Förderprogramm geplant: Stadt Meschede will private „Balkonkraftwerke“ unterstützen.

Wer künftig in Meschede und seinen Stadtteilen mit der „Kraft der Sonne“ Energie erzeugen möchte, soll dabei von der Kreis- und Hochschulstadt Meschede unterstützt werden. Die Stadt Meschede will bei ihren Bürgerinnen und Bürgern den Bau von Mini-Solaranlagen für Balkone - so genannte „Balkonkraftwerke“ - fördern.
 
Hintergrund: Das „Balkonkraftwerk“ ist eigentlich eine Mini-Solaranlage. Sie besteht aus nur einem oder wenigen Solarmodulen und wird über spezielle Steckverbindungen an den Haushaltsstromkreis angeschlossen. Die eingespeiste Energie kann nun für Elektro- und Elektronikgeräte verwendet werden, die ununterbrochen in Betrieb sind oder sich im Stand-by Modus befinden - z. B. Kühltruhe, Kühlschrank, PCs, Router, Heizung, Telefon oder anderes. Erzeugte Energie, die nicht benötigt wird, wird als Überschuss in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Allerdings: Eine Einspeisevergütung gibt es dafür nicht. Zwischen 10 und 30 Prozent des Strombedarfs im Haushalt, so schätzen Fachleute, können mit solch einem „Balkonkraftwerk“ gedeckt werden. Besonderer Vorteil: Nicht nur Gebäudeeigentümer, sondern auch Mieter können auf diese Weise Strom erzeugen und somit einen wichtigen Beitrag zur Einsparung des schädlichen „Klimagases“ leisten.
 
Im Rahmen der Haushaltsberatungen hatte der Mescheder Stadtrat im Dezember beschlossen, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 50.000 Euro pro Jahr für ein Investitionsprogramm zur Energiewende auf privaten Dächern bereitzustellen. Nun schlägt die Stadtverwaltung vor, die Fördersumme für „Balkonkraftwerke“ auf bis zu 30 Prozent der Beschaffungs- und Installationskosten festzulegen – maximal jedoch auf 250 Euro je Anlage. Antragsberechtigt sollen natürliche und volljährige Personen im Stadtgebiet Meschede sein. Um die Förderung möglichst unbürokratisch umzusetzen ist geplant, erst nach Abschluss einer Maßnahme  und anschließender Antragsstellung auf Basis der Schlussrechnung den Förderbetrag festzusetzen und auszuzahlen.
 
Stadtkämmerer Jürgen Bartholme: „Wir gestalten das Antragsverfahren möglichst bürgerfreundlich und einfach. Wer Fragen dazu hat, kann sich auf der Homepage der Kreis- und Hochschulstadt Meschede informieren, aber sich auch gerne an den Fachbereich Finanzen im Rathaus wenden. Sollte die Zahl der Anträge die Summe der im Jahr 2023 zur Verfügung stehenden Fördermittel übersteigen, ist eine vorrangige Bewilligung der übrigen Anträge im Jahr 2024 ohne erneute Antragstellung vorgesehen. Sind die für die beiden Jahre zur Verfügung stehenden 100.000 Euro verbraucht, kann keine weitere Förderung mehr erfolgen.“  
 
Für die Bürgerinnen und Bürger soll es durch das Förderprogramm einen Anreiz für die eigene Stromproduktion sowie zur Speicherung der gewonnenen Energie geben, um diese dann bei Bedarf selbst zu nutzen. Eine flächenmäßige Nutzung von Solarenergie ist eine wesentliche Säule dezentraler und erneuerbarer Energieversorgung auf dem Weg zur Klimaneutralität.
 
Gefördert werden soll maximal ein Balkonkraftwerk pro Haushalt – mit maximal 600 Watt Einspeiseleistung. Anlagen müssen den VDE-Normen sowie rechtlichen Vorgaben entsprechen. Ebenso kann pro Haushalt eine Stromspeicheranlage gefördert werden – mit einer Kapazität von 5 bis 15 kWh.Auch für den Stromspeicher soll eine maximale Fördersumme von 250 Euro gelten. Nicht gefördert werden sollen Anlagen auf Geschäfts- oder Gewerbeimmobilien oder auch Anlagen, die zum Anlass für Mietpreiserhöhungen genommen werden.
 
Wichtig: Gemäß dem Entwurf des Förderprogramms darf die Maßnahme nicht vor dem 1. April 2023 begonnen worden sein. Erst ab diesem Zeitpunkt soll dann ein Antragsformular unter www.meschede.de zum Herunterladen bereitstehen. Neben einem Eigentums- oder Mietnachweis sind die Abschlussrechnung, das Inbetriebnahmeprotokoll des Netzbetreibers und ein Foto der Anlage erforderlich.
 
Erstmals Thema ist das geplante Förderprogramm in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 14. März, bevor voraussichtlich der Stadtrat in seiner Sitzung am 16. März eine endgültige Entscheidung treffen wird. Beide Sitzungen beginnen jeweils um 17 Uhr im Rathaus und sind öffentlich.

 

Bericht: Pressemitteilung der Stadt Meschede