 37   Schneider Johann Schröder 60
Tagelöhner johann Höhmann 37   Tagelöhner Fritz Schwefer gt. Görs 46
Tagelöhner Bernard Heckmann 42   Sattler Johann Schwefer 45
Tagelöhner Heinrich Hecking 51   Tagelöhner Kaspar Schröer, Senior 57
Schneider Franz Helnerus 27   Tagelöhner Kaspar Schwefer Wächter 49
Tagelöhner Heinrich Höhmann 56   Schmied Franz Schwefer 37
Schneider Johann Herbst 64   Tagelöhner Anton Schröer 50
Schuster Gustav Helnerus 29   Schneider Arnold Schröder 37
Maurer Franz Hesse 63   Tagelöhner Kaspar Schmitz 50
Holzhändler Franz Wihelm Hasse 59   Tagelöhner Joseph Spindeldreher 50
Tagelöhner Firtz Helnerus     Tagelöhner Arnold Stirnberg 51
Förster Fritz Heidfeld 60   Tagelöhner Franz Schwarze 57
Tagelöhner Franz Heckmann 46   Tagelöhner Franz Stirnberg 43
Leineweber Johann Jürgens 61   Sägemüller Johann Schnapp 36
Ackerer Franz Kerstholt 43   Bahnwärter Kaspar Spiegel 39
Schmied Anton Korte 53   Tagelöhner Ferdinand Stirnberg 46
Ackerer Fritz Kohsmann gt. Vohsane 38   Anstreicher Johann Schilling 30
Fuhrmann Johann Kleine 29   Tagelöhner Johann Stirnberg 73
Schneider Franz Korte 33   Polizeidiener Heinrich Schröer 32
Kuhhirt Matthias Krick 53   Tagelöhner Anton Stirnberg, Junior 47
Tagelöhner Franz Heinrich Kaulmann 37   Schreiner Kaspar Stirnberg 52
Polizeidiener a.D. Kaspar Kaulmann 80   Schuster Johann Schwefer 27
Tagelöhner Franz Klute 44   Maurer Kaspar Schwefer 44
Tagelöhner Johann Kehsler 37   Tagelöhner Georg Trumpetter 42
Tagelöhner Franz Caspar Kohsmann 59   Ackerer Franz Trumpetter gt. Peters 36
Wagener Wilhelm Kampmann 40   Tagelöhner Heinrich Trumpetter Jun. 45
Schüsseldreher Franz Wilh. Kerstholt 56   Tagelöhner Gaudenz Trumpetter 29
Ackerer Johann Kückenhoff 28   Tagelöhner Fritz Tegethoff 52
Schuster Friedrich Kihsler 41   Bäcker Franz Trumpetter 34
Tagelöhner Heinrich Karneil 55   Postexpediteur a.D. Franz Toenne 71
Wirt Johann Kerstholt 30   Postexpediteur Kaspar Toenne 39
Schmied Franz Georg Korte 61   Tagelöhner Joseph Trumpetter 35
Krämer Franz Korte 57   Totengräber Joh. Theodor Trumpetter 69
Ackerer Heinrich Kohsmann 39   Wagener Franz Trumpetter 33
Tagelöhner Johann Kohsmann 54   Tagelöhner Heinrich Trumpetter Sen. 58
Wagener Caspar Köster 51   Fuhrmann Philipp Trumpetter 58
Schaufelmacher Johann Klahsmeier 37   Fuhrmann August Uhlendorff 49
Maurer Anton Klocke 41   Ackerer Johann Vogt 54
Tagelöhner Johann Korte 55   Tagelöhner Heinrich Vohs 56
Wirt Joseph Kerstholt 47   Maurer Bernard Weber 29
Tagelöhner Fritz Kohsmann 48   Schornsteinfeger Franz Weber 27
Tagelöhner Ferdinand Kehsler 59   Müller Hermann Winterhoff 54
Tagelöhner Anton Kückenhoff 40   Tagelöhner Franz Weber 49
Tagelöhner Kaspar Kehsler 69   Ackerer Johann Zacharias 31
Tagelöhner Johann Kaulmann 26   Tagelöhner Kaspar Vogt 58
Wirt Kaspar Köster 51   Tagelöhner Franz Köster 54
Schüsseldreher Joh. Kohsmann, Jun. 43   Tagelöhner Johann Schramm 50
Schlosser Adolph Kotthoff 32   Tagelöhner Franz Gördes 54
Ackerer Ferdinand Kerstholt 71   Ackerer Joseph Noeke 27
Tagelöhner Franz Kemper 51      
Gewirker Norbert Klagges 44      
Bahnwärter Heinrich Köhne 36      
Tagelöhner Joh. Kohsmann gt. Klaren 49      
Tagelöhner Adam Koester 64      
Schuster Johann Kohsmann 37      

 

Das Wahlprotokoll für die Wahl des Kirchenvorstands am 13. Oktober 1875

Die Namen + Anzahl der erhaltenen Stimmen:

1. Wirt Joseph Kerstholt 105   8. Schreinermeister Heinrich Sahse 50
2. Zimmermeister Franz Korte 73   9. Handelsmann Franz Korte 50
3. Bäcker Franz Trumpetter 71   10. Postexpediteur Franz Toenne 49
4. Schneiderm. Arnold Schröder 71   11. Postexpediteur Caspar Toenne 3
5. Sägemüller Johann Schnapp 70   12. Gewirker Norbert Klagges 1
6. Ackerer Adam Pöttgen 52   13. Unternehmer Johann Düring 1
7. Schneider Heinrich Albers 51   14. Maurermeistetr Franz Göckeler 1

 

Kirchenvorsteher sind:

 

1. Wirt Joseph Kerstholt   4. Sägemüller Johann Schnapp
2. Zimmermeister Franz Korte   5. Schneidermeister Arnold Schröder
3 Bäcker Franz Trumpetter   6. Ackerer Adam Pöttgen

Das Wahlprotokoll für die Wahl der Gemeindevetretung am 13. Oktober 1875

Damit sind immer die Mitglieder der katholischen Pfarrgemeinde gemeint.

Die Namen + Anzahl der Stimmen:

1. Tagelöhner Ferdinand Stirnberg 97   30. Tagelöhner Franz Mester 31
2. Ackerer Franz Kerstholt 75   31. Ackerer Ludwig Neise 31
3. Strohdecker Caspar Hirnstein 70   32. Ackerer Gottfried Becker 27
4. Ackerer Franz Trumpetter Peters 69   33. Ackerer Nikolaus Bauerdick 26
5. Bäcker Johann Röther 69   34. Holzhändler Franz Wilhelm Hane 26
6. Zimmermann Caspar Becker 69   35. Wirt Joseph Kerstholt 26
7. Wirt Louis Bracht 68   36. Maurer Fritz Göckeler Senior 4
8. Maurrer Fritz Göckeler Junior 67   37. Schmied Adolph Düring 3
9. Tagelöhner Fritz Schwefer Görs 66   38. Tagelöhner Friedrich Miehse 3
10. Sattler Johann Schwefer 66   39. Tagelöhner Joseph Noeke 3
11. Tagelöhner Anton Schröer 66   40. Schneidermeister Arnold Schröder 3
12. Ackerer Arnold Geihsler 66   41. Maurer Franz Göckeler Junior 3
13. Schuster Heinrich Molitor 66   42. Maurer Franz Kohsmann 2
14. Wirt Johann Kerstholt 66   43. Bäcker Franz Korte 2
15. Ackerer Heinrich Funke 65   44. Ackerer Ferdinand Pöttgen 2
16. Tagelöhner Johann Humpert 65   45. Postexpediteur a.D. Franz Toenne 2
17. Tagel. Johann Altenwerth Junior 65   46. Zimmermeister Franz Korte 2
18. Ackerer Ludwig Geihsler 64   47. Ackerer Johann Kückenhoff 2
19. Ackerer Heinrich Geihsler 35   48. Ackerer Adam Pöttgen 2
20. Maurermeister Franz Göckeler 35   49. Sägemüller Johann Schnapp 2
21. Ackerer Heinrich Petz 35   50. Schneider Johann Schröder 2
22. Unternehmer Johann Düring 33   51. Wirt Johann Siepe 2
23. Tagelöhner Johann Mester 33   52. Tagelöhner Franz Kaulmann 2
24. Schreiner Anton Stirnberg 33   53. Gewirker Norbert Klagges 1
25. Postexpediteur Caspar Toenne 33   54. Ackerer Bernard Ahsmann 1
26. Ackerer Caspar Becker Schuhm. 32   55. Schneider Johann Albers 1
27. Ackerer Caspar Flinkerbusch 32   56 Bäcker Franz Trumpetter 1
28. Ackerer Caspar Neise Senior 32   57. Schuhmacherm. Caspar Helnerus 1
29. Tagelöhner Franz Humpert 31   58. Tagelöhner Franz Köster 1

