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Die Stromversorgung in Freienohl
Am 17.06.1907 erhielt die Gemeinde Freienohl die Konzession zum Bau einer Stauanlage in der Ruhr, um das Gefälle für eine Wasserkraftanlage nutzen zu können. Freienohl war damit in der Lage, sich auf diese umweltfreundliche Art selbst mit Strom zu versorgen.
Diese Investition belastete allerdings die Gemeindekasse außerordentlich, musste doch im Jahre 1909 dafür fast eine halbe Million Mark aufgebracht werden. Im Jahre 1911 bekam Freienohl eine elektrische Straßenbeleuchtung. Die Kapazität des Elektrizitätswerkes war so ausreichend, dass man im Jahre 1910 die Herstellung einer Hochspannungsleitung von Freienohl nach Bockum, Wennemen und Stockhausen planen konnte, um diese Orte mit dem in Freienohl erzeugten Strom zu beliefern.
Durch Vertrag übernahm der Kreis Meschede 1918 die Versorgung dieser Orte, die von da an vom Elektrizitätswerk Bestwig beliefert wurden.
Das E-Werk Freienohl wurde dem Kreiselektrizitätswerk Arnsberg eingegliedert, mit dem man 1928 einen Stromlieferungsvertrag abschloss. Ferner wurde ein Stromlieferungsvertrag zwischen den Kreiswerk Arnsberg und Kreiswerk Meschede abgeschlossen, nach welchem sich das Kreiswerk Arnsberg verpflichtete, dem E-Werk in Bestwig aus den Werken in Freienohl und Wenholthausen 700 KVA zur dauernden Verfügung zu stellen. Eine Verbindungsleitung von Freienohl nach Bestwig war 1924 hergestellt worden.
Literaturnachweis: Wasserkraftnutzung im Hochsauerlandkreis, LIT Verlag Münster und Hamburg 1994, zugleich Dissertation Uni Münster 1993, Geographie Band 2, ISBN 3-8258-2039-4
Westfälische Rundschau, 24.08.1989
Bildnachweis: Karl-Heinz Kordel, 2002