Vom Nachtwächter zur Nachtbeleuchtung in Freienohl

eine geschichtliche Zusammenfassung von Heinrich Pasternak.

"Die Aufgabe des Nachtwächters war es, nachts durch die Straßen und Gassen der Stadt zu gehen und für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Er warnte die schlafenden Bürger vor Feuern, Feinden und Dieben. Er überwachte das ordnungsgemäße Verschließen der Haustüren und häufig gehörte es auch zu den Aufgaben des Nachtwächters, die Stunden anzusagen. Er hatte das Recht, verdächtige Personen, die nachts unterwegs waren, anzuhalten, zu befragen und notfalls zu verhaften.

Zur typischen Ausrüstung eines Nachtwächters gehörten eine Hellebarde oder eine ähnliche Stangenwaffe, eine Laterne und ein Horn. Der Nachtwächter, obwohl er eine wichtige Tätigkeit in der Stadt ausführte, gehörte, wie z. B. der Abdecker oder der Henker, zu den unehrlichen Berufen und lebte daher in sehr bescheidenen Verhältnissen. Dagegen gehörte dieses Amt in anderen Städten zu den Bürgerpflichten und wurde abwechselnd von den Männern versehen." (entnommen: www.wikipedia.de)

Wie war es nun in Freienohl?

1867 gab es in Freienohl noch keine Nachtbeleuchtung aber einen Nachtwächter. Im Gemeindeprotokoll der Gemeindeversammlung (die besteht aus dem von der Königlichen Regierung in Arnsberg eingesetzten Amtmann und dem in Freienohl gewählten Gemeindevorsteher und den 5 bis 7 Gemeindeverordneten) steht am 6. März 1867: „Von jetzt ab soll durch die Nachtwächter regelmäßig geblasen werden.

Die Verlängerung des Nachtwachens soll in der Weise erfolgen, dass dieselben im Winter (1. Oktober – 1. April) um 9 Uhr abends beginnen und bis 7 Uhr morgens dauern soll; im Sommer dagegen um 10 Uhr abends und um 3 Uhr morgens aufhören soll. Die Löhnung der beiden Nachtwächter wird erhöht von 20 auf 25 rs. In dem Fall, dass die Nachtwächter zur allseitigen Zufriedenheit ihren Verpflichtungen nachkommen, behält sich die Gemeinde-Versammlung jährliche Gratifikationen vor.“ (Amtsarchiv 402)

Am 12. Februar 1892 wird protokolliert: „Als Nachtwächter soll Fritz Miese eingestellt werden mit 350 Mark Gehalt. (Amtsarchiv 411) – am 9. November 1894 unter Nr.6: Dem Nachtwächter Eickelmann wurde zur Heizung seines Nachtlocals 5 Meter Reiserknüppel unentgeltlich bewilligt. (Amtsarchiv 412) Leider fehlt eine Ortsangabe des Nachtlocals.

Das Wort Beleuchtung taucht am 12. Februar 1892 erstmals auf! (Nr. 6; Amtsarchiv 411): „Eine Beleuchtung der Straßen wurde nicht als Bedürfnis empfunden, da dieselben, so weit der geschlossene Ort reicht, durch Wirtshäuser und andere Laden-Locale genügend erleuchtet wird.“ Jahre später scheint es ganz langsam hell zu werden. Am 11. November 1906 (Nr. 6; Amtsarchiv 414) beantragt in der Gemeinde-Versammlung der Gemeindeverordnete Joseph Noeke für Freienohl Nachtbeleuchtung. „Der Antrag wird vorläufig zurückgestellt.“ Eine Begründung wird nicht mitgeschrieben.