Gemeindevertreter sind

 

1. Tagelöhner Ferdinand Stirnberg   10. Sattler Johann Schwefer
2. Ackerer Franz Kerstholt   11. Tagelöhner Anton Schröer
3. Strohdecker Caspar Hirnstein   12. Ackerer Anton Geihsler
4. Ackerer Franz Trumpetter Peters   13. Schuster Heinrich Molitor
5. Bäcker Johann Röther   14. Wirt Johann Kerstholt
6. Zimmermann Caspar Becker   15. Ackerer Heinrich Funke
7. Wirt Louis Bracht   16. Tagelöhner Johann Humpert
8. Maurer Fritz Göckeler Junior   17. Tagelöhner Johann Altenwerth Junior
9. Tagelöhner Fritz Schwefer Görs   18. Ackerer Ludwig Geihsler

Zum Protokoll mit den gewählten Kirchenvorstehern und den Gemeindevertretern steht am Schluss: „Gegenwärtige Bekanntmachung ist am 14. Oktober im hiesigen Publikationskasten angeheftet, heute abgenommen und durch Ausruf unter Schellenschlag in hiesiger Gemeinde ortsüblich publiziert. - 1. November 1875 – Der Polizeidiener Schröer“                                                                                         (AA 1121)

Jetzt ist es passiert: Pastor ab ins Gefängnis!

Am 5. November 1875 schreibt die Königliche Staatsanwaltschaft in Arnsberg an die Polizeibehörde in Freienohl, d.h. An den Amtmann Ley: „Die Polizeibehörde bevollmächtige ich ergebenst, dass folgende Geistliche wegen Verletzung § 130a durch Verlesung des bischöflichen Hirtenbriefes vom 14. März 1874 und zwar: 1. den Pfarrer Caspar Berens zu Rumbeck...zu 1 Woche Festungshaft. - Jetzt also schon zum zweiten Mal. Die aufgezählten Akten-Nummern der Gesetzesverletzungen sind hier ausgelassen. - 2. den Pfarrer Brinkmann zu Grevenstein und 3. den Pfarrer Adams zu Freienohl, jeder zu 1 Tag Gefängnis rechtskräftig verurteilt worden sind. Der Oberstaats-Anwalt – gez. (Name nicht lesbar) - In welchem Gefängnis Pfarrer Brinkmann und Pfarrer Adams den 1 Tag Gefängnisstrafe verbracht haben, steht nicht in diesen Akten, vielleicht in Arnsberger Akten. Wahrscheinlich im Kreis-Gefängnis in Arnsberg.   (AA 1122)                                    

In dieser Akte 1122 liegt erst wieder am 16. Januar 1880 ein Schreiben an Pfarrer Adams.

Für die nächsten Konferenzen muss noch einiges geklärt werden:

Am 17. November 1875 informiert der Regierungspräsident in Arnsberg zur Weitergabe im Bezug auf den „20 Juni 1875“: „Bei Verhandlungen in Pfarrgemeinden ist nur der Pfarrer von Amts wegen Mitglied des Kirchenvorstandes und demgemäß kann in dieser Eigenschaft überhaupt nicht, namentlich auch nicht durch Kapläne vertreten werden.“ - Anmerkung: Früher waren in größeren Pfarreien i oder auch 2 Kapläne. Die dürfen also aufgrund dieser Verfügung in Kirchenvorstandssitzungen nicht anwesend sein, um etwa mitzureden. - Wer sich nicht so auskennt: Kaplan ist so etwas wie ein Lehrling, ein Geselle, der die hauptamtliche Tätigkeit eines Pastors, eines Pfarrers kennenlernen soll.

Am 22. November 1875 ordnet der Oberpräsident in Münster zur Weitergabe an, „die Amtmänner und Bürgermeister zu einer erschöpfenden Feststellung darüber zu veranlassen, ob überall bei der Wahl und der Konstituierung der katholischen Kirchen-Vorstände resp. (bzw.) Gemeinde-Vertretungen das gesetzmäßige Verfahren eingehalten ist.“ - Das bedeutet wohl: überall scheint das nicht der Fall gewesen zu sein. - Doch der Freienohler Amtmann Ley bestätigt am 7. Dezember 1875 das genaue Einhalten.

Der Regierungspräsident in Arnsberg mahnt über den Landrat von Lilien den Freienohler Amtmann Ley am 19. Januar 1876 an: „Die Amtssiegel der katholischen Kirchenvorstände sollen nur die darin vorgeschriebene Inschrift ohne sonstige Zeichen und Zusätze enthalten.“ Amtmann Ley bestätigt die Richtigkeit des Freienohler Siegels des katholischen Kirchenvorstands.

Der Regierungspräsident Arnsberg mahnt am 22. Januar 1876 über den Landrat von Lilien den Amtmann Ley an, „die Befugnisse der staatlichen Aufsicht auszuüben über die kirchliche Vermögensverwaltung.“ Amtmann Ley bestätigt das auch bezüglich Freienohls Kirchenvorstand.                                                                                                 (AA 1130)

Vom Steckbrief über den aus der Festungshaft in Wesel entflohenen Bischof Dr. Conrad Martin ist sicher etwas auch in Freienohl bekannt geworden, wenn auch wohl nicht „mit Schellenschlag“ durch den Polizeidiener. „Das Signalement“ des Königlichen Kreis-Gerichts in Paderborn vom 15. Dezember 1875 lautete: „Vor- und Zuname Dr. Konrad Martin, Wohnort Wesel, Stand vormals Bischof von Paderborn, Religion katholisch, Alter 53 Jahre, Größe 5 Fuß 6 Zoll, Haupthaar grau und dünn, Bart rasiert, Stirn hoch, Augenbrauen grau, Nase länglich, Mund gewöhnlich, Zähne mangelhaft, Kinn länglich, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Statur schlank, besondere Kennzeichen keine. Der frühere Bischof Dr. Konrad Martin von Paderborn ist durch rechtskräftige Erkenntnisse des Königlichen Appellations-Gerichts zu Arnsberg vom 23. September wegen Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des Gesetzes vom 11. Mai 1873 über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen in 4 Fällen je zu 600 Mark Geldstrafe oder im Unvermögensfalle zu 6 Wochen Haft, also insgesamt zu einer Geldstrafe von 2400 Mark oder 24 Wochen Haft verurteilt. Da der Verurteilte, welcher in Wesel interniert war, sich heimlich von dort fortgemacht hat, und dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, so werden unter Mitteilung des Signalements alle Sicherheitsbehörden ersucht, demselben im Betretungsfalle zu verhaften und der nächsten Gerichtsbehörde, welche um Strafvollstreckung und Benachrichtigung ersucht wird, vorzuführen.“ (Falter, 188)

