Antonette Bause - Eine ganz besondere Lehrerin in Freienohl!

Unserer Alten Schule hat ein Herbst-Sturm die neue Dach-Plane abgerissen! Was nun? Reparieren lohnt sich nicht! Das Dach nicht. Unsere Alte Schule restaurieren? Lohnt sich tatsächlich nicht.

Das Theaterstück von Anton Tschechow war nur ein Spiel: „Der Kirschgarten muss weg!“ Der Kirschgarten hat ausgeblüt! Er bringt nichts mehr! Das Hin und Her in dem über 100 Jahre alten „Kirschgarten“ wurde auf vielen Bühnen Europas gespielt – und diskutiert. Für den „Kirschgarten“ wurde eine Lösung gefunden  Vernichten? Nein. Auch für das Ende unserer Alten Schule? Sie hat ausgeblüt – wie der „Kirschgarten“ Vernichten? Nein. Ein Freienohler  der sich im alten Freienohl wirklich auskennt, hat den Lösungsvorschlag!  Der freie Platz soll heißen: Anette-Bause-Platz.

Annette Bause - eine der bedeutendsten Freienohler Lehrerinnen. Und 1857 vom damals maßgeblichen Maurermeister und Bau-Unternehmer, Schützen-Hauptmann und Schützenkönig Franz Göckeler zur Schützenkönigin erwählt!  Von 1836 bis zu ihrer Pensionierung 1873: 37 Jahre lang war sie für unzählige Freienohler Mädchen ihre einzige und einzigartige Lehrerin, Erzieherin für ihre und Freienohls kulturelle Entwicklung  Die Freienohler Eltern schätzten sie, sonst wäre sie nicht so lange hier geblieben. Ihr Fleiß und ihr Engagement für alle Kinder zeichnete sie aus. Dafür erhielt sie von der Gemeinde-Versammlung öfters zusätzliche finanzielle „Gratifikation“.

Oft auch aktenkundige, wohlwollende Worte vom Landrat in Arnsberg, vom Freienohler Amtmann, vom Kreis-Schul-Inspektor und Dechant in Hüsten. Nur der Freienohler Pastor mochte sie nicht: Wegen ihrer Auszeichnung zur Schützenkönigin. Da war sie schon über 20 Jahre  Lehrerin. Aber dieses Mitmachen im Dorf-Leben hielt der Pastor für unsittlich. Bevor sie dann 1873 aus Altersgründen in ihre Heimatstadt Arnsberg zurückkehrte, hinterließ sie in Freienohl noch eine „Stiftung für Schulmittel für arme Freienohler Schulkinder“. Bis 1907 sind davon noch Geld-Spenden aktenkundig.

Weil unsere Alte Schule eines Tages zwar äußerlich nicht mehr zu sehen ist als ein besonderer Ort unserer kulturellen Entwicklung, so soll doch an dieser Stelle ein ganz besonderer Mensch unserer kulturellen Entwicklung als Zeichen bleiben: Antonette-Bause-Platz.

Wer noch mehr über Antonette Bause und das Leben in der Alten Schule wissen möchte, mag den folgenden längeren Text lesen:


Lebensweg der Antonette Bause
Am 14. September 1836  wird die Schulamts-Kandidatin Antonette Bause, bisherige Hilfslehrerin in Kalle, nach Freienohl versetzt zur Lehrerin der Mädchenschule. Sie begann ihre berufliche Laufbahn in Calle, „zur hohen Zufriedenheit der Gemeinde Calle“.


Ihre Familien-Daten:
Margaretha Antonetta Bause, Tauftag 25.5.1813 in Arnsberg, meistens 2-3 Tage vorher geboren; ihr Sterbe-Datum ist nicht bekannt, wahrscheinlich in Arnsberg (s.u.);
Vater: Joan Caspar Bause geb. 16.10.1782 in Arnsberg, Taufe 18.10.1782 in Arnsberg; Mutter: Anna Margaretha Blome (daher der erste Vorname); ihre Heirat: 27.5.1808 in Arnsberg;
Die Eltern ihres Vaters: Joannes Bernard Bause verheir. mit Antonetta Roggemann (daher der zweite Vorname) (Daten: www.familysearch.org)

Was eine Hilfs-Lehrerin in jenen Jahren zu tun hatte, wird – dankbar! - übernommen aus der „Chronik der Pfarrgemeinde St. Severinus Calle“ (Schneider, Heinz-Josef Padberg, Petersmann; Herausgeber: St. Severinus-Schützenbruderschaft Calle e.V. 1658; 2.1991 S. 46 ff., 67): Pastor Böschen zu Meschede schreibt am 12.1.1823 für die Schule zu Calle (bei dieser Abschrift wird angenommen, dass die Schilderung auch für Antonette Bause gegolten hat):

