Die Geschichte der St. Nikolaus Pfarrei Freienohl

Abschrift aus dem Buch "Geschichte der Pfarreien des Dekanats Arnsberg"
Herausgegeben von F. A. Höynck, emerit. Pfarrer, ca. 1910. Verlag von Ernst Severin in Hüsten

Pfarrei Freienohl

Seelenzahl: 1800 Katholiken neben 2 Protestanten und 9 Juden.
Bischöfl. Kollation
Etwa 1910

Der Pfarrort – Entstehung der Pfarrei

Am rechten Ufer der Ruhr, Freienohl gegenüber sind noch die Spuren einer alten sächsischen Wallburg, „die schietlike Borg“ genannt, wahrzunehmen. In der späteren Zeit bestanden an unserem Orte zwei Niederlassungen. Der Haupthof, auf dem ein Schulte wohnte, daher Schultehügel genannt, besaß Grund und Boden unterhalb Freienohls, das sogenannte Schultenohl, eine andere Niederlassung, deren Grundstücke von Wildshausen bis oberhalb Freienohl sich erstreckten, war das sogenannte Langenohl. Allmählig schlossen sich die zerstreut liegenden Wohnungen enger zusammen, und so entstand nun um den Schultenhügel ein Dorf, das später zur Freiheit erhoben wurde. Der Name Freienohle kann nicht von dem letzteren Umstand abgeleitet werden, da er schon früher z. B. 1318 in einer Rumbecker Urkunde sich findet, er wird vielmehr auf den persönlichen Stand der Bewohner sich beziehen = das Ohl der freien Leute. Die gedachte Entstehung des Ortes spiegelt sich noch später in dem Erwähnen von zwei hierher gehörigen Bauerschaften wieder

Die Freiheit mit Lippischem Rechte erhielt der Ort durch Graf Gottfried IV. von Arnsberg 1364. Die betreffende Urkunde, welche bei Seibertz Nr. 776 zu lesen ist, wird freilich in dieser Form als unecht anzusehen sein, aber ihr Inhalt ist geschichtliche Wahrheit. Denn bei dem Verkauf der Grafschaft Arnsberg im Jahre 1368 steht Freienohl schon mitten unter den villis et oppidis, das ist den Freiheiter Hüsten, Allendorf, Sundern, Langscheid usw., und in dem Güterverzeichnisse des gedachten Grafen wird es unter der Rubrik: Vrygede (Freiheiten) aufgeführt. Nach dem nämlichen Verzeichnisse hatte der Graf in Freienohl den Zehnten zu erheben, im Ganzen 80 Malter, ferner an Wortgeld oder Hauszins 30 sol., Angaben, die sich ebenso in der unechten Urkunde von 1364 vorfinden, endlich an Bede 40 Mk. zu fordern, von denen 1371 zwölf Mk. an das dem Joh. Schürmann in Arnsberg verliehenen Burglehn überwiesen wurden (solvend. In Vryenoyle de precario ibidem).



In der Urkunde von 1364 wird auch der Kirche in Freienohl gedacht: „Fort me, sagt der Graf, so hebbe wh ene gegeben dei wolmeine, die gelegen is tusken den twen deipen heiken, wat dar vau salt und van der tobehorige, dat sol komen to gelügte in ere kercken.“ Die Kirche in Freienohl war von Calle abgetrennt, weshalb sie noch 1716 bei der Bisitation als ecclesia olim filialis de Calle angeführt wird. Wann und wie die Entwicklung zur selbständigen Pfarrei vor sich ging, ist nicht genau zu bestimmen. Zwei Urkunden des Grafen Gottfried III. von Arnsberg, die hierüber reden, sind unecht. Nach ihren Angaben war in Freienohl anfangs ein oratorium devotarum oder „der andächtigen füstern Betthuß“ gewesen, und der Vater Gottfrieds III., der Boderikus benannt wird, hatte vor Zeiten, etwa um 1200 die Pfarrei errichtet. Um die Stiftung aufzubessern, schenkte Gottfried III. der Kirche 1236 eine Wiese hinter dem Pflasterberg, wo früher ein Fischteich gewesen war, von deren Ertrag, 7 Pf. Wachs, ein ständiges Licht vor dem hl. Sakrament und Kreuz im hl. Grabe während der Karwoche unterhalten werden soll, ferner gab er ihr das ausschließliche Recht des Bräukessels (proprium lebetem) und das Recht, ihre Schuldner zu pfänden. Im folgenden Jahre überwies er dem Pfarrer Sebaldus von der Becke eine Wohnung, welche die Parochianen unterhalten sollten, sodann das Gemeinderecht, Freiheit von den Zehnten, und die Fischerei, wofür an den 4 Hauptfesten öffentliche Kirchengebete für seine Familie verrichtet werden müssen.
          