Am13. Februar 1876 schreibt der Königliche Commissarius für die bischöfliche Vermögensverwaltung in der Diözese Paderborn aus Paderborn an den Freienohler Amtmann Ley: „Sie mögen die Geschäftsführung der neuen katholischen Kirchenvorstände und Gemeindevertretungen an Ort und Stelle bald gefälligst einer Revision (Überprüfung) unterziehen und dabei Ihr Augenmerk insbesondere auf die in dem von mir zu diesem Zweck ausgearbeiteten Fragebogen richten.“ (AA 1121)

Leider ist dieser Fragebogen nicht aktenkundig. Und diese Revision ist gewiss nicht bösartig gemeint. Wahrscheinlich ist der beständige Umgang mit Verwaltungsaufgaben für den neuen Kirchenvorstand zu ungewohnt und unbeabsichtigte Fehler sollen vermieden werden.

Am 9. April 1876 schreibt Franz Korte als „i.V.“ vom Kirchenvorstand Freienohl an den Amtmann Ley „hierselbst“ einen ganz kleinen Brief. Aber was mag das alles für den Pfarrer Adams bedeutet haben? Die wenigen Zeilen: „Euer Wohlgeboren teile ich auf die Eingabe vom 6. d. M. ergebenst mit, dass bereits eine schriftliche Aufforderung an den Herrn Pfarrer Adams hier wegen Übergabe der sämtlichen die Sache betr. Akten auf 7 h (Uhr) ergangen ist. Sobald die ihm, dem Pfarrer Adams, auferlegte Frist von 8 Tagen verstrichen ist, werde ich weiter berichten.“ - Es handelt sich um die Geschäftsführung des Kirchenvorstandes aufgrund der Landrätlichen Verfügung; deren Akten-Nummern sind hier ausgelassen.

Am 16. Mai 1876 schreibt der Freienohler Amtmann Ley: „An den früheren Kirchenvorstand ad man. (lat.: ad manus: zu Händen) Herrn Pfarrer Adams Hochwürden hier. - Infolge höherer Verfügung ersuche ich den Kirchenvorstand ergebenst, die Übergabe der sämtlichen Schriftstücke usw., sowie aller sonstigen noch in Ihren Händen befindlichen Vermögensstücke hiesiger katholischer Kirchengemeinde an den neu gewählten und verpflichteten Kirchenvorstand hierselbst nunmehr binnen längstens 3 Tagen zu bewirken, da ich sonst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gegen Sie aufgrund Art. 3 des Gesetzes vom 21. Mai 1874 eine Ordnungsstrafe von 15 Mark festsetzen werde.“ - Der Polizeidiener Schröer notiert, dass er den Brief abgegeben habe. Ob er wusste, was darin steht? Und was wird in Pfarrer Adams vorgegangen sein? Wie macht sich eine „Gehirnentzündung“ bemerkbar? Seine Todesursache 1881.

Ein längerer Dienstweg von damals: am 22. März 1876 startet ein Schreiben aus Berlin vom Ministerium der geistlichen Angelegenheiten gez. Falk (der zuständige preußische Minister), über den Ober-Präsidenten in Münster vom 30. März 1876, über den Regierungs-Präsidenten in Arnsberg gez i.V. Kehsler vom 10. April 1876, weiter an den Landrat von Lilien in Arnsberg am 15. April 1876, nach Freienohl am 31. Mai 1876 zum Amtmann, gez. vom Amtsbeigeordneten Toenne, weiter geleitet zur endgültigen Adresse: an den Freienohler Kirchenvorstand Franz Korte am 16. Juni 1876. Darin handelt es sich um die normale Verwaltung kirchlichen und schulischen Vermögens. (AA 1113)

Am 16. August 1876 lädt der Freienohler Amtmann den Kirchenvorstand zu einer Sitzung ein, „nachdem infolge Auftrags der höheren Behörde das Kirchenvermögen zwangsweise von dem früheren Kirchenvorstand (Pfarrer Adams) eingezogen ist“. - Wie das abgelaufen ist, wird nur andeutungsweise berichtet: Vom 11. August 1876 liegt vor ein von Pfarrer Adams und Heinrich Sahse unterschriebenes Protokoll des Amtmanns Ley vor: „Der unterzeichnete Amtmann hatte sich heute zum Zweck der Erledigung der Verfügung des Königlichen Landratsamtes zu Arnsberg vom 22. d.M. zum hiesigen Pfarrhaus begeben. Er traf daselbst den früheren Kirchenvorstand, bestehend aus den Herren: a) Pfarrer Adams, b) Heinrich Sahse vor. Diese wurden zunächst mit dem Inhalt des Inqisitions-Schreibens (Anklage-Schreibens; während, aus der Kulturkampf-Zeit) des Königlichen Commissarius für die bischöfliche Vermögens-Verwaltung in der Diözese Paderborn vom 20. Juli und der Verfügung des Königlichen Landratsamtes vom 22. d.M. bekannt gemacht und demnächst zur Übergabe des Kirchenvermögens aufgefordert. Der Kirchenvorstand erklärte hierauf, dass er die Maßregel nicht für eine gesetzliche halten kann, insofern in dem Vermögens-Gesetz von einer Translocation (Ortsveränderung, Ortsverlegung) der betreffenden Schriftstücke keine Rede sei und dass er den Herrn Commissarius Himly nicht für berechtigt halte und überhaupt zu der Zwangsmaßregel keine Veranlassung vorgelegen habe, jedoch sei er bereit, unter diesem Proteste der Gewalt weichend, das Kirchenvermögen zu übergeben. Demnächst (Danach) wurden die in dem anliegenden (beiliegenden) Verzeichnis näher spezifizierten Sparkassenbücher und Wrtpapiere sowie die summarisch angegebenen Aktenstücke übergeben. Bezüglich des im Verzeichnis nicht enthaltenen Sparbuchs Nr. 3892 wurde bemerkt (festgehalten), dass dasselbe z.Zt. noch bei der Sparkasse zu Warstein beruhe (liege) und gleich nach Einigung nachträglich übergeben werden solle. - Ferner wurde bemerkt, dass die Rechnung pro (für) 18 71/84 gelegt und von dem früheren Kirchenkassen-Rendanten Albers dem neuen Kirchenvorstand binnen längstens 8 Tagen übergeben werden solle.“ Unterschrieben von: Adams, Pfarrer, und Sahse, Amtmann Ley. - Am Rand ist notiert: „Die Rechnung pro 18 71/84 ist heute nebst dem Betrag vom Albers übergeben worden.“                 (AA 1121)

Diesem Protokoll liegt das Verzeichnis bei „der von dem früheren Kirchenvorstand dem Amtmann Ley übergebenen Sparkassenbüchern, Wertpapiere, Aktenstücke und Literalien, aufgeteilt in A. Wertpapiere und B. Obligationen.“

Hier nur Auszüge (und ohne die Geldbeträge):

Zu A: Genannt sind die Sparkassen Warstein und Arnsberg.