Der Strom kommt nach Freienohl


Das Elektrizitätswerk an der Ruhr

19. März 1908 (Amtsarchiv 414): „Das Elektrizitätswerk soll nach dem vorgelegten Entwurf gebaut werden. Um den Geldbedarf flüssig zu machen, wird auch ein außerordentlicher Waldabtrieb notwendig.“
Am 22. Juli 1908 (Amtsarchiv 414) werden die verschiedenen Vertragsabschlüsse bezüglich der Errichtung des Elektrizitätswerks besprochen, z. B. über den Grunderwerb mit den Grundbesitzern. Die Hauptfirma steht am 27. Juli 1908 fest;  (Amtsarchiv 414): „Die Ausführung der elektrischen Teile des Elektrizitätswerks soll den Siemens- und Schuckert-Werken übertragen werden.“ Am 5. Dezember 1908 ist das Licht in Freienohl da! (Nr.2.+ 5, Amtsarchiv 413): „An der Centrale (!) soll eine dritte Bogenlampe für den Außenbetrieb angeschafft werden und es wurde der Betrag von 118 Mark dafür genehmigt. Wegen der Lichtanlage in der Pastorat (damals war das Pastorat grammatisch weiblichen Geschlechts) und in den Lehrerwohnungen soll zunächst mit den Inhabern verhandelt und ein Kostenanschlag vorgelegt werden.“

Die Straßenbeleuchtung in Freienohl

 1. Dezember 1908 (Nr.6, Amtsarchiv 413): „Die Anlage der Straßen-Beleuchtung soll nach dem Kostenanschlag und Zeichnungen der Firma Siemens und Schuckert übertragen werden.“

15. Januar 1909 (Nr.1, Amtsarchiv 413) „Der Antrag des Schützenvorstandes um Beleuchtung des Schützenzeltes wurde vorläufig vertagt und es sollen erst nähere Informationen eingeholt werden.“ Zur Erinnerung: damals befand sich der Schützenplatz und das Schützenzelt gegenüber der jetzigen Firma Bredt am Langelweg.


Die 10 kV-Ortsnetz-Station in der Bergstraße steht heute unter Denkmalschutz.


27 Februar 1909 (Nr. 4; Amtsarchiv 413): „Der von den Siemens-Schuckert-Werken für automatischen Fernschalter mit Zubehör zur Ein- und Ausschaltung der Straßenlampen verlangte Betrag von 250 Mark wurde genehmigt. Die Schaltstelle soll bei dem Schneidermeister Adam Schroeder angebracht werden. Dieser erhält pro Jahr 25 Mark für Ein- und Ausschalten.“ Reste dieser Schaltanlage sind jetzt (2008) noch zu sehen unterhalb des „amtlichen Kastens“, Eingang St. Nikolaus-Straße am Alten Schulhaus, jetzt Friseurin Frau Brigitte Bornemann.

13. März 1909 (Nr. 6; Amtsarchiv 413): „Die Landesbauinspektion soll darauf hingewiesen werden, dass 3 weitere Lampen zur Straßenbeleuchtung – wie im Vertrag vorgesehen – angebracht werden.“ Wo, steht nicht im Protokoll.

27. März 1909 (Nr.3+8, Amtsarchiv 413): „Es soll veranlasst werden, dass eine weitere Straßenlampe dem Küsterhaus gegenüber in zweckmäßiger Weise angebracht werde. (Ecke St. Nikolaus-Straße / Krumme Straße, gegenüber von Gardinen-Schwefer) Ebenso soll zwischen dem Mesterischen und Kisslerischen Haus eine schwächere Lampe angebracht werden, womit der Antrag von Kissler erledigt wird. Eine weitere Lampe soll in der Nähe von A. Rocholl angebracht werden.  Die Anlage der elektrischen Beleuchtung in den Lehrerwohnungen wurde nach dem im Kostenanschlag besagten Einheitspreise genehmigt. Beleuchtungskörper sollen nur nach Wahl der Gemeinde angelegt werden.“
25. September 1909 (Nr. 1; Amtsarchiv 413): „Vom 1. Oktober an sollen die Installationen für Beleuchtung in Freienohl, Dinschede, Glösingen und Oeventrop nur noch durch das hiesige Elektrizitätswerk und für Rechnung desselben ausgeführt werden.

23. Oktober 1909 (Nr. 6; Amtsarchiv 413): „Die Straßenbeleuchtung soll bis nachts 11 ½ Uhr und morgens von 4 ½ Uhr ab brennen.“

Fotonachweis: Karl-Heinz Kordel