Einige dieser Angaben werden durch die spätere Übung gestützt. Unter der langen Reihe von Wohltätern, deren Namen bis ins 19. Jahrhundert abgelesen wurden, und für welche in der Kirche gebetet wurde, steht unsere Grafenfamilie an der Spitze: „Graf Boderikus fundator parochiae 1200, Graf Bodardus fundator oppidi, comes Godefridus filius et successor Boderici, etiam fundator parochiae, edit ecclesiae pratum retro Plastenberg 1236“. Die Grafenwiese mit ihren 7 Pf. Wachs steht in den Rechnungen und Lagerbüchern der Kirche regelmäßig an erster Stelle. Was aber die Errichtung der Pfarrei um 1200 durch den Grafen Boderich (diese Namensform statt Gottfried kommt sonst nicht vor) angeht, so ist sie zu früh angesetzt. In dem lib. Val., der 100 Jahre später entstand, ist von einer Kapelle oder Kirche in Freienohl noch keine Rede. Daraus folgt freilich nicht, dass damals jedes Gotteshaus gefehlt habe, wohl aber, dass damals noch kein eigener Geistlicher am Orte war, denn nur Nebenkirchen mit eigenen Geistlichen kamen für die Zehntberechnung des lib. Val. in Betracht. In dem Verlauf der Grafschaft Arnsberg (1368) wird ebenfalls von einer Kirche in Freienohl nichts gesagt. Indessen werden hier auch andere anerkannte Pfarrkirchen nicht ausdrücklich genannt, sofern ihr Name in den vorausgegangenen castris, oppidis, villis schon vorgekommen war, wie es bei Freienohl der Fall ist. Genau werden in der Verkaufsurkunde 1368 diejenigen Kirchen und Benefizien aufgezählt, welche zum Patronat des Grafen gehörten. Indem auch hier Freienohl unerwähnt bleibt, folgt daraus, dass die hier etwa vorhandene Kapelle oder Kirche dem gräflichen Patronat nicht unterstand. Aus diesem Grund sind wiederum die Stiftungen und Schenkungen aus dem 13. Jahrhundert verdächtig, weil die Grafen in anderen Fällen auf Grund der Dotation das Patronat nachdrücklich forderten und festhielten. Es scheint, dass in den Urkunden von 1230 und 1236 Wahrheit und Dichtung vermengt sind, während die Gründung der Pfarrei 1200 frei erfunden ist.


    Die Freienohler Pfarrkirche eingebettet im Ortszentrum           

Eine örtliche Überlieferung weiß, in Übereinstimmung mit der obigen Angabe, von einer Kapelle, die von einer Genossenschaft religiöser Frauen gegründet sei, und welche nach deren Abgang für die Ortsbewohner fortbestehen blieb. Die Überlieferung sagt weiter: „Die 1750 niedergerissene Kirche soll die alte Klosterkirche gewesen sein, was um so mehr zu vermuten, weil nach Aussage aller Leute der Eingang oben herein, und wo jetzt der Bühn ist, ein Betchor gewesen sein soll. Auch sollen sich in der Nachbarschaft noch mit Steinen besetzte Plätze finden, wohl noch Spuren der ehemaligen Klostergebäude.“ Das Aufhören der klösterlichen Gemeinschaft wird damit erklärt, „dass aller mehr als wahrscheinlichen Vermutung nach die Jungfern nach Rumbeck versetzt sind. Eine sichere Nachricht gibt uns eine Rumbecker Urkunde von 1375, worin er „Kirchherr“ Heinrich in Freienohl erscheint, ein Titel, der Kirche und Pfarrei voraussetzt. Im Mescheder Kalansverzeichnisse werden ohne Zeitangabe zwei andere Kleriker aus Freienohl genannt, die ohne näheren Amtstitel sind, und deshalb am besten als Seelsorgsgeistliche vor Errichtung der Pfarrei genommen werden. Im Jahr 1447 lebte Siedfried Racke, der im Gegensatz zu den patores parochialium ecclesiarum (Kalle, Velmede) als pastor curate capelle in Vrienol bezeichnet wird. Der Ausdruck capella streitet nicht gegen das Vorhandensein einer Pfarrkirche und bedeutet hier nichts, als eine von der alten Pfarrkirche (Calle) abgetrennte jüngere Kirche, deren Inhaber für seinen Kreis die Cura primaria, d. i. die selbständige Verwaltung der ganzen Seelsorge, hatte.