Zu B: Testament der Witwe Kehsler vom 2.3.1868. - Stiftungsurkunde von Heinrich Flinkerbusch vom 6.3.1857. - Testament des Georg Trumpetter vom 28.5.1852. - Stiftungsurkunde von: A.M. Weber, Marg. Korth, Franz Pape, Elisabeth Korte, Elisabeth Dirken, Agatha Flinkerbusch, Anton Hömberg, Arnold Raulff, Joseph Loerwald, Franz Korte sen., Gottfried Becker, Franz Toenne. - Dabei handelt es sich oft um Mess-Stipendien, d.h. Gebets-Intentionen für die verstorbenen Angehörigen der Stifter-Person, damit auch zum Lebensunterhalt des Pfarrers oder als „milde Gaben“ für andere Sorgen des Pfarrers. - Das Verzeichnis ist unterschrieben vom neuen Kirchenvorstand. (AA 1121)

Im Sommerhalbjahr 1877 erließ die Königliche Regierung an sämtliche Lehrer und Lehrerinnen unter I.M.688 diese Verfügung:

„1. Durch Leichenbegängnisse, an welchen der Lehrer als Kantor (Chorleiter), Küster und Organist mit seinen Schülern sich zu beteiligen hat, darf der vormittägige Schulunterricht niemals gestört werden. Unterrichtsstunden, welche einer Bestattung wegen an Nachmittagen ausfallen, sind tunlichst an freien Nachmittagen in der Woche nachzuholen.

2.Der Gesang im Sterbehaus (damals fand das „Totengebet“ der Verwandten, Nachbarn und Bekannten noch nicht in der Kirche statt) darf 15 Minuten, am Grab 10 Minuten nicht überschreiten. Der Gesang der Schüler auf dem Wege zum Totenhof (Friedhof) fällt weg. 3. Hat der Sterbeort keinen eigenen Kirchhof (Friedhof)...Entfallt für Freienohl.

4.Die Beteiligung der Schüler ist in der Regel auf die Schüler der Oberklasse zu beschränken und auch bei diesen ist auf deren Gesundheit die sorgfältigste Rücksicht zu nehmen. Ein Zwang von Schulaufsichtswegen ist, falls die Entern die Erlaubnis versagen, ausgeschlossen.“ (Falter 25)

Weiteres aus der Schulpraxis: An den Schultagen war früher täglich Schulmesse; jetzt

zweimal wöchentlich. Der Schulunterricht musste im Sommer Punkt 7.30 Uhr, im Winter um 8 Uhr beginnen; die Schulmesse davor. Damit dies nicht übersehen werde, wurden neben den Turmuhren vielfach noch Uhren äußerlich an den Schulgebäuden angebracht. Aktenkundiges für das freienohler Schulhaus gibt es nicht, erst recht kein Foto. - Beurlaubungen zum Zweck der Begleitung des Verstorbenen zum Friedhof wurden nicht gestattet, es sei denn, dass der Verstorbene zu Lebzeiten in einem besonderen Verhältnis zur Schule gestanden hätte. Auch waren Beurlaubungen zum Zweck des Messe-Dienens verpönt. Das hatte zur Folge, dass ältere Leute, ehemalige Ministranten,, um Aushilfe zu leisten, das „Confiteor“ und das „Suscipiat“ von neuem erlernen mussten, - wenigstens zum Ablesen (zwei für Ministranten äußerst schwierige Gebete bei der Feier der in lateinisch gefeierten Hl. Messe, so bis 1965) - Ob dies auch in Freienohl passiert ist, darüber schweigt Pfarrer Falters Höflichkeit: Lehrer führten zum allgemeinen Ärgernis ihre Klasse aus der Kirche, wenn der Pfarrer um die Zeit des Schulanfangs nicht völlig mit derselben zu Ende war, während ein Kollege oder eine Kollegin bis zum „Ite missa est“ aushielten (der lateinische Friedensgruß am Schluss der Hl. Messe).

Zu folgendem nennt Pfarrer Falter zwar keinen Namen, aber in Freienohl meint man noch zu wissen: Das war bei uns, bei Pfarrer Falter! Er selbst schreibt: „Dieser äußerst gewissenhafte Pfarrer wurde bei der Regierung denunziert, der aus Anlass einer Beerdigung die Schulmesse nicht früh genug beendet habe, was selbstverständlich eine Rüge für den Pfarrer einbrachte... So fand auch diese Anzeige dadurch ihren Rückschlag, dass der Pfarrer nunmehr im Sommer wie im Winter ganz unerbittlich den Verstorbenen um 5 Uhr morgens begrub, was viel sagen will für ein Ländchen, in welchem 7 Monate Winter sind und das Thermometer vielfach 20 Grad R unter Null zeigt. Der Pfarrer hat dies Monstreverfahren, welches an russische Zustände und an das Beerdigen in den Katakomben erinnert, volle 7 Jahre beibehalten...“ Wegen dieser 7 Jahre und wegen des möglichen Macht-Gebarens wird sich dieses Unterfangen nicht beim Vorgänger von Pfarrer Falter, beim Pfarrer Adams ereignet haben, wie auch schon mal gemeint wird; der ist 1881 gestorben.   (Falter, 24/25/27/29/30)

Pfarrer auch des Freienohler Bezirks haben 1877 bei ihren Kreisschulinspektoren, die keine Priester, keine Pfarrer waren, Protest eingereicht. Ob der Freienohler Pfarrer Adams diesen Brief auch geschrieben oder unterschrieben hat, ob diese Prüfung auch in Freienohl stattgefunden hat, ist nicht aktenkundig. Wenn nicht, dann kann das auch an mancher aktuellen Kränklichkeit von Pfarrer Adams gelegen haben. Das Protest-Schreiben: „Euer Wohlgeboren haben bei der Prüfung der hiesigen katholischen Schulen sich erlaubt, die Kinder auch in der Religion zu prüfen. Als Pfarrer halte ich mich für verpflichtet, nach der Vollmacht zu fragen, welche Ihnen das Recht gibt, in meiner Gemeinde den Religions-Unterricht zu beaufsichtigen. Es kann Ihnen als Katholik doch unmöglich unbekannt sein, dass die Religion nicht Sache des Staates, sondern der Kirche ist, und dass niemand das Recht hat, öffentlich Religionsunterricht zu erteilen, zu leiten, oder zu beaufsichtigen, wenn er dazu nicht die Vollmacht von den kirchlichen Oberen erhalten hat. Da Sie nun solche Bevollmächtigung bis jetzt nicht nachgewiesen haben, so kann ich in Ihrem Verfahren nur den Versuch finden, die staatliche Aufsicht über den Religions-Unterricht der Kinder auszuüben. Das ist aber ein offener Eingriff in die Rechte der Kirche und kann von mir nicht stillschweigend geduldet werden. Deshalb erhebe ich hiermit Protest dagegen, dass Euer Wohlgeboren innerhalb meiner Pfarrgemeinde den Religions-Unterricht der Kinder leiten oder beaufsichtigen wollen.“   (Falter, 117)

Papst Pius IX. starb am 7. Februar 1878. „Bismarck und Pius IX. konnten es nicht zusammen.“ Am 20. Februar 1878 wurde Papst Leo XIII. proklamiert. Der sofort einsetzende Schriftverkehr zwischen Kaiser Wilhelm I. und dem neuen Papst ist spannend zu lesen, wird in diesem Text freilich ausgelassen, weil die politischen Konsequenzen in Freienohl kaum ausdrücklich erfahrbar waren. (Falter, 274, 284)