„Die angestellte Gehülfs-Lehrerin nimmt die schulpflichtigen Kinder in Calle nach dem vollendeten sechsten und von dem auswärtigen Kirchspiele nach dem siebten Jahre, worüber der Pastor Ostern und am Ende des Oktobers ein Verzeichnis aufstellt, vom Anfange in die Schule auf, teilt dieselbe in drei Klassen, nämlich 1. die ABC – 2. die Buchstabier – 3.die Leseschüler, und unterrichtet sie nach der vorgeschriebenen Methode, damit sie im zehnten und elften (Lebens-) Jahr höchstens (vollständig) fähig zum Aufsteigen in die obere Schule  (Klasse) sind... Die Lehrerin fängt im Winter des Morgens nach der Hl. Messe um 8 Uhr die Schule an, sieht die des Tages zuvor gemachte Handarbeit und Schreiben der kleineren Kinder aus Calle bis zur Ankunft der Auswärtigen nach, fängt dann um ein halb neun Uhr die Schule an, welche bis halb elf Uhr dauert, wo sie dann die Knaben aus Calle nach Hause, die Auswärtigen in die obere Schule entlässt, die Mädchen aus der oberen Schule dafür zu sich nimmt und bis halb zwölf Uhr Unterricht in der Handarbeit allen erteilt, und die Handarbeit nachsieht. Des Nachmittags von ein bis drei Uhr wird von ihr der Literatur-Unterricht erteilt. Um drei Uhr werden die kleinen Knaben wie des Morgens entlassen, und sie gibt eine Stunde Handarbeit wie des Morgens, wovon die Monate November, Dezember und Januar für die Auswärtigen eine Ausnahme machen. Der Lehrer... (hier ausgelassen) Die oft noch schlecht ausgebildeten Hilfslehrerinnen verließen die Schule häufig schon nach kurzer Zeit. Am 4.3.1837 (da war Antonette Bause schon 1 Jahr in Freienohl) kritisierte die Regierung in einem Schreiben an den Schulinspektor Pfarrer Böschen in Meschede: „Der häufige Wechsel, wie dieser seit 1822 sechsmal vorgefallen ist, wirkt sehr nachteilig auf die Schulbildung und ist nach Möglichkeit zu vermeiden“ Dies lag besonders an den ungünstigen Verhältnissen. Die Lehrerin wohnte im Haushalt des Lehrers, musste der Hausfrau in ihrer Freizeit zur Hand gehen und ihr Zimmer mit der Tochter des Lehrers oder einer Magd teilen. Sie bekam nur einen geringen Lohn, der nur für das Notwendigste reichte. Für die Bekleidung hatte der Lehrer aufzukommen. Mehrmals beklagten sich die Lehrerinnen beim Schulvorstand, weil sie dringend benötigte Wäsche noch nicht bekommen hätten. Die völlige Abhängigkeit führte oft zu Unstimmigkeiten und Beschwerden...“ - Im Band „950 Jahre Kirchspiel Calle, 1042 – 1992“ von Heinz.Josef Padberg, Seite 33 schreibt der damalige Lehrer Köper: „Ich besitze ein Haus... Seit 1822 bin ich verheiratet, habe 7 Kinder, wovon 4 sich selbst ernähren können...“ Da wohnt Antonette Bause zwischen 1833 und 1836.
Im Jahr 1836 war sie 23 Jahre alt – besser: jung.
 
Zwischenbemerkungen: Die Titel Amtskandidatin oder Amtsbewerberin bedeuten noch keine „definitive Anstellung“; für heutzutage: keine „Verbeamtung“. Mädchenschule =  Mädchenklasse. Zum Fräulein: bis 1919, bis zur Weimarer Republik war eine Lehrerin nicht verheiratet; wenn sie heiratete, wurde sie aus dem Schuldienst entlassen oder pensioniert, wenn sie „definitiv“ angestellt war. Lehrer durften heiraten.
 

Schülerinnen-Anzahl in Freienohl in der Mädchenklasse:
(jeweils in einem einzigen Klassenraum)
16. Mai 1840: 108 Schülerinnen;
21. Januar 1841: 95 Schülerinnen;
26. Februar 1843: 89Schülerinnen;
alle im Alten Rathaus mit der Knabenschule, der Amtsstube des Bürgermeisters und der mietfreien Wohnung der Lehrerin Bause.

Am 13. Juli 1843 beantragt der Schulinspektor in Hüsten (Dechant) beim Freienohler Bürgermeister Alberts und beim Pfarrer Sporkmam für „die schon 7 Jahre lang gewissenhaft verwaltete Schulamts-Kandidatin Antonette Bause die feste Anstellung“.

Am 30. Dezember 1843 erhält sie „ihr Anstellungs-Patent als Lehrerin bei der Mädchenschule in Freienohl“. Sie erhielt schon für ihre Wohnung freie Benutzung vom Brennholz der Schule (17. August 1843). - Am 15. Juli 1845 unternimmt sie einen besorgten „Amtsbesuch“ - im selben Haus: Weil die Brennholz-Besorgung jetzt anders geregelt sei, bittet sie um eine Vergütung, um sich das Brennholz selbst beschaffen zu können „für wenigstens 3 Klafter wie bisher in Natura und zerkleinert“. Wird genehmigt.  1 preußisches Klafter Brennholz: 3,339 „Qubikmeter“ oder 2 – 3 Festmeter.