Der Mutterkirche bleib in solchen Fällen nur ein Ehrenvorrang, das Recht der Investitur und das Recht für die auf dem alten Pfarrverbande ruhenden Leitungen die Tochterkirche weiter heranzuziehen: In dieser Hinsicht heißt es daher in dem 1681 erneuerten Statut der Mescheder Dekanie: „Calle cum Vrienohle simul ministrabunt“, d.h. Freienohl musste mit Calle für die Prokuration der auf der Dekanatskonferenz versammelten Geistlichen eintreten. Ähnlich heißt es in einem Verzeichnis der Mescheder Dekanie, welches den päpstlichen, von den einzelnen Pfarreien zu leistenden Zehnten angibt: Calle cum capella (Freienohl) 8 sol. 4 den, Wenholthausen cum capella (Grevenstein) Meschede cum capella (Eversberg). Freienohl (ähnlich Grevenstein und Eversberg) wird also nicht selbständig in der Reihe der Pfarrkirchen aufgeführt, sondern hat als Abspliß von Calle seinen Anteil an der alten, für die Mutterkirche bestimmten Tage beizutragen. Wir nehmen demnach an: Freienohl hatte frühzeitig ein Gotteshaus, vielleicht ursprünglich das Oratorium für eine fromme weibliche Genossenschaft, an demselben waren bald nach der Zeit des lib. Val. eigene Geistliche angestellt, und diese hatten vor 1375 die pfarrlichen Rechte errungen.


                       Innenraum der Pfarrkirche vor 1959

Die Pfarrei beschränkt sich, abgesehen von einigen, meist neu entstandenen Häusern in Brummlingsen, Giesmecke und Langelauf den Ort Freienohl. Der Dechant Freusberg regte 1788 die Einpfarrung von Dinschede, Öventrop, Glösingen, Wildshausen an, um die schwachen Einkünfte des Pfarrers zu verbessern. Der Pfarrer von Arnsberg sei hiermit einverstanden, wenn ihm die hüstenschen Dörfer Wennigloh und Niedereimer überwiesen würden. Auf ein Gutachten des geistlichen Rats Neesen hin (19. Januar 1789) wurde indes der Anregung keine weitere Folge gegeben. Die Zahl der Kommunikanten betrug 1716: 250, was ungefähr einer Bevölkerung von 400 Seelen entsprechen würde, 1819 sind 821 Einwohner gezählt, und seitdem hat sich der Ort, der an der Arnsberg-Bewerunger Provinzialstraße liegt, Sitz eines Amtes und Station der Ruhrtalbahn geworden ist, weiter entwickelt und zählt zur Zeit 1800 Katholiken mit 412 Schulkindern, die von 6 Lehrkräften unterrichtet werden. Die Einwohner sind meistens kleine Landwirte, Handwerker und Arbeiter auf den benachbarten Fabriken.

Kirches – Baupflicht

Ob die alte 1750 abgebrochene Kirche wirklich mit dem alten Nonnenoratorium eins gewesen sei, ist nicht sicher zu erweisen. Sie verehrte den hl. Nikolaus als ihren Patron, feierte am Sonntag nach dem 24. Juni ihre Dedikation und hatte 1716 drei Altäre in hon. S. Nikolai –v.M.v. – s. Antoni. In dem letzteren Jahr war der Bau schon so sehr verfallen, dass eiserne Bänder angebracht werden mussten, um den Einsturz aufzuhalten.
          

                         Hochaltar der Pfarrkirche vor 1959          

Das anstoßende Beinhaus war 1710 abgebrannt. Nachdem die baufällige Kirche 1750 niedergerissen war, wurde in diesem und im folgenden Jahre ein Neubau aufgeführt, b. i. die gegenwärtige, neuestens erweiterte Kirche. Die Kosten beliefen sich auf 3000 Rchst. – die der Pastor Pöttgen „ohne besondere Verletzung des Kirchenvermögens teils durch Kollektieren, teils durch andere kluge Weise in jenen noch goldenen Zeiten zusammengebracht“. Die Konsekration vollzog am 24. Juni 1753 der Kölner Weihbischof Franz Kaspar v. Sierstorp, der als Gedenktag der Kirchweihe den ersten Sonntag im August festsetzte.