Ob die von Pfarrer Falter auf das Jahr 1879 zurückblickende „Kriegsberichterstattung“ über den Kulturkampf so auch für Freienohl galt, ist nicht ausdrücklich aktenkundig, aber immerhin: So flossen die ersten 4 Jahre des Kampfes hin unter Leiden, Drangsal und Gebet... Dagegen mehrten sich Verbrechen aller Art, Unsittlichkeit, Mord, Raub, Ehebruch, Selbstmorde usw. in erschreckender Weise, besonders in den großen Städten... Jeder Tag brachte neue Verbrechen, Kulturblüten. Und wenn auch die Kanonen nicht gebrummt und die Gewehre auf den Schießständen nicht geknallt haben, so mussten doch die Federn und die Zungen heiße Schlachten liefern. - Hört sich an wie manche Sonntagspredigt von der Kanzel des Pfarrers. - Besonders auffallend war es, dass unter der neuen Schulära die katholische Schuljugend fast systematisch auch dem kirchlichen Leben entfremdet wurde. In früherer Zeit sahen die Kinder in den Gottesdiensten der Sonn- und Feiertage den Lehrer oder die Lehrerin in ihrer Mitte, welche während des Gottesdienstes die notwendige Aufsicht über die führten. (Damals ging die Frau und Mutter in die Frühmesse und der Mann und Vater ins Hochamt. Dazwischen lag die Kindermesse.) Jetzt beriefen sich schon viele Lehrer auf den ministeriellen Erlass vom 30. September 1875, wonach an Sonn- und Feiertagen die „elterliche Aufsicht“ eintreten soll. Die unvermeidliche Folge war, dass die Kinder zur Zeit des öffentlichen Gottesdienstes ohne Aufsicht blieben... (Falter, 157,158)

Am 1. Juli 1879 entschied der Ober-Präsident v. Kühlwetter (aus Münster), dass die Arnsberger Kapläne wieder unbehelligt kirchlich beerdigen und die Sakramente spenden durften (Taufe, Eucharistie, Trauung). In Arnsberg konnten Freienohler ihre Kinder taufen und sich trauen lassen; diese kleinen Hochzeitsreisen sind nicht unbekannt.

Ende 1879 waren in der Diözese Paderborn 112 Gemeinden ohne Pfarrer; 45 Pfarreien ganz und 67 halb verwaist (Vertretung von „nebenan“ oder es gab noch einen Kaplan...).

In der Umgebung von Freienohl gab es „verwaisten Pfarreien“ in Arnsberg, Brilon, Eslohe, Eversberg, Meschede, Ramsbeck, Remblinghausen, Velmede. (Falter, 264,288,295)

 

Am 18. Juli 1879 starb in Brüssel Bischof Dr. Conrad Martin. Das Vorher und Hinterher seiner „Heimreise“ nach Paderborn mit Hilfe und Dank der Paderborner „Schwestern der christlichen Liebe“ mit ihrer Oberin Schwester Pauline von Mallinckrodt schildert Pfarrer Falter sehr einfühlsam (S. 299 ff.), wird aber hier ausgelassen.

Erst am 16. Januar 1880 liegt (in der Akte 1122) ein Schreiben des Landrats von Lilien an den Pfarrer Adams in Freienohl, - genau so an Pfarrer Berens in Rumbeck -, abschriftlich an den Freienohler Amtmann - inzwischen – von Keiser: „Euer Hochwohlgeboren beeile ich mich (diese Anrede ist zeitübliche Höflichkeit und enthält keinerlei negatives Gewicht), hiermit davon in Kenntnis zu setzen, das die Königliche Regierung nach einer am gestrigen Tag an mich erlassenen Verfügung nichts dagegen zu erinnern findet (nichts dagegen spricht, also erlaubt ist), wenn Sie sich der Leitung resp. (bzw.) Erteilung des Religionsunterrichts in den Schulen Ihrer Parochia (Pfarrei.) wieder unterziehen.“ - Ob mit dem kirchenrechtlich korrekten Wort Parochia die alte Pfarrer-Position stillschweigend wieder hergestellt werden soll? - Über dieses Schreiben werden in Freienohl auch benachrichtigt: Schulvorsteher L. Bracht, F. Korte, Stellvertretener Schulvorsteher Albers und Siepe (Vornamen sind nicht ausgeschrieben; entsprechend sind genannt: Rumbeck, Glösingen, Oeventrop).

Der Landrat von Lilien in Arnsberg schickt an den Amtmann von Keiser in Freienohl am 23. Februar 1880 noch eine zweiseitige Ergänzung. Daraus nur dieser Auszug: „...veranlasse ich Sie noch binnen 4 Wochen darüber zu berichten, wie es mit denjenigen Geistlichen des dortigen Bezirks, welche zwar nicht gesetzmäßig angestellte Pfarrer, übrigens aber rite (Latein; rechtmäßig) bestellte Inhaber eines geistlichen Amtes innerhalb der Parochie (schon etwas eingedeutscht) sind, seit der Verfügung vom 9. März 1875 in Beziehung auf die Leitung und resp. Eigenen Erteilung des Religionsunterrichts in den Elementarschulen gehalten worden ist.“- In Bezug auf Freienohl liegt in dieser Akte 1122 ein solcher wünschenswerter Bericht leider nicht vor.

Der im Exil in Holland lebende Bischof Dr. Conrad Martin erhielt 1880 vom Papst ein mit Brillanten besetztes Brustkreuz, - Geschenk der Treue. (Falter, 155)

Pfarrer Johann Heinrich Adams ist am 11. August 1881 an „Gehirnentzündung“ gestorben. Der Landrat von Lilien informiert den Landrat von Keiser in Freienohl mit einer darin heutzutage eigenartig klingenden Formulierung: dass „seitens des Herrn Kapitular-Vikars Drobe mit der Aufbewahrung der Kirchenbücher und das Kirchensiegel in der erledigten Pfarrei Freienohl der Pfarrer Berens zu Rumbeck beauftragt worden ist.“ („erledigt“ hier: Pfarrer lose Pfarrei) Kapitular-Vikar Drobe wird später Bischof von Paderborn; Bischof Dr. Conrad Martin war ja abgesetzt und nach Holland geflohen.

Am 14. Oktober 1881 informiert aus Berlin das „Ministerium der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten“ den Ober-Präsidenten in Münster, der den Landrat in Arnsberg und der den Amtmann in Freienohl in Bezug auf den Erlass vom 20. Januar 1876, „dass ein katholischer Pfarrer nicht berechtigt sei, in den Kirchenvorstand einer zu der Pfarrgemeinde gehörigen Filial-Kapelle (Tochter-Kapelle) oder -Gemeinde, welche einen eigenen Geistlichen nicht hat, als Mitglied einzutreten. Neuerdings haben sich mehrfach Zweifel gegen die Begründung dieser Anordnung ergeben...“           (AA 1121)

Von Preußen amtsenthobene Priester, Kapläne, Pfarrer hatten es immer wieder unternommen, auf diese Weise Seelsorge zu leisten.

Ob in den Jahren 1882, 1883, 1884, als Pfarrer Berens aus Rumbeck und seine Kapläne: zuerst Christian Bartels und dann Anton Meyer als Vertreter, bis Hülfsseelsorger Julius Falter nach Freienohl kam, die in Freienohl üblichen Prozessionen (zum Beispiel die Lobe-Prozession: Küppel-Prozession und, oder die Urbanus-Prozession mit dem „Allerheiligsten“ begleiteten, konnte aktenkundig nicht gefunden werden. Kirchenrechtlich konnte die Gemeinde zwar auch ohne Pfarrer und ohne das „Allerheiligste“ in der Monstranz unter dem „Himmel“ ihre Prozession gehen (11.5.1850, § 10), aber aus anderen Gemeinden ist bekannt: das gab ziemlichen Ärger mit der Regierung; sie vermochte oder wollte das entsprechende Gesetz nicht so selbstverständlich akzeptieren. (Falter, 137,138)

Ab September 1882 wird für Freienohl der Preu0ische Kulturkampf wieder aktenkundig mit dem Priester Christian Bartels in AA 1122. Die Berichterstattung hier richtet sich in der Reihenfolge nach den Text-Daten des Freienohler Amtmanns Enser. Dabei werden die Wiederholungen in den Original-Texten ausgelassen und hier auch die in den amtlichen Texten notwendigen Nummern, Daten, Verfügungen, Gesetze.