Am 21. September 1847 geht es im Protokoll der Gemeinde-Versammlung um die Reparatur der Schulzimmer im ganz Alten Rathaus: „Der Bau solle sich auf Abhülfe (so sagte man damals für Abhilfe) der allernötigsten Mängel beschränken...Die Fußböden in beiden Schulstuben und die Beschaffung neuer Fenster an Stelle der alten erblindeten.... Der Lehrerin Bause soll eine Mietentschädigung zuteil werden... Ihr  müsste die Beschlussfassung dieser Versammlung  vorgelegt werden.“

Am 17. Januar 1848 schreibt der Arnsberger Landrat an den Freienohler Amtmann, „...dass die Arbeit bei eintretender günstiger Witterung beginnen und im Laufes dieses Jahres ausgeführt werden kann.“ - Lehrerin Bause gibt am 29. Februar 1848 nach Einladung des Amts ihre sehr gründliche und auch deutliche Stellungnahme ab. Ein gewiss beachtlicher Einblick in den Alltag einer und dieser Lehrerin; im Stil nicht flüssig zu lesen: „...Weil ihre Wohnung zu den Schulstuben gezogen werden soll, muss sie ihre Wohnung in demselben verlassen. Ihr wurde ferner eröffnet, wie unter diesen Umständen sie sich für die Folge selbst eine Wohnung zu beschaffen habe und über die von ihr verlangte Mietentschädigung und ihre Erklärung abzugeben:

Nach meinem Hebezettel vom 17. August 1843 (Bescheinigung von ihrem Amtsbeginn) ist mir freie Wohnung in dem Schulhaus zugesichert worden... Sollte mir diese nun genommen werden, so muss ich fest darauf bestehen, dass mir eine andere Wohnung wieder beschafft wird. Dieselbe muss aber wenigstens die nämlichen Räume enthalten, welche die von mir bisher benutzten im Schulhaus hat und zwar eine Wohnstube, eine Schlafstube, eine Küche und einen Keller. Auch muss ich jedenfalls darauf beharren, dass solche ganz in der Nähe der Schule sich befindet, wenigstens nur so viel als möglich in deren Nähe beschafft wird, damit ich ohne wesentliche Störung des Schulunterrichts meine häuslichen Geschäfte wie bisher selbst besorgen kann, die ich wegen meines geringen Einkommens nicht durch eine Magd oder sonst durch andere ausführen lassen kann. Namentlich lässt es meine karge Besoldung nicht zu, bei anderen Leuten zu Kost zu gehen und diesen ein hohes Kostgeld zu zahlen oder die erforderlichen Lebensbedürfnisse nur durch eine Magd bewirten zu lassen und dieser dafür einen Lohn zu geben. Ich bin also lediglich darauf hingewiesen (heute: angewiesen), dieser Zubereitungen mich selbst zu unterziehen. Überhaupt würde es mir sehr lästig und unangenehm sein, von der Schule und der sich in ihrer Nähe befindlichen Kirche entfernt zu wohnen und wird man es mir um so weniger verargen können, auf alles dieses fest zu bestehen, als mir einst gesagt wurde, freie Wohnung im Schulhaus zusteht und wohl dieses nichts angenehmer und zweckmäßiger ist, als gleichzeitig in der Schule zu wohnen. Ich glaube, es nicht nur mir selber sondern auch der Schulstelle überhaupt schuldig zu sein, dafür zu sorgen, dass sie in gar keine Beziehung beeinträchtigt oder verschlechtert werde, was aber jedenfalls geschehen wird, wenn ich zugeben würde, dass die Wohnung aus dem Schulhaus entfernt von dem verlegt wird. Dann behalte ich mir aber auch noch die Befugnis vor, die mir angewiesene Wohnung vorher in Augenschein zu nehmen und dieselbe nicht anzunehmen, falls sie mir nicht passend oder meinen Wünschen entsprechend sein möge. Sollte es aber der Gemeinde nicht möglich sein, mir eine Wohnung in der angegebenen Art zu beschaffen und sie es in diesem Falle mir selbst überlassen wollte, mir eine Wohnung zu beschaffen, so fordere ich dafür eine Mietentschädigung von jährlich 40 Taler. Diese Forderung kann keinesfalls zu hoch sein, wenn berücksichtigt wird, welche Räume ich mir dafür zu beschaffen habe und wie hoch anständige (=anstehende) Mieten monatlich in der Nähe der Schule zu stehen kommen. Ich werde mich unter keiner Bedingung dazu verstehen, von dieser Forderung auch nur das Geringste abzulassen und muss ich noch nebenbei, falls diese Forderungen von Seiten der Gemeinde akzeptiert werden, oder sie mir in der Nähe der Schule selbst eine Wohnung beschaffen sollte, darauf bestehen, dass – falls der Schulstelle davon etwas vergeben werden sollte – die Genehmigung des Schulvorstandes dazu vorher erfolgt, da ich mich einseitig nicht befugt erachte, die Schulstelle auch nur im Geringsten zu beeinträchtigen .“ Unterschriften: Bause. Lehrerin, Wiethoff, Amtssekretär.