Die Kirche wird also beschrieben: Renaissance (Barock), einschiffig, zweijochig mit Westturm, östliche Erweiterung neu, früher dreijochig, Chor einjochig mit 3/6 Schluss, Sternengewölbe zwischen rundbogigen Gurten auf Wand- und Eckpfeilern, Tonne im Turm, Fenster und Schalllöcher rundbogig, Turmportal gerade geschlossen mit Pfeilereinfassung und Bekrönung.

Mit derselben Tatkraft sorgte Pöttgen für die innere Ausstattung der Kirche. Zunächst wurden drei neue Altäre, die mit Reliquien der hl. Ursula versehen waren, aufgestellt. Sie führten die früheren Titel fort, doch fügte man einige Heilige bei, dem Hauptaltar: Joh. Ev. und Fr. Xaverius, dem Muttergottesaltare: Agatha und Lucia, der dritte Altar wurde jetzt geweiht an erster Stelle dem hl. Joseph, an zweiter Stelle dem hl. Antonius v. Badua, Fabian und Sebastian. Eine neue Monstranz erwarb Pöttgen 1764 für 70 Rchst.; 1765 schaffte er neue Kirchenbänke an, ließ 1766 die Altäre für 184 Rchst., 1767 Kanzel, Taufe und Beichtstuhl für 81 Rchst. illuminieren, ließ 1770 einen neuen Kelch für 42 Rchst., die zum größten Teil der Pfarrer Schulte in Hirschberg hergab, anfertigen, beschaffte 1771 zwei neue Fahnen, im selben Jahre zwei neue Glocken für den Turm, die der Rumbecker Propst Engelbert Kunst benedizierte. Eine derselben sprang halb und wurde neu gegossen; sie trägt die Inschrift: „Die Lebenden rufe ich, die Gewitter breche ich, die Toten beweine ich 1778“. Die zweite tat ihren Dienst bis 1842, wo sie eingeschmolzen und durch drei neue ersetzt wurde mit den Inschriften:

1.      Fondue par J. B. du Bois en 1843.
2.      Gegossen von J. B. du Bois im Jahre 1843.
3.      J. B. du Bois fecit anno 1843.

Eine neue Orgel für 527 Rchst. wurde 1801 aufgestellt.

Die Kirche von 1750 war allmählich nicht nur im Inneren etwas vernachlässigt, sondern vor allem wegen des starken Anwachsens der Bevölkerung zu klein geworden. Seit 1850 sprach man von Ausbesserungen und Erweiterung, ließ auch kleinere Ausbesserungen eintreten und brachte 1883 durch freiwillige Beiträge über 1500 Mark für neue Fenster zusammen.

Der nach dem Kulturkampf angestellte Pfarrer Falter nahm die Sache tatkräftig in die Hand und erfüllte den Wunsch der Gemeinde, die räumlich ungenügende Kirche zu erweitern und die notwendige Ausstattung des Innern durchzuführen. Der Erweiterungsbau war Herbst 1886 soweit vorangeschritten, dass er am 28. Oktober ds. Js. die kirchliche Benediktion erhielt. Dazu kam ein vollständig neues Inventar: 3 Altäre, 2 Beichtstühle, Taufstein, Kanzel, Kommunionbank, Fenster, Orgel und Kreuzweg, der 19. Februar 1888 errichtet wurde. Der Hochaltar ist mit einem schmiedeeisernen Tabernakel versehen. Die Konsekration erfolgte am 13. September 1890 durch den hochwürdigsten Weihbischof Augustinus Gockel.

Die Kosten, insgesamt 54.000 Mk., waren bei der Bedürftigkeit der Gemeinde nicht so leicht aufzubringen. Eine für die Provinz Westfalen bewilligte Hauskollekte ergab 20.000 Mk., eine Kirchenkollekte 4.850 Mk., außerdem liefen größere Gaben von Privaten und der Provinzialkasse ein, 2.278 Mk. ergab der vorhandene Baufonds, 7.000 Mk. wurden aus der Stiftung Sasse und 12.000 Mk. Schuldkapital, das bis 1950 zu tilgen ist, von der Gemeinde aufgenommen.