Am 30. September 1882 schreibt Amtmann Enser: „Der am 27. September 1856 zu Altenbeken geborene (jetzt 26 Jahre jung) Christian Bartels, Kandidat der Theologie, ist am gestrigen Tagevon Eichstädt hier eingetroffen und hat bei dem Bäcker Röther (2010: Volksbank) Wohnung genommen. Derselbe hat seine Militärpflicht vom 1. Oktober 1879 bis 30. September 1880 bei der 4. Compagnie des 3-ten Jäger Bataillons Genüge geleistet, ist am 1. April 1880 zum Gefreiten und am 30. September 1880 zum überzähligen Oberjäger der Reserve befördert und hat das Qualificationsattest zum Reserve-Offizier erhalten. Derselbe will sich zur Fortsetzung seiner Studien hier aufhalten und als Hauslehrer fungieren. Meines Wissens wird derselbe hier jedoch als Geistlicher fungieren und als solcher Messen lesen (heutzutage sagt man: Eucharistie feiern), Sakramente spenden, sodass eine Umgehung des Gesetzes beabsichtigt wird. - gez. Enser, Amtmann.               (AA 1122)

Am Rand, - damals so üblich -, notiert der Landrat von Lilien am 11. Oktober 1882: „...mit dem Auftrag zurück, die Sache zunächst noch nach Maßgabe des Gesetzes...näher zu instruieren, nötigenfalls durch Vernehmung des Geistlichen Bartels.“

Darunter am Rand: Amtmann Enser notiert am 20. Oktober 1882: „Unter Beifügung einer Erklärung des Bartels und mit der ganz gehorsamen Bitte zurückzureichen, mich über die zu ergreifenden Verhaltungsmaßregeln belehren zu wollen. - gez. Amtmann Enser“

(AA 1122)

Ein neuer Text: Amtmann Enser am 8. Oktober 1882: „Die Ausübung der geistlichen Amtshandlungen in der hiesigen Parochie betreffend“ - Anfangs wieder die Lebenslauf-Daten von Bartels. Dann: „Da durch den am 11. August 1881 erfolgten Tod des Pfarrers Adams die hiesige Pfarrstelle unbesetzt, dass, so konnte ich nur annehmen, dass der Bartels, welcher die Priesterweihe bereits empfangen haben soll, hier unbefugt geistliche Amtshandlungen vornehmen würde. Die angestellten Ermittlungen haben dieses bestätigt, indem Bartels täglich Messe liest und nachfolgend spezielle geistliche Amtshandlungen vorgenommen hat: 1. Am 1. des Monats hat derselbe das heilige Abendmahl ausgeteilt (im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war es nicht in jeder Hl. Messe üblich, z.B. in der sogen. „stillen Messe“, die Hl. Kommunion auszuteilen). 2. Am 3. d.M. die Gertrud Pütz, Tochter des Fabrikarbeiters Pütz hierselbst getauft und 3. am 5. d.M. bei der Beerdigung der Franziska Kerstholt, Tochter des Tagelöhners Ferdinand Kerstholt hierselbst die geistlichen Funktionen vorgenommen. Ergänzend aus dem Freienohler Sterberegister: das Kind Franziska Kerstholt war geboren am 29. Septe,ber 1882 und gestorben am 2. Oktober 1882. - Auch soll Bartels in den letzten Tagen von der bischöflichen Behörde in Paderborn die Erlaubnis erhalten haben, hier täglich 2 Messen lesen zu dürfen.“ Einschub, nicht unwichtig für die pastorale Zusammengehörigkeit: zu Pütz: Freienohler Trauungsregister: am 2. März 1878: Heinrich Pütz aus Dahlhausen, Witwer von Anna Schwefer, heiratet Agatha Christina Bräutigam gt. Schröer. Aus der „Schüler-Stammliste der schulpflichtig werdenden Kinder zu Ostern 1896: Franziska Pütz, geb. 1. Januar 1890, Eltern: Fabrikarbeiter Heinrich Pütz, verheir. Christina geb. Bräutigam. (AA1200) Aus dem Freienohler Sterberegister: am 26. Mai 1907 stirbt mit 51 Jahren Ehefrau Christina Pütz; am 10. November 1831 stirbt mit 80 Jahren Invalide Heinrich Pütz, geb. Dahlhausen.                     (AA 1122)

Die schriftliche Antwort von Christian Bartels an den Amtmann Enser am 20. Oktober 1882: „Bezugnehmend auf die mündliche Verhandlung erlaube ich mir, Euer Wohlgeboren auf die mir gestellten Fragen zu erwidern: Das Gymnasium habe ich absolviert in Paderborn. Alsdann machte ich mein Studium in Berlin, woselbst ich als Jurist immatrikuliert war, also auch Vorlesungen aus der Philosophie hörte, und Eichstädt, einem meines Wissens staatlicherseits anerkanntem Seminar. In Eichstädt habe ich auch die Priesterweihe empfangen. Übrigens erlaube ich mir zu bemerken, dass § 4 des Gesetzes vom 11. Mai 1873, und dem entsprechend auch Artikel 3 des Gesetzes vom 21 Mai 1882 auf mich keine Anwendung findet; denn derselbe behandelt die Vorbildung zum gerichtlichen Amt und erfordert eine wissenschaftliche Staatsprüfung zur Bekleidung eines gerichtlichen Amtes. Nun beabsichtige ich aber vorläufig gar nicht, mich um ein geistliches Amt zu bewerben, bin auch nicht von der kirchlichen Behörde hierher gesandt und ebenso wenig von irgend jemanden für Freienohl engagiert. Ich halte mich allerdings augenblicklich vorübergehend hier auf, habe aber einstweilen dauernden Wohnsitz in Meschede bei meinem Schwager Dr. med. Scholand behufs Herstellung meiner seit 2 ½ Monaten leidenden Gesundheit. - Mit vorzüglicher Hochachtung – Euer Wohlgeboren – ergebenster – C. Bartels – Privatgeistlicher“                       (AA 1122)

Die Königliche Regierung Abteilung für das Kirchen- und Schulwesen in Arnsberg schreibt am 24. November 1882 an den Landrat Freiherrn von Lilien zu Arnsberg: „Auf den Randbericht vom 26. des Vormonats Nr. 6791 veranlassen wir Euer Hochwohlgeboren den Geistlichen Bartels in Freienohl protokollarisch dahin verwarnen zu lassen, dass er geistliche Amtshandlungen als Messelesen, Kommunion, Beichtstuhl, Beerdigungen nach den §§ 1 bis 4, 15 und 23 des Gesetzes vom 11. Mai 1873... des Gesetzes vom 21. Mai 1874... des Gesetzes vom 14. Juli 1880...vorzunehmen nicht berechtigt sei, weil er nicht als gesetzmäßig angestellter Geistlicher angesehen werden könne, daher sich solcher Handlungen gänzlich zu enthalten hätte, widrigenfalls der Staatsanwaltschaft Anzeige gemacht werden müsste. - Die Befolgung dieser Verwarnung wollen Euer Hochwohlgeboren in geeigneter Weise überwachen und das Vernehmungsprotokoll binnen 3 Wochen einreichen. gez. Lucanus“                             (AA 1122)

