Stadtrat beschließt Gebührensätze für 2024

Abfallgebühren, Kanalgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Friedhofsgebühren - mit den Gebührensätzen für kommunale Dienstleistungen haben sich jetzt die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie des Stadtrates befasst. Einstimmig wurden die Beschlüsse gefasst, die Gebühren für das Jahr 2024 anzupassen. Hintergrund: Auf Basis der aktuellen Kosten- und Erlössituation werden die Gebühren jährlich neu berechnet.

Wichtig: Mit Gebühren „verdient“ die Stadt Meschede kein Geld. Es werden lediglich Kosten, die für gebührenpflichtige Dienstleistungen tatsächlich entstanden sind, auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt. Dabei werden Über- und Unterdeckungen der Vorjahre bei der Gebührenkalkulation mitberücksichtigt und wieder ausgeglichen.

Das gilt auch für die Abfallgebühren: Nachdem die Abfallmengen der privaten Haushalte in den vergangenen Jahren stark zugenommen hatten, zeigte sich 2022 ein leichter Abwärtstrend, hier vor allem beim Biomüll. „Dies wurde bei der Kalkulation berücksichtigt und wirkt sich bei den Gebühren für die Biotonne gebührenmindernd aus“, erläutert Bernhard Kramer, Leiter des Fachbereichs Infrastruktur. Dennoch gebe es beim Biomüll Probleme: Immer wieder gebe es vom Kompostwerk Beschwerden über die Reinheit des Biomülls. Dies sei nicht nur ein Ärgernis, sondern es könne auch teuer werden: Aufgrund rechtlicher Veränderungen müsse stark verunreinigter Biomüll bei Überschreitung gewisser Grenzwerte künftig als Restmüll entsorgt werden – mit der Folge höherer Kosten. Stadt Meschede und der Abfallentsorgungsbetrieb des HSK wollen deshalb 2024 mit einer einheitlichen kreisweiten Infokampagne für eine richtige Sortierung werben. Die Stadt Meschede wird zudem verstärkt Kontrollen der Biomülltonnen durchführen – mit dem Ergebnis, dass Tonnen, in denen sich eben nicht nur Bio-Abfälle befinden, auch stehenbleiben.

Belastet werden die Gebühren für den Restmüll neben weiteren Kostensteigerungen unter anderem durch einen höheren Aufwand bei der Leerung der Straßenpapierkörbe und deren Umfeld. Die Mengen steigen, so Bernhard Kramer, und das gelte auch für den Reinigungsaufwand in der unmittelbaren Umgebung der Standorte.

Im Ergebnis wird der 80-Liter-Restmüllbehälter künftig 107,74 Euro (+12,13 Euro) kosten, der 120-Liter-Behälter 155,56 Euro (+16,43 Euro) sowie der 240-Liter-Behälter 299,01 Euro (+29,32 Euro). Für die 120-Liter-Windel- und Pflegetonne wird eine Gebühr von 77,78 Euro (+8,22 Euro) fällig. Für die Biomülltonnen ergeben sich folgende Gebühren: 80-Liter-Behälter 95,39 Euro (-11,46 Euro); 120-Liter-Behälter 139,10 Euro (-11,61 Euro) und 240-Liter-Behälter 270,32 Euro (-12,09 Euro).

Im Bereich der Abwasserentsorgung belasten vor allem die Beiträge, die der Ruhrverband erhebt, die Kanalgebühren. Sie steigen im Jahr 2024 beim Schmutzwasser auf 3,24 Euro je Kubikmeter Abwasser (+19 Cent), die Entsorgung des Niederschlagswassers wird 58 Cent je Quadratmeter kanalwirksamer Grundstücksfläche (+2 Cent) betragen.

Im Bereich der Friedhöfe passe sich die Kreis- und Hochschulstadt Meschede kontinuierlich an die Bedürfnisse einer sich verändernden Bestattungskultur an, so das Fazit von Bernhard Kramer. Über drei Viertel der Bestattungen erfolgen mittlerweile als Urnenbeisetzungen. Das Angebot der pflegefreien Bestattung auf den Urnenhainen erfahre große Nachfrage. Nach der Erweiterung auf dem Nordfriedhof und der Anlage in Freienohl und Remblinghausen in den Vorjahren, steht diese Bestattungsmöglichkeit seit 2023 auch in Wehrstapel zur Auswahl, für die Friedhöfe in Eversberg und Grevenstein sind die Planungen bereits abgeschlossen, die Umsetzung erfolgt zeitnah. Trotz allgemeiner Kostensteigerungen können die Gebühren für die Grabnutzung durch Überschüsse aus den Vorjahren weitestgehend konstant gehalten werden. Bei der Kalkulation der Grabpflegegebühren ergibt sich für das kommende Jahr sogar eine Gebührensenkung.

Steigende Kosten sorgen dagegen im Bereich der Straßenreinigung für steigende Gebührensätze. So wird die Winterdienstgebühr im Jahr 2024 auf 1,55 Euro je Frontmeter Grundstücksfläche steigen (+ 6 Cent), die maschinell durchgeführte Sommerreinigung auf den Hauptverkehrsstraßen verteuert sich auf 1,99 Euro je Frontmeter Grundstücksfläche (+32 Cent). Ein besonders spürbarer Anstieg ergibt sich für die Reinigung von Fußgängerzone und angrenzenden verkehrsberuhigten Bereichen: Hier werden 2024 8,50 Euro je Meter Grundstücksfront fällig (+2,86 Euro). Der Anstieg sei die Konsequenz der wieder deutlich intensiveren Reinigung nach der Umgestaltung, so Bernhard Kramer: Weil während der Bauphase viele Bereiche kaum gereinigt werden konnten, seien die Gebührensätze in der Folgestetig nach unten gegangen. Nun nähere man sich wieder einem üblichen Niveau an, weil eben im „Normalbetrieb“ der Fußgängerzone diese auch wieder in Gänze gereinigt werden könne.

Weitere Informationen zu den Gebührenarten und -sätzen finden Interessierte unter www.meschede.de online.