Was die hauptpflichtigen Zehntherrn angeht, so liest man bei dem Bau von 1750 nichts von ihrer Mitwirkung. Fast der ganze Zehnten war, wie wir schon hörten, in den Händen der Arnsberger Grafen und ging von ihnen auf die folgenden Landesherrn über. Nur auf den nach Wennemen gelegenen Grundstücken, die wahrscheinlich später in die Freienohler Flur eingezogen und ungefähr ihren zehnten Teil ausmachten, hatten die Beerbten von Wennemen das Zehntrecht, und dieser Zehnten – Einiges davon war freilich im Laufe der Zeit verloren gegangen – wurde von den Pflichtigen mit 80 Taler abgelöst. Zur Sicherstellung ihrer Baupflicht gaben sodann die Zehntherrn  den ganzen Ablösebetrag an die Kirche, welche auf alle weitere Ansprüche verzichtete (6.Juli 1859). Der Fiskus hatte um 1820 für seinen Zehnten zunächst eine jährliche bare Zehntlöse von 110 Taler mit den Pflichtigen vereinbart, später erfolgte die Ablösung, und hierauf zahlte der Fiskus zur Sicherstellung seiner Baulast am 20. November 1876 ein Kapital aus, das 1885 mit den zugewachsenen Zinsen auf 2.173 Mk, sich belief.

Die Unterhaltung der übrigen kirchlichen Gebäude: Pfarr- und Küsterhaus, Turm mit Zubehör, Mauer um den Kirchhof oblag seit alters her politischen Gemeinde. Als die letztere 1878 Schwierigkeiten machte, kam es zwischen ihr und der Kirchengemeinde zu einem Rechtsstreit.
         
Eine Kapelle außerhalb des Dorfes an dem Rümpcker Bach baute 1707 der Bürgermeister Holzapfel auf seine Kosten „zu Ehren Gottes, der allerseligsten Jungfrau und anderer Heiliger, sonderlich s. Anton. de P. ct s. Huberti“, weshalb der Visitationsbericht 1716 von einer capella benedicta spricht. Später erhielt sie einige Legate. Der Stifter selbst vermachte zwei Kämpe an die Pastorat für zwei Messen, die hier gelesen werden sollten. Die Kapelle wurde allmählich vernachlässigt, und das gab dem erzbischöflichen Kommissar Veranlassung, am 25. Oktober 1799 die Einleibung des Kapellenvermögens in den Kirchenfonds zu verfügen. Bis um 1830 wurde sie noch dann und wann benutzt, nachher ganz verwahrlost und endlich 1847 abgebrochen. Zum Ersatz baute man auf dem Kirchhof eine neue Kapelle.

(Richtigstellung: Die Ruemecker Kapelle wurde nicht 1847 abgerissen, sondern auf den neu angelegten Friedhof nahe der Pfarrkirche versetzt. Sicherlich brachte man sie dabei wieder auf „Hochglanz“ und beseitigte die Schäden. (Werner Gerold, Pfr.))


         Hochaltar in der Freienohler Pfarrkirche           

Der Kirchhof ist Eigentum der Kirchengemeinde. Er wurde 1820 statt des alten um die Kirche liegenden Begräbnisplatzes angekauft und seitdem mehrmals vergrößert. Von der Kirche ist er ein paar Minuten entfernt.

Das Besetzungsrecht der Pfarrstelle hatte der Erzbischof von Köln, der auch in dem schon angeführten Verzeichnisse bei Vinterum und Mooren als Kollator genannt wird. Da er es nicht als Landesherr mit dem Ankauf der Grafschaft Arnsberg erworben hatte, so muss es ihm als Ordinarius zugestanden haben. Die Investitur erteilte der Dechant von Meschede, derselbe, der den Pfarrer der Mutterkirche Calle investierte. Später legte sich die hessische, dann die preußische Regierung, die sich ei einer Einsprache des Bischofs 1837 auf die unechte Urkunde von 1237 und die nichts besagende Verkaufsurkunde von 1368 berief, dies Recht bei. Durch die Konvention von 1852 fiel Freienohl wieder der Kollation des Bischofs zu.