Am 1. Dezember 1882 fordert Landrat von Lilien Amtmann Enser auf, gemäß der „Verfügung der Königlichen Regierung den Geistlichen Bartels zum Protokoll zu verwarnen und mir solches binnen 8 Tagen einzureichen. Die Controlle wird hiermit der Ortsbehörde übertragen.“

Amtmann Enser notiert am Rand: „Protokoll vom 21.12.82 eingesandt am 26.12.82.“

Das Protokoll vom 21. Dezember 1882, unterzeichnet von C. Bartels und Amtmann Enser: „Dem sich hier aufhaltenden Privatgeistlichen Christian Bartels wurde in Folge Verfügung der Königlichen Regierung zu Arnsberg vom 24.11.82, B I 3520, von dem unterzeichneten Amtmann diese Verwarnung erteilt, dass er geistliche Amtshandlungen als Messelesen, Kommunion, Beichtstuhl, Beerdigungen nach ...s.o....vorzunehmen nicht berechtigt sei, weil er nicht als gesetzmäßig angestellter Geistlicher angesehen werden könne, daher sich solcher Handlungen zu enthalten hätte, widrigenfalls der Staatsanwaltschaft Anzeige gemacht werden müsse.“             (AA 1122)

Das Säbelrasseln der Preußischen Kulturkämpfer hört nicht auf:

Am 19. Januar 1883 schreibt die Königliche Regierung Abteilung für das Kirchen- und Schulwesen in Arnsberg – gez. Lucanus – an den Landrat von Lilien in Arnsberg, und der leitet das Schreiben weiter zum Amtmann Enser in Freienohl: „Mit Bezug auf den Bericht vom 27. des Vormonats (beim Datum Schreibfehler in Arnsberg) betr. Die Verwarnung des Geistlichen Bartels zu Freienohl wollen Euer Hochwohlgeboren uns über das fernere Verhalten des Bartels binnen 10 Tagen berichten“

Amtmann Enser antwortet am 29. Januar 1883 dem Landrat von Lilien in Arnsberg: „...dass der Geistliche Bartels gleich nach erfolgter Verwarnung Freienohl verlassen hat und dass sich dieser Zeit der Pfarrer Berens zu Rumbeck die geistlichen Funktionen hierselbst wahrnimmt.“       (AA 1122)

Hilfspriester Christian Bartels hilft Not leidenden Freienohlern:

Während des Kulturkampfs geht selbstständiges kirchliches Zusammenleben auch in Freienohl weiter: Am 19. August 1883 wird in Freienohl die Konferenz des Vereins zum Hl. Vinzenz von Paul gegründet.. Die Anfänge aus dem Protokoll-Buch. „Veranlasst durch Herrn Pfarrer Berens in Rumbeck traten heute (19.8.1883) in der hiesigen Pastorat (Pastorat ist im Sauerland weiblichen Geschlechts: die Pastorat...) folgende hiesige Einwohner zusammen: 1. Postverwalter Kaspar Toenne, 2. Schreinermeister Karl Feldmann, 3. Bäckermeister Franz Korte Jun., 4. Schneidermeister Heinrich Albers, 5. Bäcker Johann Röther Jun., 6. Auktionscoms. Joseph Noeke, 7. Lehrer Joseph Linkamp. Nachdem Herr Pfarrer Berens den Versammelten über Zweck und Ursprung des Vincenz-Vereins einige Mitteilungen gemacht hatte, empfahl derselbe der Versammlung die Gründung einer Konferenz dieses Vereins. Dieses fand bei den Anwesenden allseitige Zustimmung, und wurde sodann unter Leitung des Herrn Pfarrers zur Abhaltung der ersten Konferenz geschritten. Zum Kassierer der Konferenz wurde Herr Schneidermeister H. Albers und zum Präsidenten der Lehrer Linkamp gewählt. Die Konferenz beschloss, an Kaspar Schmitz und Witwe Kloke hierselbst eine wöchentliche Unterstützung von je 0,50 Mark zu gewähren und die Versammelten in dem :Lokal (nur Ortsbezeichnung, keine Gastwirtschaft) der hiesigen Knabenschule sonntags nach dem Nachmittagsgottesdienst (Eucharistische Andacht + „Christenlehre“ für die Kinder) abzuhalten. gez. Linkamp“

Um dieses Zusammenleben zu charakterisieren, sind hier zitiert die ersten 4 Konferenz-Termine und die Mitgliederliste bis 1885:

Am 26. August 1883: In der heutigen Sitzung wurde beschlossen, auch an Franz Siepe hier eine Unterstützung von wöchentlich 0.50 Mark zu gewähren. Herr Kaplan Bartels trat der Konferenz bei. Linkamp

Am 2. Sept. 1883: Keine besonderen Anträge und Beschlüsse stattgefunden. Linkamp

Am 9. Sept. 1883: In den Verein wurden die Herren Ackerer Adam Pöttgen, Schneider Kaspar Albers und Lehrer Joseph Brüggemann aufgenommen. Es wurde beschlossen, auch an Franz Schmitz eine Unterstützung zu gewähren, und zwar von 0,75 Mark wöchentlich, auch der Witwe des inzwischen verstorbenen Kaspar Schmitz die bisherige Unterstützung vorläufig noch zu verabfolgen. Linkamp

Am 16. Sept. 1883: Die Unterstützung für Franz Siepe wurde von 0,75 Mark auf 1,00 Mark erhöht; die für Witwe Kaspar Schmitz fällt aus, da letztere verzichtet; für Ww. Becker werden 0.50 Mark wöchentlich bewilligt. Linkamp

Die weiteren Mitglieder: Schneider Johann Albers, Schuhmachermeister Johann Schwefer, Klempnermeister Adolf Hauhs, Christian Hahne, Kaufmann Anton Löbach, Kaplan Anton Meyer (Eintritt: 24.8.84; Austritt:21.9.84), Schneidermeister Arnold Schröder, Pastor Julius Falter (Eintritt: 20.10.84), Maurermeister Franz Göckeler als Ehrenmitglied, Ackerer Heinrich Kordel, Giesmecke. - Kaplan Christian Bartels schied aus am 17. August 1884! s.u. 2. Sept. 1884. (Vincenz-Verein: Pfarrarchiv B – Buch - 19)

Im „Totenzettel“ von Christian Bartels stehen ergänzend zu den oben angegebenen Daten noch diese: Domkapitular Prälat,... gestorben Karsamstag, 8. April 1839 zu Paderborn... Studien zu Innsbruck,...Kaplan (nach Freienohl a.d. Ruhr) in Dortmund, Pfarrer in Althaldenleben bei Magdeburg, in Bielefeld (1889-1909) mit Gründung des ersten katholischen Erziehungsheims, von ihm folgten weitere in Warburg und Klausheide und ein viertes: Haus Widey, und am Dom in Paderborn (1909-1918); seitdem widmete er sich der Seelsorge im Beichtstuhl und auf der Kanzel, insbesondere aber, auch als Mitglied des Bischöflichen Generalvikariats, der Caritas und der Fürsorge. 1899 Leitung des Katholischen Erziehungsvereins des Bistums Paderborn , Geistlicher Beirat der Zentrale und im Zweig Paderborn im Katholischen Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder; Gründung und Leitung des Katholischen Männer-Fürsorge-Vereins, im Paderborner Diözesanrat des Vinzens-Vereins; Gründung und Leitung des Paderborner Caritasverbands und Mitarbeiter im Deutschen Caritasverband, im Generalvorstand des Bonifatiusvereins; zuletzt: Förderung und Pflege der Priesterberufe. 1924 vom Papst den Titel Päpstlicher Hausprälat. Der Schluss-Wunsch auf dem Totenzettel mit seinem Foto si zitiert: „Der Auferstadene rief seinen treuen Diener am Karsamstag-Mittag heim zum Alleluja des ewigen Ostertages.“ - Er begann sein mutiges Priesterleben im Zusammenleben mit Freienohlern.