Am 5. Juli 1849 der Beschluss der Gemeinde-Versammlung: „Die beiden Schulen und die Wohnung der Lehrerin im Schulhaus sollen zu Beginn der Ferien repariert werden.“ (Gemeint sind die Jungen- und die Mädchen-Klasse im Alten Rathaus.)

Das Besorgen einer Wohnung für die Lehrerin Bause  - im August 1850 – ist schwierig, weil in den vorgeschlagenen Wohnungen keine eigene Küche für sie sei (beim Schuhmacher Helnerus, bei der Witwe Kehsler). Auf den Vorschlag, sie könne die Kochstelle im jeweiligen Haus mitbenutzen, geht sie nicht ein: „Dieses halte ich mit meiner Stellung als Lehrerin nicht vereinbar.“

Am 1. Dezember 1852 beschwert sich Lehrerin Bause beim Schulvorstand: Pfarrer Brand, Amtmann Devivere, Joseph Funke und Heinrich Sahse: Es geht um die „ordentliche Benutzung der Schultreppe. Dabei belästige die Knabenschule die Mädchenschule.“ Genannt wird „die östliche Seite des Schulhauses“.

Am 12. Februar 1857 hat die Freienohler Gemeinde-Versammlung mit der Überschrift: „Einziger Tagesordnungspunkt“ an die Lehrerin Bause beschlossen „eine Gehaltserhöhung als ein besonderes Anerkenntnis für ihre Leistungen und außerdem erhält sie jährlich im November 3 Klafter Derb-Holz (= gutes, festes Brennholz) aus dem hiesigen Gemeindewald frei Haus und ohne Vergütung. Ein Weiteres war nicht zu verhandeln.“ Die Unterschriften, - die sind wichtig für den kommenden Sommer-: Amtmann Boese, Josef Funke, Heinrich Flinkerbusch, Heinrich Sahse, Friedrich Schwefer, Franz Tönne und Fritz Ernst Kerstholt. - Dieser Gemeinde-Beschluss wird ihr hoch offiziell aus Arnsberg zugeschickt mit der vom 22. Februar genehmigten Gehaltserhöhung und den „veranschlagten 11 Taler 10 Silbergroschen zur Wohnungs- und Gartenmiete“ mit der Unterschrift vom Landrat Freiherrn von Lilien am 23. Februar 1857.


Lehrerin Bause wird zur Schützenkönigin gewählt
Vor dem nächsten aktenkundigen Termin und der nächsten Akte passiert es: Beim Schützenfest 1857 der St. Nikolaus-Schützenbruderschaft wählen Schützenkönig Maurermeister Franz Göckeler mit den Freienohler Schützen die Lehrerin Bause zur Schützenkönigin! Und sie hatte die Wahl angenommen!


Zwei Zwischenbemerkungen:
(1.) Der Pfarrer in Freienohl Franz Joseph Brand, geb. 1808, war gestorben am 9.12.1857 an einem Leberleiden und der im Sauerland herrschenden Ruhr-Krankheit; er hatte schon den Kaplan Böller aus Rumbeck als Vertreter. Vom Pfarrer Brand sind im Pfarrarchiv und im Stadtarchiv Abteilung Freienohl keine Texte gefunden, die Verhaltensweisen von Antonette Bause ethisch negativ gewichten.

(2.) Der  folgende Pfarrer: Johann Heinrich Adams, geb. 1814 in Warstein (also nahezu gleichaltrig mit Antonette Bause), Priesterweihe 1840 (da war Antonette Bause schon 7 Jahre im Schuldienst), erste Stationen: Beringhausen, Suttrop, Pfarrverweser in Madfeld, Kaplan in Kallenhardt (das mag zeigen: er kannte sich wohl aus im Sauerland), Pfarrer in Freienohl am 19.1.1858; er starb 1881 an einem Gehirnleiden. Nur diese Krankheits-Bezeichnung ist aktenkundig; eine medizinisch korrekte Festlegung auf physische oder psychische Ursachen ist gewiss nicht zulässig. Bemerkt sei nur: Eine solche Krankheit entsteht nicht immer von heute auf morgen.

Das Ereignis im Sommer 1857, als er noch gar nicht in Freienohl war, das hat 1858 dem neuen Local-Schulinspektor Pfarrer Adams überhaupt nicht gepasst. Er schreibt der Lehrerin Bause, es sei wiederholt: die schon über 20 Jahre in Freienohl arbeitete und die Freienohler wirklich kannte und deren inzwischen erwachsene Schützenbrüder ihre „alte Lehrerin“ auch kannten, am 17. Juli 1858 seinen Brief:

„Wie ich erfahren (habe: fehlt), haben Sie im vorigen Jahre nicht bloß den von der hiesigen Schützengesellschaft veranstalteten Festlichkeiten beigewohnt; sondern auch dabei sogar die Rolle einer sogenannten “Königin“ übernommen. Damit muss ein solches Verhalten mit Ihrer Stellung als Lehrerin selbstredend  als durchaus unvereinbarlich erscheinen; dieser Ihrem dabei weltlichen Vergnügungen und öffentlichen Aufzügen schon fern stehende Beruf es Ihnen vielmehr zur heiligen Pflicht macht, indem Sie sich mit dem Posten einer bescheidenen Führerin der noch unschuldigen Jugend begnügen, den Ihnen anvertrauten Kindern das vor allem so wichtige und so vorzüglich wirksame, schöne Beispiel eines unzweideutigen jungfräulichen Sinnes und besonderer Eingezogenheit (Zuückgezogenheit) zu geben; so sehe ich mich veranlasst, Ihnen für dieses Jahr, sowie resp. (beziehungsweise) für künftig überhaupt, jedwede Beteiligungen an dem Schützenfeste und der dabei stattfindenden Lustbarkeit hiermit förmlich zu untersagen. Für den Fall, dass Sie auch dieses ausdrückliche Verbot wider Verhoffen (hoffentlich nicht) unbeachtet lassen sollten, haben Sie zu gewärtigen (damit zu rechnen), dass ich ohne Säumnis (sofort) die Einleitung einer Disziplinar-Untersuchung gegen Sie bei der Behörde beantragen werde. - Adams, Pf.“
Eine schriftliche oder auch mündliche  Antwort der Lehrerin Bause ist – leider – nicht aktenkundig. Auch nicht eine Reaktion der Schützenbruderschaft.

Am 21. Februar 1860 beauftragt aus Arnsberg die Königliche Regierung Abteilung des Innern den Kreis-Schul-Inspektor in Hüsten, er möge sich beim Schul-Vorstand in Freienohl für die definitive Anstellung der Lehrerin Bause erkundigen: Sie „seit einer langen Reihe von Jahren in provisorischer Anstellung in Freienohl. Sie verdiene längst die definitive Anstellung. Der Schul-Vorstand möge sich äußern, ob Bedenken dagegen bestünden.“

Noch einmal: „Wegen der definitiven Anstellung der Lehrerin Bause aufgrund ihrer langen Dienstzeit“ fragt am 5. März 1860 aus Arnsberg die Königliche Regierung Abteilung des Innern, unterstützt (!) am 7. März 1860 vom Landrat von Lilien beim Freienohler Schul-Vorstand nach. Der Beschluss des Schulvorstandes vom 13. März 1860, unterschrieben vom Local-Schulinspektor Adams, Pfarrer, vom Amtmann Boese, ferner von Sahse und Funke: „Wenn auch die Leistungen der Lehrerin Bause als Verwalterin der hiesigen Mädchenschule befriedigend zu nennen sind, so hat dieselbe doch während ihrer hiesigen Wirksamkeit nicht den sittlichen Ernst und das eingezogene (zurückgezogen lebende) Wesen, noch auch den religiösen Sinn, sodann vielfach nicht die Folgsamkeit gegen ihren unmittelbaren Vorgesetzten (Pfarrer Adams) bewiesen, welche man überall bei einer für das wichtige Geschäft der Jugenderziehung zu bestellenden Jungfrau vorzugsweise wünscht und erwartet. Der unterzeichnende Schulvorstand bedauert deshalb, hiernach nicht in der Lage zu sein, eine definitive Anstellung der Bause aus ihrer Eigenschaft als hiesige Lehrerin mit gutem Gewissen befürworten zu können.“
Belege für das Fehlen der Folgsamkeit, konkrete Beispiele für diese Beurteilung sind nicht aktenkundig.

Am 10. März 1860 attestiert der Arnsberger Arzt Dr. Woerner: „Die Lehrerin Bause in Freienohl wird von mir seit einiger Zeit an einem mit sehr großer Kraftlosigkeit verbundenen Leiden behandelt, welches derselben während der nächsten 6 bis 8 Wochen die Wahrnehmung ihres Dienstes unmöglich machen wird.“
Einschub: Dr. med. Arnold Woerner, geb. um 1821, prakt. Arzt in Burbach, seit 27.2.1846 in Arnsberg, studierte in Bonn und Berlin, Promotion 28.1.1845, Approbation Oktober 1845; seit 1856 „Assistenzarzt 2ten Aufgebots“.
Eine Notiz von der Regierung aus Arnsberg vom 14. Juli 1860: „Schulaspirantin Sophia Götter aus Rüthen übernimmt die Vertretung für Lehrerin Bause.“

Am 31. Juli 1860 schreibt der Freienohler Schulvorstand einen Brief „An die Schulverwalterin Bause z. Zt. in Arnsberg.“ (Zwischenbemerkung: diese Ortsangabe ließ auf die Idee kommen, dass Antonette Bause aus Arnsberg stammt und während ihres Krankseins auf ihr Elternhaus angewiesen zu sein schien. Familysearch.org bestätigen die Daten.) „Weil seit Ihrer Erkrankung die hiesigen Schülerinnen eine so lange Zeit des Unterrichts entbehrt haben, dass es nicht zulässig sein wird, ihnen in diesem Jahr weitere Ferien zu gewähren, so veranlassen wir Sie, sich darüber zu äußern, ob Ihnen nach Ihrer Meinung die Rücksicht auf Ihre Gesundheit schon während der Monate September und Oktober die persönliche regelmäßige Ausübung Ihres Dienstes gestatten wird und im ..(?)... Falle binnen 8 Tagen ein ärztliches Attest hierüber einzureichen, damit wir ...(?)... im Stande sind, um auf Grund desselben für Ihre fernere Stellvertretung zeitig genug die nötige Vorsorge zu treffen.“ gez. Adams, Pfarrer; Boese, Amtmann.
 