Die Pastorat

Wie die Kirche, so war auch die Pfarrstelle nur dürftig dotiert. Sie besaß verschiedenes Grundvermögen, das teils auf der ersten Dotation beruhte, teils durch spätere Stiftungen erworben wurde. So vermacht Joh. Femme 1462 der Pastorat ein Land und eine Wiese für Memorien. Derjenige Teil der Grundstücke, welche der Pastor selbst nicht bewirtschaftete, war für eine kleine, allmählich unveränderliche Abgabe an Geld oder Naturalien verpachtet. Bei der kichtlichen Visitation von 1626 trugen die Provisoren der Kommission vor, sie möchte Augenschein von den Pfarreinkünften nehmen, um zu entscheiden, ob nicht wegen der Äcker, Wiesen und Gärten die Summe, welche jährlich vom Pastor gegeben werde, gesteigert werden könne „cum ipsius competentia sit parva.“ Weitere Einnahmen brachten die gestifteten Gottesdienste, von denen aus älterer Zeit folgende bemerkt werden mögen. Dietrich v. Plettenberg gut. von der Mühlen und seine Frau Ida zu Berge verkaufen Lichtmess 1527 vor Bürgermeister und Rat dem Pastor up der Becke zu Freienohl 2 ½ Malter Korn aus ihrem Zehnten zu Rüden, wofür der Pastor jeden Sonntag morgen eine Frühmesse halten muss. Die Abgabe ist für 40 Goldg. wieder käuflich. Margareta v. Wesseler, Frau v. Schade, stiftet 18. Juli 1699 zwei Messen um Mariä Verkündigung und Himmelfahrt, die der Pastor von Freienohl in der Kapelle s. Anton. zu Bockum halten soll, wofür er jährlich 1 Rchst. Zins aus einem in Freienohl stehenden Kapital der Stifterin und mit seinem Küster jedes mal eine Mahlzeit bekommt. Die Stiftung ist mitunterzeichnet von dem Mescheder Dechant Herm. Kissing, Kaspar Eickelmann, Pastor in Calle und Kaspar Hülsberg, Pastor in Freienohl.

Der wichtigste Einnahmetitel war das fgt. Kontingent, „bestehend in dem Oster- und Christtagtermin, welches consul von den Bürgern zu fordern und Pastori zu reichen hat“, im Ganzen 27 Rchst. oder 13 R., 30 St. für jeden Termin. Wahrscheinlich ist das eine Abgabe, welche die Bürger als freie Geldrente statt der Meßhafer, die sonst nicht vorkomt, vertragsweise übernommen hatten. Das Grundeinkommen wird in der Visitation 1716 auf 60 Rchst. angegeben. Hierbei sind die Stolgebühren und verschiedene Gerechtigkeiten nicht einbegriffen. Die Stolgebühren werden 1716 also angegeben: bei Taufe von jedem Pathen 2 St., Aussegnung 4 ½ St., Beerdigung eines Kindes 8 St., eines Erwachsenen 16 St., mit dem Jahrgebet 1 Rchst. Kopulation 1 Rchst. Bei Schließung eines Verlöbnisses bekam der Pfarrer ein Sacktuch, bei der Proklamation 2 Hühner, benedietio sponsac  wieder ein Sacktuch, was jetzt alles, heißt es 1789, zu Geld gerechnet, 1 Kronth. 9 gr. ausmacht. Auch bei Losscheinen kamen ihm 2 Hühner zu, die früher hergebrachten Beichtpfennige und das Opfer auf den 4 Hochzeitfesten, wobei der Bürgermeister 2 gr., die übrigen nach Belieben opferten, wurden von Pfarrer Fabri dahin abgeändert, dass Jeder bei Aufnahme der Osterzettel 1 st. 3 pf. entrichten sollte. Ein anderes Opfer zu 18 St. mussten am Feste des Patrons Nikolaus 6 Bürger im Namen der Freiheit auf den Altar legen, später brachte es der Gemeindediener ins Haus.