Am 19. März, bzw. 10. April 1884: ein Schreiben vom Ministerium in Berlin durch die behördlichen Stationen schließlich zum Amtmann Enser in Freienohl mit einem Verzeichnis der „nicht dispensierten Geistlichen im hiesigen Kreis, die zu vernehmen und mir – dem Landrat Freusberg in Arnsberg - Bericht zu erstatten,“ Inhaltlich geht es, „um sie zu einem dreijährigen Besuch einer deutschen Universität bzw. einer gleichwerten Anstalt zu dispensieren“ (zu verpflichten). Die 16 Priester aus unserem Kreis mit ihrem Geburtsort: zu ihnen gehört: Nr. 122 Christian Bartels, Altenbeken; dann: Bernard Kuhlmann, Niedermarsberg; Adam Wiehe, Deuna; Johannes Becker, Garbeck, Johann Binhold, Neheim; Ferdinand Hechelmann, Neheim; Josph Grünwald, Kirchhundem; Peter Hufnagel, Melbecke; Theodor Fröhling, Sessinghausen; Bernard Lummer, Westenholz; Theodor Meckel, Iserlohn; Ferdinand Meyer, Büren; Wilhelm Stieren, Brenken; Franz D ünecke, Werl; Franz Haas, Lindhövel; Franz Schlinkert, Warstein.

Ob die Freienohler erlebt haben, dass ihr Privatgeistlicher Christian Bartels vielleicht seelsorglich, pastoral oder theologisch nicht gründlich genug ausgebildet war, das ist den Akten nicht zu entnehmen.                   (AA 1122)

Am 25. Juni 1884 berichtet Amtmann Enser dem Landrat in Arnsberg: „Euer Hochwohlgeboren verhehle ich nicht in Folge der...(nicht lesbar) angegangenen hochverehrlichen Circular-Verfügung vom 26. Mai 1884 gehorsamst zu berichten (zeitüblicher Behördenstil), dass der in dem mitgeteilten Verzeichnis unter Nr. 122 aufgeführte Christian Bartels aus Altenbecken in der hiesigen verwaisten Parochie (Pfarrei) geistliche Amtshandlungen vornimmt. Wie ich bereits in meinem Bericht vom 15. Dezember angeführt habe, ist durch den am 11. August 1881 erfolgten Tod des Pfarrers Adams seit dieser Zeit die hiesige Pfarrstelle unbesetzt und der Pfarrer Berens zu Rumbeck hat die Verwaltung dieses Pfarramtes mit übernommen. Bis im Herbst 1883 wurde Pfarrer Berens in seinen Amtshandlungen durch die benachbarten Geistlichen unterstütst und nach Erlass des Gesetzes vom 11. Juli 1883 ist dem Berens der Christian Bartels zur Hülfsleistung beigegeben worden, ohne als Verweser (amtlicher Titel) des hiesigen Rumbecker Pfarramts bestellt zu sein.“               (AA 1122)

Am 22. Juli 1884 berichtet Amtmann Enser dem dem Landrat in Arnsberg: „... dass der Bartels, nachdem er durch Vorladung Kenntnis von seiner unhaltbaren Lage erhalten habe, am gestrigen Tag seine Funktionen hier aufgegeben und den hiesigen Ort verlassen hat. Bartels hat dem Unterzeichneten am 20. d.M. privatim gegenüber die Mitteilung gemacht, dass er nunmehr sich gezwungen sähe, durch den Besuch einer deutschen Universität den gesetzlichen Anforderungen über die Vorbildung der Geistlichen Genüge leisten und von der protokollarischen Protokollarbedeutung sich von hier bis auf Beendigung der Universitätsstudien entfernen wolle. - Ich werde die Vornahme der gerichtlichen Amtshandlungen hierselbst, welche voraussichtlich in der früheren Weise durch die benachbarte Geistlichkeit ausgeübt werden wird, überwachen und Übertretungen zur gesetzlichen Verfolgung bringen.“     (AA 1122)

Vom Ministerium der geistlichen Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten in Berlin vom 22. Juli 1884 ein Schreiben durch die behördlichen Station bis zum Freienohler Amtmann.In Bezug auf das Schreiben vom 19.3. bzw. 10.4.1884 wird für Bernard Kuhlmann aus Niedermarsberg die Verpflichtung zum Universitätsstudium „erlassen, weil er in der Vorbildung zum geistlichen Amt bereits vorgeschritten war“. - Vielleicht hatte eine Behörde sich auch mit dem „vorgeschrittenen“ Lebensalter vertan...       (AA 1122)

Am 28. Juli 1884 war die Königliche Regierung Abteilung für das Kirchen- und Schulwesen in Arnsberg bezüglich der Auskunft von Amtmann Enser über Christian Bartels nicht klargekommen oder nicht ganz verstanden worden. Also leitet der Landrat Freusberg das Schreiben weiter.

Amtmann Enser antwortet am 2. September 1884 ganz knapp mit der Notiz: „Bartels ist von hier verzogen, deshalb vorläufig ad acta.“         (AA 1122)

Wohl nicht nur Kulturkampf-Scharmützel.

Am 26. September 1884 informiert der Regierungspräsident in Arnsberg den Landrat Freusberg in Arnsberg und der den Amtmann Enser in Freienohl, „dass der Kaplan Julius Falter aus Hagen, jetzt in Freienohl wohnhaft, an Stelle des Pfarrers Berens aus Rumbeck ist und mit der Führung der Kirchenbücher der Pfarrei Freienohl beauftragt worden ist“. (AA 1122)

Das erste „Friedensgesetz“ kam zwar schon 1880 zustande, auch im Mai. Aber die oben skizzierten Daten zeigen für die Basis noch wenig Kultur-Frieden. Es folgte ein zweites, drittes und viertes, sodass Ende 1886 „das neue Gebäude unter Dach und Fach war“. (Falter, 297)

Bekanntmachung für Freienohl – nicht mit „Schellenschlag“, jedoch:

Weil Pfarrer Falter um die Unkosten des Kulturkampfes gewusst hat, wird er die auch in Freienohl bekannt gegeben haben, wahrscheinlich nicht während seiner Predigt, vielleicht am Schluss von der Kanzel unter dem Schalldeckel mit der Taube als dem Zeichen des Hl. Geistes, vor dem „Ite missa est“ - „Geht, ihr seid jetzt gesandt!“ - Die angenommenen Geld-Summen: auf Seiten der Kirche: 2 300 000 Mark; den Zeitraum gibt Falter nicht an. Er schreibt weiter: „rechnet man hierzu die 6 Millionen Mark, welche Staat und (politische) Gemeinden im allgemeinen aufbringen mussten, so geht man nicht fehl, wenn man annimmt, dass der Kulturkampf das National-Vermögen um jährlich 8 300 00 Mark geschädigt habe.“ (Falter, 202)

Verloren gegangene „geistliche Reichtümer“: Durch das Jesuitengesetz von 1872 und durch das erweiterte Klostergesetz von 1875 wurden in der Diözese Paderborn etwa 450 Ordensleute gezwungen, Deutschland zu verlassen; sie gingen in ausländische Missionen: 150 Männer und 300 Frauen. (Falter, 226)                    

 

Heinrich Pasternak, 29 Seiten.