Aus dem Schulvorstand vom 21. August 1860 und dem Briefentwurf des Amtmanns nach Arnsberg vom 28. August 1860: „Seit Ostern ist die Lehrerin Bause fast anhaltend bettlägerig krank gewesen. Wegen der Erkrankung ist seit dem Frühjahr viel Unterricht ausgefallen. Deswegen werden für die Mädchenklasse die Ferien ausfallen. Vertretung hat ja übernommen die Schulaspirantin Sophia Götter.“
In der Zwischenzeit (August 1860 bis März 1866) scheint über Lehrerin Antonette Bause nichts aktenkundig zu sein.
Am 7. März 1866 beantragt die Lehrerin Antonette Bause bei der Regierung in Arnsberg, dem Landrat von Lilien: „die Lehrerin-Schulstelle zu Freienohl mir definitiv zu verleihen, da ich dieselbe seit 1836 verwaltet habe und wie ich glaube zur Zufriedenheit meiner vorgesetzten Behörden und der Einsassen von Freienohl. - Auch habe ich 3 Jahre die Schullehrerinnenstelle zu Calle versehen, ebenfalls zur Zufriedenheit meiner Vorgesetzten und der ganzen Gemeinde. Meine dreißigjährige Wirksamkeit in der Schule zu Freienohl, wo ich jedes Jahr 116 Schulkinder in den Elementargegenständen , wie auch in den weiblichen Industrie-Arbeiten (Hauswirtschaft, Textil-Handarbeit)zu unterrichten habe, ist seitens der Behörde stets anerkannt und auch gegen mein moralisches Betragen ist niemals eine Beschwerde erhoben. Meine Zeugnisse und meine provisorische Anstellung sind dem Herrn Schulinspektor Pfarrer Schlüter zu Hüsten (genauer: Kreis-Schulinspektor und Dechant) bereits zu diesem bezweckenden Antrag übergeben.“ Der Landrat notiert am Rand: „Gesehen“.

Dechant Schlüter reicht den Antrag weiter an den Freienohler Schulvorstand am 9. März 1866. Der kommt zu seinemBeschluss am 16. April 1866. Der Freienohler Amtmann Ley reicht die Unterlagen am 18. April 1866 zurück.  - Der Freienohler Schulvorstand Pfarrer Adams, Amtmann Ley, Heinrich Sahse und Josef Funke beschließen – nach der Protokoll entsprechenden Einleitung: „Nach reichlicher Erwägung erklärte der unterzeichnete Schulvorstand einstimmig: Da die in dem Beschluss vom 13. März 1860 gegen die definitive Anstellung der Lehrerin Bause hierselbst geäußerten Bedenken noch fortbestehen, die Lehrerin insbesondere auch jetzt noch nicht den sittlichen Ernst und das eingezogene Wesen, sowie den religiösen Sinn und die Folgsamkeit gegen ihre unmittelbaren Vorgesetzten bewiesen, welche wir von einer Lehrerin wünschen und erwarten müssen, so bedauern wir auch dieses Mal nicht in der Lage zu sein, eine definitive Anstellung der Lehrerin Bause in ihrer Eigenschaft als hiesige Lehrerin befürworten zu können.“

Wieder fehlen Belege, Beispiele. Die Freienohler Vorstandsmitglieder Heinrich Sahse und Josef Funke, FreienohlerEingesessene, Gemeinde politisch höchst engagiert, haben sich vielleicht gedacht: Die gesagten Gründe sind nicht immer die wahren Gründe. Doch was heutzutage als „wahre Gründe“ angesehen werden kann, ist ja nicht so ohne weiteres auf die damalige Zeit zu übertragen. Obgleich die schon erwähnte  juristische Spruchweisheit bekannt gewesen sein dürfte: „Ein Huhn springt nicht über die Mauer.“; oder das schon ältere Landsknechtslied: „Es können nit zwei Hahnen auf einem Miste stah'n.“
Bemerkenswert ist dann der Beschluss der (politischen, also nicht der kirchlichen) Gemeindeversammlung Freienohl vom 26. Juli 1866: Sie zahlt aus der Gemeinde-Kasse  der Lehrerin Bause und dem Lehrer Lutter eine Gratifikation von je 15 Taler, unterzeichnet vom Amtmann Ley. -