           Innenraum mit Kronleuchter

Es war seinem Ursprung nach ein Ersatz für das Brod und Bier, was vor alters auf dem Patrozinium die Gemeinde ihrem Pastor reichte. Von jedem Hause bezog der Pfarrer 4 Eier und auf Weihnachten 1/4pfündige Klanke, zusammen 14 Pf. 22 Loth Flachs, den er zur Hälfte dem Küster abtreten musste, und 6 Pf. Spinngeld; von der Prozession auf Mariä Heimsuchung 1 Rchst., „doch muss er den Küster in prandio halten“, von den 2 andern Prozessionen zusammen 13 ½ st. Berechtigungen des Pfarrers waren folgende: Jeder Pferdebesitzer musste eine Fuhre Holz aus dem Pastoratwalde anfahren, in welcher Beziehung 1806 geklagt wird, dass Einige, „die sich statt der Pferde Ochsen angeschafft hatten, die Fuhre verweigerten. Er hatte Mastberechtigung wie jeder Bürger, dazu trieb er noch 1 Küchenschwein und ein Turmschwein“ auf, letzteres für die Verpflichtung, auf den Turm Acht zu geben und etwaige Mängel dem Bürgermeister, der für ihre Ausbesserung sorgen muss, anzuzeigen. Wenn volle Mast war, hatte er auch das Recht, in der Dinscheder und Wennemer Mark je ein Schwein aufzutreiben „und in alter Zeit“, sagt der Pastor Pöttgen, „hat der Pastor mit der ganzen Freiheit auch in die Olper Mark getrieben, welches aber lehder abkommen.“ Nach der Ernte darf der Pastor auf allen Grundstücken sein Vieh weiden lassen. “Widersprüche, Schelten etc. dürfen nicht geachtet werden, dan ein solches scheint für den Frehnolischen Pastor das tägliche Brod zu sein“, bemerkt Pastor Fabri, indem er einen Fall anführt, wo ihm sein Vieh von zwei Grundbesitzern gepfändet war. Ebenso hat er das Fischereirecht und endlich noch einen Mähedienst (Kessler), 1 Pf. Butter (Schilling), 3 Rchst. Ungel (Tillmann) zu fordern. Alls Ehrenrecht winkte ihm ein altes Ortsstatut, das da besagt: „Auf Weihnachten und Ostern wird der Bürgermeister dem Pastori und dem Küster eine ehrliche Refektion in prandio antun“ und bei der Bürgermeisterwahl „muss consul regens den pastorem et custodem in prandio den ersten Tag und nach der Wahl sub vesperum und den andern Tag mit den Ratsverwandten speisen.“

Ein Etat von 1789 ergibt a) an stehenden Geldern 49 Rchst. 37 ¼ st., b) Pacht, Berechtigungen, Stolgebühren 48 Rchst. 30 St., Anniversarien: 20 Rchst. 20 St., Selbstwirtschaft 67 Rchst. 31 St., zusammen 168 Rchst. 33 St. 15 pf.

Um die Einnahme aufzubessern, überwies die hessische Regierung 1808 einige aus dem aufgehobenen Kloster in Brilon herrührende Memorien mit zusammen 778 Rchst. 8 st. Kapital an den hiesigen Pfarrer, der hierfür zu halten hat: 1 feierliches Seelenamt, 3 Ämter, 52 stille Messen. Ein Etat von 1833 ergibt mit Anrechnung der Wohnung 292 Taler Einnahme. Die alten Grundzinsen und Berechtigungen sind abgelöst, einige auch, z.B. Flachs, Eier, durch Verjährung verloren gegangen. Die Grundstücke hat die Pastorat größtenteils behalten, was wohl auf die Umsicht des Pfarrers Erlmann zurückzuführen ist, der bemerkt, es habe früher wegen einiger Ländereien Streit abgesetzt, indem die Inhaber sie als ihr Eigentum beanspruchten, er habe daher die Äcker, die er nicht selbst bebauen wollte, nur auf eine Frist von 5 Jahren verpachtet. Die Pacht hieraus bildet z.Z. die wichtigste Einnahme. Bei der Teilung des Vüchenberges (1779) erhielt die Pastorat ihren Anteil. Nach der Verkoppelung von 1894 beträgt der Grundbesitz: 28 ha 89 ar 62 qm. Die ganze Einnahme der Stelle beläuft sich nach dem geltenden Etat auf 1549 Mk., worunter 1386 Mk. an Pacht aufgeführt ist. Gestiftete Messen hat der Pfarrer nach der Reduktion von 1891 außer den Briloner Memoiren 87 zu persolvieren. – Das jetzige Pfarrhaus ist 1815 aufgeführt, nachdem das vorige am 21. Februar 1814  abgebrannt war. Die nebenstehende Scheune wurde neuestens abgebrochen und durch einen Anbau an das Haus ersetzt.

Soweit in Auszügen die Ausführungen etwa aus dem Jahre 1910 von F. A. Höynck, emeritierter Pfarrer.

Fotonachweis: Die Fotos befinden sich in der Sammlung von Karl-Heinz Kordel, die Skizzen wurden von Manfred Mansfeld erstellt.