Zwei Jahre weiter. Am 30. Oktober 1868 schreibt der Schulinspektor Dechant Schmidt aus Hüsten (ein neuer Dechant) an den Freienohler Amtmann Ley: „Die Lehrerin Bause von Freienohl hat wiederholt um definitive Anstellung gebeten. Das Resultat der diesjährigen Prüfung war im ganzen ein völlig befriedigendes, und glaube ich, dass die Lehrerin längst begründete Ansprüche auf definitive Anstellung hatte. Zudem scheint mir ein Hauptgrund ihrer Kränklichkeit in der Nichterfüllung ihrer langjährigen Bitte zu liegen, was selbstredend auf die Schule nachteilig einwirkte. Ich habe mit dem Herrn Pastor (Adams) über den Gegenstand eingehend gesprochen und von demselben die Versicherung erhalten, dass er nicht mehr gegen (unterstrichen) die definitive Anstellung sein würde, obgleich er aus Gründen auch nicht dafür (wieder unterstrichen) sein könne. Er würde aber bei der zu diesem Zwecke anberaumten Sitzung nicht erscheinen. Ich bitte daher Euer Wohlgeboren (Zeit übliche Anrede) recht bald zu dem fraglichen Zwecke den Schulvorstand zu berufen und mir die Verhandlung einzusenden. Nach einer bestehenden Verordnung muss die Lehrerin entweder definitiv angestellt oder ihres Dienstes entlassen werden. Zu letzterem werden schwerlich Gründe genug vorliegen.“
Anmerkung: leider ist in der Akte AA 1361 zwischen dem oben zitierten Text-Blatt und dem nächsten vom 10. November 1868 irgendwann ein Blatt entfernt worden.

Der Freienohler Amtmann Ley berichtet am 10. November 1868 dem Kreis-Schulinspektor Dechant Schmidt in Hüsten, „dass der Herr Pfarrer Adams an dem Beschluss trotz der nach der beifolgenden Einwände vorschriftsmäßig bewirkten Einladung nicht teilgenommen hat...“

Antonette Bause wird endlich, erst nach 36 Dienstjahren beamtete Lehrerin

Am 18. März 1869 bescheinigt die Königliche Regierung Arnsberg, Abteilung des Innern: „Die Schulamtskandidatin Antonette Bause wird zur Lehrerin an der katholischen Elementar-Mädchenschule zu Freienohl hierdurch definitiv ernannt.“ Zur Erinnerung: von 1833 bis 1869, also über 36 Dienstjahre Lehramtskandidatin!


Am 3., 4. Januar 1873 bittet Lehrerin Bause um Versetzung in den Ruhestand – nach 40 Dienstjahren! „Vom Schulvorstand – vorher von der Gemeinde-Versammlung – wurde der Antrag einstimmig als begründet, sowie die langjährige segensreiche Wirksamkeit der Lehrerin Bause in hiesiger Gemeinde anerkannt und deshalb einstimmig beschlossen, mit Rücksicht auf die Gebrechlichkeit und das vorgerückte Alter der Antragstellerin eine jährliche Pension von 160 Taler zu gewähren.“ Der Arnsberger Landrat von Lilien genehmigt den Antrag und die Beschlüsse.


Es kann angenommen werden, dass Lehrerin Antonette Bause von Freienohl umgezogen ist in ihre Heimatstadt Arnsberg, denn sie taucht nicht auf in den Freienohler Friedhofs-Listen.
Wenn Lehrerin Antonette Bause für die Freienohler Jung-Männer-Welt um 1850, 1860 „sittlich gefährdend“ gewesen wäre, dann hätten sich die Freienohler Eltern schon für ihre Versetzung eingesetzt. Und der Schützenkönig Franz Göckeler, der führende Bauunternehmer in Freienohl, hätte sie nicht zu seiner Schützenkönigin erwählt. Darüber ist nichts aktenkundig.

Und ob der Hintergrund der „demokratischen Lieder“ vom politisch engagierten Lehrer Leismann noch bei dem Verhalten von Pfarrer Adams und Lehrerin Bause eine Rolle spielte, ist ebenfalls nicht  aktenkundig. Gewiss auch nicht, ob die St. Nikolaus-Schützen-Bruderschaft mit ihrem Schützenkönig Franz Göckeler eine Vorahnung hatten von den Erfahrungen des 20. und 21. Jahrhunderts zur theologisch bedachten Anthropologie oder anthropologisch bedachten Theologie der Gleichwertigkeit der Geschlechter, ist auch nicht aktenkundig. Ein Korrektur-Leser fragte einmal nach: „Und ein studierter Pastor, wusste der nichts von der Egalité aus den Arbeiten der Marie le Jars de Gournay vom frühen 17. Jahrhundert?“ - „Um 1850, 1860 bestimmt nicht.“
Aber aktenkundig ist aus den Haushalts-Finanz-Akten der Freienohler Schule vom 1. April 1907, und vorher schon über mehrere Jahre (nicht alle Haushalts-Finanz-Akten wurden eingesehen):: „Lehrerin Antonette Bause hat bei der Freienohler Sparkasse ein Vermächtnis hinterlassen zur Anschaffung von Lernmitteln für arme Kinder von 151,50 M.“

Ein ausführliches, geradezu selbstverständliches Plädoyer für den Antonette-Bause-Platz an der Stelle der Alten Schule!

Im Stadtarchiv Meschede, im Alten Amtshaus Freienohl können die Freienohler Akten eingesehen werden unter diesen Nummern: 1310, 1314,1361,1362,1367 und im Freienohler Pfarrarchiv A 11.
 

Franz Göckeler
Beim Schützenfest 1857 der St. Nikolaus-Schützenbruderschaft wurde Maurermeister Franz Göckeler Schützenkönig. Selbstverständlich war seine Schützen-Königin die in Freienohl hochangesehene Lehrerin Antonette Bause! Ihr Arbeiten in der Mädchenschule hatte er seit Jahren kennen gelernt, von all den üblichen Reparaturen, die im Laufe der Zeit in einem Klassenraum anfallen. Man kennt sich durch das Zusammenleben, Zusammenarbeiten zwischen Eltern, ihren Schulkindern, der Lehrerin und dem Lehrer. Der Schützenbruder und Schützenkönig kannte ihren aktiven Lebensstil. Sonst hätte Antonette Bause die Wahl der Schützen sicher nicht angenommen.

Damit hat der Freienohler Maurermeister und Bauunternehmer Franz Göckeler, Schützen-Hauptmann und Schützenkönig der Freienohler St. Nikolaus-Schützenbruderschaft mit geholfen die Leistungen der Lehrerin Antonette Bause in Freienohl zu würdigen. Er gehört auch zu jenen Freienohler Handwerksmeistern, die mit Hilfe ihres beruflichen Könnens und Herumkommens einiges Lebenswichtige erfahren, verstanden haben, manchmal auch dank der Ehefrau aus dem Nachbardorf.

Biographische Daten des Franz Göckeler:
Der Vater des hier gemeinten Franz Göckeler hieß auch Franz, er war verheiratet am 17.1.1926 mit Margaretha Cohsmann. Diese Beiden hatten drei Söhne: Franz, Kaspar und Fritz, alle Maurer, im Baugeschäft. Der älteste Sohn ist der für das Jahr 1858 gewichtige.
Franz Göckeler, geb. etwa 1813/14; Maurermeister, Unternehmer; mit dem Beinamen: Thrinen; gest. 10.9.1897; Alte Haus-Nr. 107 a(Chausseestr. / Hauptstr.).
Erste Heirat: am 16.5.1854 mit Christine Tönne: geb. 5.1.1831; gest. 24.4.1866; eine Tochter: auch Christine: geb. 5.2.1866; gest. 8.4.1866 (2 Monate junges Baby; seine Mutter starb 16 Tage später, in der Sterbeliste ist keine Ursache angegeben; im Jahr 1866 gab es 25 Verstorbene, davon 11 Kinder!).
Zweite Heirat: am 24.8.1867 mit Maria Catharina Margaretha Franzes aus Niederberge: geb. etwa 1813; gest.24.4.1882; eine zweite Heirat war damals geradezu selbstverständlich und lebensnotwendig.Kinder aus dieser 2. Ehe: Sohn: geb. 7.2.1869, gest. 7.2.1869 (im Friedhofs-Register namenlos; Gertrud: geb. 23.2.1870, gest. 21.4.1870. - Einiges mitgemacht hat diese Familie!

Dieser Franz Göckeler hat nicht nur die üblichen Wohnhäuser gebaut. Er war auch Bau-Unternehmer. Die Akten zeigen für Fachleute vom Bau sehr ausführliche Planungen von der Reparatur des ganz alten Rathauses mit dem Einbau von zwei Klassenzimmern (zwischen der jetzigen Volksbank und dem Neubau der sogen. Alten Schule: jetzt Friseur-Salon von Frau Friseurmeisterin Brigitte Bornemann), dann Planung und Bau der „Zwischen“-Schule mit dem Amtshaus. Gerade für dieses Gebäude war Franz Göckeler nicht nur als Maurermeister und Bau-Unternehmer tätig, sondern auch politisch für unsere  Dorf-Gemeinde. Denn dieses Gebäude sollte als Schule zuerst woanders hinkommen, in den Gördes´schen Garten. Aber dann erwies sich der Garten der jüdischen Familie Leser Rosenthal als günstigster Bauplatz für Freienohl... politische Aktivität! Die wird hier nicht weiter entfaltet; dafür gibt es es in einem anderen Text das Schul-Kapitel.

Also Franz Göckeler: Familien-Erfahrung, Maurermeister, Bau-Unternehmer, politisches Engagement für Freienohl: die besten Voraussetzungen für seine Mitgliedschaft in der Freienohler St. Nikolaus-Schützenbruderschaft. 1852 steht er im Protokoll-Buch bei ihren Vorstands-Mitgliedern und unterzeichnet am 2. Februar 1852 diesen Beschluss: „Wegen der ungünstigen augenblicklichen Zeitverhältnisse soll erst am 12. April definitiv beschlossen werden, ob das Schützenfest gehalten wird.“ Am 2. Februar 1854 ist Franz Göckeler Schützen-Hauptmann, berät und entscheidet mit: „Wegen der vorig jährig statt gehabten (ungewohntes Deutsch) Miss-Ernte, der bereits eingetretenen und voraussichtlich bis zur nächsten Ernte dauernden Teuerung soll eine Schützenfest-Feier in diesem Jahr  nicht statt heben.“ – 1857 ist Franz Göckeler Schützenkönig!


Bericht: Heinrich Pasternak